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Sachsensumpf-Aktenaffäre: Warum ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen Zeugen des Untersuchungsausschusses?

Ralf Julke
Johannes Lichdi.
Johannes Lichdi.
Foto: Landtagsfraktion B' 90/Die Grünen
Es ist ein wenig so wie mit den 92.000 Seiten zum Afghanistan-Krieg, die dieser Tage bei Wikileaks veröffentlicht wurden und das us-amerikanische Justizministerium auf den Plan gerufen haben. Bei "Staatsgeheimnissen" werden Amtsträger bissig und laden "Geheimnisverräter" gern vor den Kadi.

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Das US-Justizministerium prüft jetzt gegen Wikileaks die Anwendung des "Espionage Act" aus dem Jahr 1917. Etwas, was Präsident Barack Obama eigentlich zutiefst peinlich sein sollte. Den "Espionage Act" hob der gerade für seine zweite Amtszeit gewählte Präsident Woodrow Wilson 1917 aus der Taufe, weil die US-Amerikaner auch im dritten Jahr des Krieges in Europa keine Begeisterung für einen Kriegseintritt zeigten. Im Gegenteil: Sie reagierten immer ablehnender gegen eine Kriegsbeteiligung. Im Jahr 2010 kaum noch vorstellbar: Fast ein Jahrhundert auch propagandistischer Aufrüstung in Sachen Militäreinsatz der USA liegen dazwischen.

Mit dem "Espionage Act" wurde der Tatbestand der "Spionage" deutlich ausgeweitet und erfasste jetzt auch alle Handlungen, die dem Ansinnen der US-Regierung zuwiderliefen, einen Kriegseintritt vorzubereiten. Im Zusammenhang mit dem (Ersten) Weltkrieg, der auch damals schon bis vor die Küsten der USA getragen wurde, zumindest noch verständlich: Der Eintritt der USA in den Krieg besiegelte die eigentlich schon absehbare Niederlage des Kriegsbeginners Deutschland.

Jahrzehnte lang schlummerte das Gesetz in den Archiven, erst George W. Bush holte es aus der Versenkung, um per Gericht Kritiker seiner Kriegspolitik mundtot zu machen. Naomi Wolf berichtet in ihrem Buch "Wie zerstört man eine Demokratie", wie das uralte Gesetz angewendet wurde, um die Demokratie und insbesondere die Meinungsfreiheit in den USA nachhaltig zu schädigen, denn gerade der "Espionage Act" konnte gut angewendet werden, um insbesondere Staatsangestellte und Verantwortliche in sicherheitsrelevanten Bereichen aus dem Verkehr zu ziehen und vor allem das "Durchsickern" von Informationen an die Medien zu unterbinden - oder zu bestrafen.

Selbst simpelste Dokumente brauchten nur eine sicherheitsrelevante Einstufung, und jeder, der davon plauderte, wurde zum Spion.

Und was hat das mit Sachsen zu tun?

Obmann des 2. Untersuchungsausschusses "Sachsen-Sumpf": Johannes Lichdi.
Obmann des 2. Untersuchungsausschusses "Sachsen-Sumpf": Johannes Lichdi.
Foto: Landtagsfraktion B' 90/Die Grünen

Die Vorgänge ähneln sich. Nicht nur gegen 21 Journalisten, die über die diversen Vorgänge in der Affäre um die vom Verfassungsschutz gesammelten Akten zum "Sachsensumpf" etwas zu ausführlich berichteten, wurden Ermittlungsverfahren angestrengt. Auch gegen Zeugen, die eigentlich unbehelligt vor dem (ersten) Untersuchungsausschuss des Landtages zur Aktenaffäre aussagen sollten, hat die Staatsanwaltschaft ermittelt und sie damit unter Druck gesetzt.

Drei solcher Ermittlungsverfahren sind jetzt durch eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu den "Staatsanwaltlichen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zum sog. Sachsensumpf" aktenkundig. Am 14. Juli gab es dazu die offizielle Antwort des Justizministeriums: Die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates hat seit November 2009 (zuletzt am 5. Mai 2010) drei Ermittlungsverfahren gegen Zeugen eingeleitet, die vor dem Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode ausgesagt hatten.

