Sachsens Artenschutzfalle: CDU und FDP verheddern sich im eigenen Gesetzentwurf
Redaktion
06.06.2010
Ein Leipziger Innenhof.
Foto: Ökolöwe
Im Dezember 2009 legten die Koalitionsfraktionen CDU und FDP einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Landesumweltrechts vor. Nachdem zahlreiche Verbände und Vereine, sowie tausende BürgerInnen in ganz Sachsen gegen das Baum-ab-Gesetz protestierten, ruderten die Regierungsparteien zurück.
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Nun liegt ein neuer Entwurf vor, der angeblich ein optimaler Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen, der Kommunen und des Naturschutzes sein soll. Die Leipziger Naturschutzverbände (BUND Regionalgruppe Leipzig, Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V., NABU Regionalverband Leipzig e.V.) sehen das anders, obwohl einige Punkte tatsächlich verbessert wurden - so zum Beispiel die kostenfreie Antragstellung und die Bearbeitungsdauer von maximal drei Wochen.
Diese Regelungen sind bürgernah und finden die Zustimmung der Naturschutzverbände. Das bedeutet auch, dass das fachliche Entscheidungsverfahren und damit die rechtsverbindliche Aussage über die Fällung eines Baumes bei den Kommunen bleibt. Solange die Genehmigung innerhalb der drei Wochen erteilt und eine fachliche Beurteilung vorgenommen wird, hat der Bürger Rechtssicherheit und muss nicht bangen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Ein ernsthaftes Problem entsteht, wenn die Genehmigung nach drei Wochen ohne Bearbeitung automatisch erteilt wird. Dann hat man zwar die Erlaubnis Bäume zu fällen, muss aber die Richtlinien des Sächsischen Naturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und des europäischen Artenschutzes berücksichtigen. Wer glaubt, nach der dreiwöchigen Frist jeden Baum fällen zu dürfen, ist im Irrtum, stellen die drei Umweltverbände fest.
Komplettiert wird das Verwirrspiel für die BürgerInnen durch die Aussage, „Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter […] auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken“ sind vom Schutz ausgenommen. Hier wird nicht entsprechend des Baugesetzbuches nach Außen- und Innenbereich unterschieden, eine konkrete Definition, was ein „mit Gebäuden bebautes Grundstück“ sein soll, fehlt hier vollkommen. Solche Grundstücke können gleichzeitig unter den Schutz von europäischen oder bundesdeutschen Artenschutzrichtlinien fallen.
Dieser Gesetzentwurf ist derart uneindeutig formuliert, dass tatsächlich kein Bürger in der Lage sein wird, selbst eine Entscheidung zu treffen, um einen Baum zu fällen. Wer weiß denn, ob ein Baum nicht Bestandteil eines §26-Biotopes ist oder durch die Bundesartenschutzverordnung oder die FFH Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) geschützt ist? Hier lassen CDU und FDP die BürgerInnen sehenden Auges in die Artenschutzfalle tappen, stellen die Umweltverbände fest. Doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Auch Innenhofbegrünung trägt zum Leipziger Stadtklima bei.
Foto: Ökolöwe
Und auch die willkürliche Auswahl von Baumarten, für deren Fällung es keine Genehmigung mehr geben soll, ist nicht nachvollziehbar. Die allgemeine Freigabe zum Fällen von Pappeln sei unverantwortlich und spotte auf fachlicher Ebene jeder Beschreibung, kritisieren die Verbände. Die Schwarz-Pappel zum Beispiel war 2006 Baum des Jahres, um darauf aufmerksam zu machen, dass es in ganz Deutschland nur noch ein paar tausend Exemplare gibt. In der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen ist sie bundesweit als gefährdet eingestuft.
Genauso unsinnig sei die Pauschalisierung zum Fällen von Nadelgehölzen, Birken und Baumweiden. Die Wertigkeit jedes Baumes ist pauschal für die Fläche ganz Sachsens nicht festzulegen. Regionsspezifische Standortbedingungen machen selbst aus floristisch nicht zugehörigen Arten an bestimmten Standorten (z.B. in überhitzten Stadtteilen) ökologisch äußerst wertvolle Bäume. Standort und Funktion sind die entscheidenden Merkmale, um über die Fällung eines Baumes zu entscheiden, nicht die Art. Eine solche negative Generalisierung vermittele eine Minderwertigkeit dieser Arten, die rein gar nichts mit dem Erkennen vom Wert der Natur zu tun hat. Und das im Jahr der Biodiversität, stöhnen die Umweltschützer.
Besonders eklatant sei die Fällfreigabe für Obstbäume. Diese Aussage verstoße gegen §26 (1) 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes, nach dem etwa Streuobstwiesen geschützte Biotope sind. Diese sind wegen ihrer Artenvielfalt besonders wertvoll und streng geschützt, ihr Erhalt und ihre Pflege wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gefördert.
Irrelevant sei zudem die ständige Erwähnung der Kleingärten, die nun nicht mehr von den Baumschutzsatzungen betroffen seien. Denn in jeder großen Stadt sehen die bisherigen Baumschutzsatzungen bereits die Herausnahme von Kleingartenanlagen aus der jeweiligen Baumschutzsatzung vor. Dass die Regelung bereits existiert, wird von den Gesetz-Autoren verschwiegen. Stattdessen werde eine zusätzliche Satzung aufgestellt – also mehr Bürokratie geschaffen – und das dann als großartiger Erfolg und Freiheitsgewinn deklariert.
"Was hier als optimaler Kompromiss verkauft werden soll, hat zwar gute Ansätze, ist im Kern – die uneindeutige Formulierung der Grundstücksflächen, die Negierung einzelner Baumarten – aber nicht tragbar", bilanzieren Leipzigs Umweltverbände. "Um den Begriff von CDU und FDP aufzugreifen, dieser Gesetzentwurf ist das 'Bürokratiemonster' schlechthin, das für die BürgerInnen nicht mehr zu überschauen ist. BUND, Ökolöwe und NABU sind mit dem neuen Entwurf von CDU und FDP nicht einverstanden und fordern den Erhalt der Baumschutzsatzungen und damit den Schutz aller Bäume."
Deshalb wollen die Leipziger Naturschutzverbände erneut in die Offensive gehen und die bereits angelaufenen Unterschriftensammlungen fortsetzten. Am 14. Juni wollen sie die Listen an Landtagspräsident Dr. Matthias Rösler übergeben.
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