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Krach im Neuseenland: Landratsamt prüft die Motocross-Strecke am Störmthaler See erstmal in aller Ruhe

Ralf Julke
Motocross auf dem Gelände im April 2012.
Motocross auf dem Gelände im April 2012.
Foto: Olaf Maruhn
Seit dem 21. September 2012 hat es Olaf Maruhn aus Dreiskau-Muckern eigentlich Schwarz auf Weiß. So ganz mit rechten Dingen geht es bei dem auf dem alten Holzplatz des ehemaligen Tagebaus Espenhain angelegten Motocross-Gelände nicht zu. Den Platz hat sich der MC Rötha als Motocross-Strecke ausgebaut. Aber so recht weiß man davon im Landratsamt wohl nichts, auch wenn hier offizielle Rennen ausgetragen werden.

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Für Maruhn bleibt das auch nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Landratsamt des Landkreises Leipzig immer noch eine illegal eingerichtete Anlage. Und er sieht auch zu Beginn des Jahres 2013 keine Bemühungen, die illegal errichtete und illegal betriebene Motocross-Strecke stilllegen zu lassen. Das Crossgelände liegt in direkter Nähe zum Störmthaler See. Wer hier Ruhe in Gewässernähe gesucht hat, hat damit seit ein paar Jahren heftige Probleme. So sorgt das "Highfield"-Festival seit 2010 für schlaflose Sommernächte, das mit Sondergenehmigung fahrende Amphibienfahrzeug ist ganz gewiss kein leiser Zeitgenosse - und wenn auf der Motocross-Strecke ein Rennen angesetzt ist, ziehen auch die Staubfahnen über den See.

Am 21. September bestätigte nun das Bauaufsichtsamt des Landkreises Leipzig, nachdem sich Maruhn immer wieder über diverse Trainingsrennen auf der illegal errichteten Auto- und Motocross-Anlage beschwert hatte, dass man im Landratsamt durchaus so seine Probleme mit der Strecke hat. Eigentlich hatte sich Maruhn beim Umweltamt beschwert. Doch das hatte die Beschwerde ans Bauaufsichtsamt weitergeleitet. Und dessen Schreiben bestätigt: "Im Rahmen der bauaufsichtlichen Überprüfung haben wir auch den Motorsportclub Rötha als Nutzer der Anlage angehört. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur die Aktivitäten des Motorsportclubs Probleme bereiten, sondern auch die illegale Nutzung durch Dritte."

Heißt im Klartext: Nicht nur wenn der MC Rötha hier Rennen und Trainings veranstaltet, dröhnt der Motorenlärm über den See - sondern auch andere Motorsportler nutzen das Gelände weidlich, um hier durch die Natur zu rasen.

Autorennen auf dem Holzplatz im August 2008.
Autorennen auf dem Holzplatz im August 2008.
Foto: Olaf Maruhn

Der MC Rötha hat dabei schon eine Niederlage in seiner Geschichte einstecken müssen: Er musste seinen Betrieb als Jetboot-Club einstellen, weil er keine Trainingsstrecke für die Jet-Boote fand. "Der langjährige Kampf war leider vergebens. Deshalb haben wir uns entschieden, den 1. SJCR e.V. ab April 2009 in den heutigen MCR - Motorsportclub Rötha unter dem Vorsitzenden von Henri Feige umzubenennen", teilt der Club auf seiner Vereinsseite mit. Und die Rennaktivitäten hat man dann einfach auf den alten Holzplatz verlegt.

Am 11. Juli war Maruhn gegenüber dem Landratsamt recht deutlich geworden: "Offensichtlich meinen Sie als Vertreter der zuständigen Behörde, daß es Jedermann möglich ist, Motorsportstrecken ohne Genehmigung zu errichten und zu betreiben, sofern eine bestimmte Zahl an Nutzungstagen nicht überschritten wird. Eine Genehmigung würde lediglich erforderlich, wenn diese nach § 4 BImSchG erforderlich ist. Das ist falsch. Anlagen in Spalte 2 der Anlage unterliegen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 4. BImSchVO dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG.

Fraglich ist aber, ob darüber hinaus noch eine Baugenehmigung erforderlich ist. Grundsätzlich bedarf eine ortsfeste Trainingsstrecke für Motorsport der Genehmigung nach den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnungen da sie zu den genehmigungsbedürftigen Vorhaben gehört und nicht einer Genehmigungsfreistellung unterfällt. Eine Baugenehmigung ist jedoch durch § 13 BImSchG ausgeschlossen, denn diese Vorschrift ordnet die sogenannte Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an. Das hat zur Folge, daß die von der Vorschrift erfaßten anlagebezogenen Genehmigungen durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit umfaßt sind und von dieser ersetzt werden. Baurechtliche Fragen sind mithin Inhalt des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens."

Quad-Schlamm-Rennen auf dem Gelände im Mai 2010.
Quad-Schlamm-Rennen auf dem Gelände im Mai 2010.
Foto: Olaf Maruhn
Vielleicht war das zu deutlich. Da arbeitet man dann etwas vorsichtiger in einer Behörde.

Das BImSchG ist übrigens das Bundes-Immissions-Schutzgesetz, das Gesetz, das eigentlich Bürger vor Lärm und Dreck beschützen soll. In voller Länge: "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge".

Es besagt im Grunde, dass solche Anlagen wie die Motocross-Strecke am Störmthaler See genehmigungspflichtig sind. Und wenn sie genehmigt werden, müssen Auflagen erfüllt werden. Dass das Landratsamt jetzt die Bauaufsicht vor Ort geschickt hat, zeugt zumindest von einer latenten Inkonsequenz, wenn es um Emissionsschutz im Neuseenland geht.

"Es erschließt sich nicht, auf welch rechtlicher Grundlage das Bauaufsichtsamt den illegalen Betrieb einer Moto-Cross-Anlage überprüft und mit welchem Ziel die Überprüfung erfolgt", meint Maruhn. "Eine illegal errichtete und illegal betriebene Moto-Cross-Anlage wird von Jedermann illegal genutzt. Sowohl von angeblichen Dritten, als auch von dem Motorsportclub, der diese Anlage illegal errichtet hat, selbst. Genauso illegal ist die Billigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Leipzig. Das BImSchG ist ein repressives Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt."

Aber was machen Ämter, wenn sie sich zu einer klaren Aussage nicht durchringen können? - Sie basteln einen Bebauungsplan. Mit dem kann man dann Dinge, die seit zwei Jahren einfach geduldet werden, gewissermaßen legalisieren.

"Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Außenbereich für die Errichtung einer Moto-Cross-Strecke legalisiert den Betrieb in keinster Weise. Ein B-Plan ist weder das geeignete, noch das rechtlich zulässige Instrument", meint Maruhn. Und hofft nun 2013 darauf, dass das Landratsamt auch mal für die Gesundheit der Bürger klare Kante zeigt und den Betrieb der Moto-Cross-Anlage untersagt und die Beseitigung der illegal errichteten Anlage anordnet.

Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz: www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

Der MC Rötha: http://mc-roetha.jimdo.com



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