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Teile und herrsche: Sachsens Hausbesitzer und ein trojanischer Gesetzentwurf

Ralf Julke
Katharinenstraße in Leipzig.
Katharinenstraße in Leipzig.
Foto: Ralf Julke
Warum will Sachsen seine Gesetzgebung für den Denkmalschutz eigentlich novellieren? Immer mehr erweist sich die seltsame Gesetzesinitiative als Trojanisches Pferd. Denn augenscheinlich hat man nicht einmal Jene gefragt, die das Gesetz hauptsächlich angeht: die Hauseigentümer.

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Die Wohnungsgesellschaften haben sich in der letzten Woche schon zu Wort gemeldet und laut genug für die Gesetzesnovelle posaunt. Sie versprechen sich Vorteile. Sie leiden am meisten unter den falschen Entscheidungen der deutschen Subventionspolitik der letzten Jahrzehnten - die DDR-Zeit eingeschlossen. Da haben die meisten - zwangsläufig - jene Schuldenberge aufhäufen müssen, die sie im Zug der deutschen Einheit nicht wieder los wurden. Und danach erst recht nicht. Verständlich, dass sie allesamt nach ein bisschen Luft schnappen und auf Erlösung hoffen, egal, woher die kommt. Denn sie alle haben derzeit den Druck, investieren zu müssen - zuallererst in die energetische Modernisierung ihrer Bestände. Da ist keine Luft, auch noch Geld in die denkmalgeschützten Immobilien zu stecken, die sie zumeist auch noch haben. Mitten in den Städten, dort, wo es auffällt, wenn die Fassade bröckelt und die Fenster vernagelt sind.

Ihr großes "Ja!" zur Gesetzesnovelle war ein Hilferuf. Nur der falsche. Denn die vorgelegte Gesetzesnovelle verstößt in weiten Teilen sogar gegen die sächsische Verfassung. Das hat der Bamberger Sachverständige für Management und Recht des Denkmalschutzes, Dieter J. Martin, in einem juristischen Gutachten ausgearbeitet. Der Schlusssatz des Gutachtens: "Zumindest in ihrer Gesamtheit halte ich die beabsichtigten Regelungen für einen groben Verstoß gegen die Sächsische Verfassung."

Zur Erinnerung: Bei aller Größe präsentieren die Wohnungsgesellschaften in Sachsen nur 16 Prozent des Wohnungsbestandes. In Leipzig ist das übrigens auch nicht anders: 14 Prozent der Leipziger wohnen bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB), die Mitglied des Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vdw) ist. 20 Prozent sind Mieter bei einer Genossenschaft. 49 Prozent wohnen bei einem Privatvermieter oder in einer treuhänderisch verwalteten Immobilie. 15 Prozent wohnen im Wohneigentum.

Den Großteil der Baudenkmale in Leipzig haben Private im Besitz. Sie sind es, die in den letzten Jahren Millionen in die Sanierung der Leipziger Gründerzeit investiert haben. Und damit haben sie einen Investitionsschub in Leipzig ausgelöst, von dem zumindest die beteiligten Bauunternehmen wissen, was er wert war, wieviele Arbeitsplätze er sicherte. Die Mieter, die in diese hochwertig sanierten Häuser gezogen sind, wissen, was das an Wohnqualität bedeutet.

Noch im Dornröschenschlaf: denkmalgeschütztes Haus in der Katharinenstraße.
Noch im Dornröschenschlaf: denkmalgeschütztes Haus in der Katharinenstraße.
Foto: Ralf Julke

Auch sachsenweit sind es zuallererst private Hausbesitzer, die nicht nur unglücklich auf einer denkmalgeschützten Immobilie "hocken", sondern in vielen Fällen genau diese Immobilie auch deshalb gekauft haben, weil sie um den Wert wissen. Städte wie Görlitz und Leipzig sind durch diese "Investoren" zu neuem Glanz gekommen. Seltsam nur, dass sie ausgerechnet zum Thema Denkmalschutz augenscheinlich gar nicht gefragt wurden.

Zumindest wundert sich Thomas Ungethüm darüber, Vorsitzender des Haus & Grund e.V., der Vereinigung der sächsischen Hausbesitzer. In der Augustausgabe der Mitgliederzeitung des Vereins schreibt er sich seinen Kummer von der Seele. "Dass hier an einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes gearbeitet wird, die den Denkmalschutz faktisch auf zehn Prozent der eingetragenen Gebäude beschränkt (womit nicht einmal mehr alle Hauptdenkmale wie Schlösser und Kirchen abgedeckt sind), bedeutet einen Rückschritt selbst noch hinter die DDR, deren schändlicher Umgang mit dem baulichen Erbe einer der Hauptauslöser der revolutionären Ereignisse von 1989 gerade auch in Sachsen war", schreibt er. "Auch der Kunstgriff, mit dem das bewerkstelligt werden soll, entstammt dem Instrumentenkasten des SED-Staates."

