Sachsens neues Denkmalgesetz: Arbeitsgemeinschaft Die alte Stadt schreibt einen sorgenvollen Brief
Ralf Julke
26.06.2010
Denkmalbestand bestimmt Lebensqualität.
Foto: Ralf Julke
"Sachsen braucht eine Neuordnung des Denkmalschutzrechtes mit Augenmaß", sagt Benjamin Karabinski, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. Die Debatte um die geplante Änderung des Denkmalschutzes in Sachsen hat längst bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Jetzt schreiben gleich 100 Städte an Sachsens Regierung.
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Und zwar Städte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft Die alte Stadt“ e.V. engagieren. Schon ein Blick auf die Website der Arbeitsgemeinschaft zeigt, warum sich die damals 16 Städte ausgerechnet 1960 zusammentaten. Die 16 ehemaligen Reichsstädte gründeten damals die „Arbeitsgemeinschaft für reichsstädtische Geschichtsforschung, Denkmalpflege und bürgerschaftliche Bildung”, weil die tabula-rasa-Politik des westdeutschen Städtebaus gerade dabei war, historisch gewachsene Stadtstrukturen zu rasieren. Was dabei herausgekommen ist, kann man heute in zahlreichen westdeutschen Städten sehen, einige davon haben komplett ihr Gesicht verloren für eine damals als modern deklarierte Stadtarchitektur, die sich von Stadt zu Stadt kaum unterscheidet und überall das beklemmende Gefühl erzeugt, in einer künstlichen Landschaft unterwegs zu sein.
So verpflichteten sich die 16 Erstmitglieder damals "angesichts des zunehmenden Autoverkehrs verbunden mit einer flächenhaften Abbruch- und Neubauwelle" auf die "Erhaltung der alten Stadtbilder in enger Verbindung mit Stadtgeschichtsforschung und Archivpflege”. Wohl wissend, dass das nicht nur mit Identifikation zu tun hat, sondern auch mit der Attraktivität einer Stadt für Wirtschaft und Investoren. Was sich da in Sachsen großenteils erhalten hat, weil der DDR schlicht die Kapazitäten fehlten, alles abzureißen und durch uniforme Neubauten zu ersetzen, verblüfft noch heute so manchen westdeutschen Stadtplaner.
Es ist ein kostbares Gut, aus dem die sächsische Landesregierung nicht wirklich Kapital zu schlagen versteht. Und das längst bei Befragungen etwa zu Leipzig als ein herausragendes Standortmerkmal für Unternehmer und Touristen auffällt. Es ist wie beim Baumschutz in Sachsen: Da die tatsächlichen Reformspielräume der aktuellen Regierung begrenzt sind und tatsächliche politische Visionen jenseits der Demographie-Schwarzmalerei völlig fehlt, versucht man sich mit Reförmchen, die in die Hoheit der sächsischen Kommunen eingreifen.
"Ziel muss eine sachgerechte Entbürokratisierung der Materie im Sinne der Bürger und Unternehmen sein", meint Benjamin Karabinski. "Die Interessen des Denkmalschutzes müssen sorgsam gegen andere Interessen abgewogen werden. Wir dürfen Sachsen nicht als ein riesiges Freiluftmuseum begreifen, in dem der Denkmalschutz immer automatisch über allen anderen Dingen steht. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wirklich jede seit fast 100 Jahren verrottende Industriehallen-Ruine denselben Status genießen muss wie etwa der Dresdner Zwinger."
Was dabei auffällt, ist das selbstgefällige "Wir", das den Denkmalschutzbehörden vor Ort die Kompetenz abspricht, in jedem Fall die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Entscheidungen, die auch in Leipzig attraktive Gewerberaumentwicklungen in "fast 100 Jahre verrottenden Industriehallen-Ruinen" ermöglicht hat. Plagwitz ist mehr als ein "Freilichtmuseum", in dem man die Transformationsprozesse 100 Jahre alter Industriearchitektur in neue Gewerbenutzungen besichtigen kann. Übrigens ein Prozess, der zeitgleich auch in Berlin, Essen oder Hamburg passiert. Oft hat man das Gefühl, FDP-Politiker reisen nicht mehr offenen Auges durchs Land.
Was jetzt eben auch die Bürgermeister besagter „Arbeitsgemeinschaft Die alte Stadt“ auf den Plan ruft. In seinem Offenen Brief geht Dr. Jürgen Zieger, Erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Oberbürgermeister der Stadt Esslingen, auch auf die geplante Unterscheidung in „Kulturdenkmale von herausragender Bedeutung“ und quasi „gewöhnlichen“ Denkmalen ein. Damit sei - so schreibt er - "im Gegensatz zu der entsprechenden Erläuterung des Gesetzestextes – eine Klassifizierung verbunden, die den Denkmalschutz auf das Niveau der DDR-Gesetzgebung zurück wirft. Der Schutz herausragender Denkmale würde keineswegs verbessert, der Schutz der anderen Denkmale würde sich auf eklatante Weise verschlechtern."
Etwa 80 bis 90 Prozent aller Denkmale würden nach der Novellierung dem Einfluss der Fachbehörden entzogen werden. "Dass die Genehmigungspflicht für Veränderungen an den gewöhnlichen Denkmalen künftig entfallen soll, wird mit Sicherheit zum Nachteil der Denkmallandschaft werden und kann im Einzelfall sogar zu deren Verunstaltung führen", so Zieger. "Wenn die Zumutbarkeitsklausel, wie geplant, derart ausgehöhlt werden soll, dass allein auf Ertrag abgehoben wird, dürfte dies das Ende für eine große Zahl von Kulturdenkmalen bedeuten. Ebenso erscheint es außerordentlich kurzsichtig, den bestehenden umfassenden Schutz aufzugeben und in vielen Fällen ausschließlich das äußere Erscheinungsbild unter Schutz stellen zu wollen. Damit würden der rücksichtslosen Entkernung von Denkmalen Tür und Tor geöffnet."
Womit man in Sachsen genau da wäre, wo man in Westdeutschland 1960 schon einmal war. So etwas nennt man "die Uhr zurückdrehen". Um volle 50 Jahre.
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