Ein echter Fall für Kompromisse: vernachlässigtes Haus in der Kohlgartenstraße.
Ein echter Fall für Kompromisse: vernachlässigtes Haus in der Kohlgartenstraße.
Foto: Ralf Julke
Dass der Gesetzentzwurf aus dem Innenministerium gefährliche Schusterei ist, hat ja mittlerweile auch Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer auf den Plan gerufen. Denn der Denkmalschutz in Sachsen betrifft auch mittlerweile etwa 30.000 archäologischen Baudenkmale, die natürlich unter die Regie der Landesarchäologen und des Wissenschaftsministeriums fallen. Dazu kommen dann rund 100.000 Kulturdenkmale, von denen mehr als 80 Prozent "Wohnbauten aller Art" sind, "angefangen von einfachen Bauernhäusern auf dem Lande bis hin zur Villa in der Großstadt." (SMI)

Und die sind zum größten Teil alle in privater Hand. Wer hier also das Regelwerk ansetzt, macht Lobby-Politik, spielt die einen Immobilieninhaber gegen die anderen aus - in diesem Fall ganz augenscheinlich die notleidenden Wohnungsgesellschaften gegen die privaten Hauseigentümer. Teile und herrsche, nannte Cäsar dieses Prinzip. Mit Sorge um Denkmalschutz oder zu viel Bürokratie hat dieser Vorstoß der Landesregierung nichts zu tun.

In der DDR steckte ein ganz ähnliches Denken hinter dem aufgeweichten Denkmalschutz. "Der hatte durch eine Klassifizierung der Denkmale in 'wichtige' und 'weniger wichtige' die Bahn dafür freigemacht, dass halbe Altstädte für vogelfrei erklärt und planiert werden konnten - so wie es in Greifswald, Zwickau und Gotha geschehen ist", schreibt Ungethüm. "In Erfurt stellten sich den Baggern in letzter Minute Menschenketten in den Weg, in Görlitz waren ganze Straßenzüge bereits mit Sprenglöchern versehen, als der Eiserne Vorhang fiel und das Zerstörungswerk aufhielt. Heute zählen die geretteten Ensembles zu den schönsten des Ostens. Sollte auch die sächsische Gesetzesnovelle durchgehen, könnte der Dresdner Regierung Ungemach drohen wie im Fall der umstrittenen Waldschlösschenbrücke."

In Leipzig hatte man mit dieser Umetikettierung die komplette Ostvorstadt zum Abriss freigeschossen, Connewitz war gerade zum Spielfeld der Abrissbagger geworden, die Westvorstadt war schon nach sozialistischen Bauvorstellungen umgemodelt worden.

"Sachsen ist kein Freiluftmuseum, wie es der eine oder andere Politiker bezeichnet hat. Sachsen ist gerade wegen eines hervorragenden Denkmalschutzes wunderschön geworden. Das bestätigen neidvoll die zigtausende Besucher gerade aus den alten Bundesländern", erklärt Ungethüm. "Haus & Grund Sachsen ist der Meinung, dass der Denkmalschutz entrümpelt werden muss, mehr nicht. Überzogene Forderungen der Denkmalschützer an die Eigner passen nicht in die Zeit. Denkmalgeschützte Häuser müssen an die Wohnbedürfnisse heutiger Bewohner angepasst werden dürfen."

Klare Richtlinien und einheitliche Förderkataloge würden hier Abhilfe schaffen, so der Vorsitzende von Haus & Grund Sachsen. "Es kann doch nicht sein, dass Denkmalschützer in Leipzig einen ganz bestimmten Ausbau genehmigen und dieser vergleichbare Ausbau in Dresden abgelehnt wird. Wir sind der Meinung, dass vor allem private Eigentümer denkmalgeschützte Gebäude gekauft und ausgebaut haben. Klar, dass es dafür weiter Fördermittel geben muss. Geschieht das nicht, so geht der hemmungslose Abbruch unseres kulturellen Erbes in den Innenstädten weiter."

Und er benennt den Punkt, der wichtig ist in dieser Diskussion. Denn während die meisten privaten Hausbesitzer ihre Immobilien in den letzten Jahren aufwändig saniert haben, haben die Wohnungsgesellschaften aus nachvollziehbaren Gründen zuallererst ihre geschlossenen Wohnkomplexe aus der DDR-Zeit saniert. Sie sind es, die mittlerweile auf dem größten Berg unsanierter denkmalgeschützter Gebäude sitzen. "Die haben kein Interesse am teueren Ausbau", schreibt Ungethüm. Und, was wohl doch noch wichtiger ist: Sie haben kaum finanzielle Spielräume für eine solche Sanierung einzelner Objekte. Und ihre Spielräume engen sich durch die jüngsten Entscheidungen des Bunde zur Absicherung der Wohnkosten von sozial Bedürftigen noch weiter ein.

Und mit ihren Wohnungsgesellschaften leiden natürlich die Kommunen, die am Ende bezahlen, was blinde Sparpolitik in Berlin und Dresden anrichtet. Und nicht nur an den Wohnkosten spart sich der Bund "gesund", auch die Mittel zur Denkmalsanierung sollen eingedampft werden. Und da liegt dann der nächste Hase im Pfeffer, denn natürlich gibt es keine Fördermittel mehr für Denkmalschutz, wenn das Haus nicht mehr unter Denkmalschutz steht. Wer dann noch so "verrückt" ist, das Haus denkmalgerecht sanieren zu wollen, steht ohne Unterstützung da.

www.haus-und-grund-sachsen.net

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