"Diese Verfahren werden offensichtlich als besonders herausgehobene und bedeutsame Ermittlungsverfahren eingeschätzt, um damit die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft zu begründen", vermutet Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Obmann im "Sachsensumpf"-Untersuchungsausschuss. "Führt damit die Generalstaatsanwaltschaft die Strategie der Staatsanwaltschaft Dresden weiter, Personen strafrechtlich zu verfolgen, die der offiziellen Version der Staatsregierung widersprechen?"

Das Interessante an der Antwort durch die Staatsregierung: Zwei Verfahren, die am 4. Januar und am 8. April dieses Jahres eingeleitet wurden, wurden auch schon wieder eingestellt - das erste am 12. Mai, das zweite gerade einmal nach fünf Tagen am 13. April.

Dabei klangen die Tatvorwürfe schon beinah nach Landesverrat: "Vermittlung von Kontakten zwischen einem Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (lfV) und einem Journalisten zur Ermöglichung der unberechtigten Mitteilung geheimer Akteninhalte" war der eine Vorwurf, der sich auf § 353b des Strafgesetzbuches berief: Verrat von Dienstgeheimnissen.

Die zweite Ermittlung bezog sich dann auf die mediale Seite: "Veröffentlichung unberechtigt mitgeteilter geheimer Akteninhalte".

Wesentlich heftiger sind die Vorwürfe gegen die drei Zeugen, die vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben und denen die Staatsanwaltschaft Falschaussage vorwirft - und damit tief in die Befugnisse und den eigentlichen geschützten Raum des Untersuchungssauschusses eingreift.

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Und nicht nur die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mischt sich derart massiv in die Arbeit des Untersuchungsausschusses ein, drei weitere Verfahren sind auch noch bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz und bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängig. Bei den Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft geht es einmal um die "unberechtigte Mitteilung geheimer Akteninhalte an Abgeordnete" - zum anderen geht es um die "Einwirkung auf Personen mit dem Ziel, sie zu unwahren, ehrverletzenden Behauptungen zum Nachteil mehrerer Personen zu veranlassen".

Hinter diesem Tatvorwurf stehen gleich zwei Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch: § 187 Verleumdung und § 26 Anstiftung. Anstiftung zur Verleumdung? - Das klingt schon nach großen juristischen Kanonen, mit denen hier geschossen wird. - Aber wie gesagt: Das wird noch auf der Ebene der Dresdner Staatsanwaltschaft behandelt.

Während Johannes Lichdi bezweifelt, das die drei erwähnten Verfahren gegen Zeugen des Untersuchungsausschusses in der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft überhaupt etwas zu suchen haben. "Die sachliche Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft ist nach der Gesetzeslage durchaus fraglich", sagt er. "Straftaten gegen Verfassungsorgane begründen nur im Falle einer Nötigung die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft, nicht zwingend im Falle einer potentiellen Falschaussage."

Also auch das ein "Schießen mit schwerem Geschütz". Lichdi: "Die Verfahren treffen unmittelbar die parlamentarische Aufklärung, die mit Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Mai 2010 in der 5. Legislatur fortgeführt werden soll. Potentielle Zeugen können dadurch eingeschüchtert werden, auch wenn die Verfahren später eingestellt werden."

Er hatte auch extra nachgefragt, weil zum 1. Januar 2009 Wolfgang Schwürzer das Amt eines Leitenden Oberstaatsanwaltes bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden übernommen hatte. "Dieser hatte zuvor als Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden zusammen mit Staatsanwalt K. die Ermittlungen gegen die in den Akten des Verfassungsschutzes genannten Personen aus der Justiz geführt und weitestgehend im April 2008 eingestellt", kommentiert Lichdi die Sachlage. "Beide führten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die vor dem Amtsgericht Dresden angeklagten Journalisten sowie ehemalige Zwangsprostituierte. Wie im laufenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht Dresden gegen Journalisten öffentlich wurde, arbeitet Staatsanwalt K. zwischenzeitlich mit einem Großteil seiner Arbeitskraft bei der Generalstaatsanwaltschaft (0,9 AKA); mit 0,1 AKA weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Dresden."

Justizministerin Sabine von Schorlemer erklärte in der Antwort auf die Kleine Anfrage, dass der nachgefragte Oberstaatsanwalt "nach seiner Versetzung keine Ermittlungsverfahren weiterbearbeitet, d. h. in der Eigenschaft als ermittelnder Staatsanwalt / Dezernent (ggf. zusammen mit weiteren Staatsanwälten) bearbeitet".

Im August will der Untersuchungsausschuss seine Arbeit fortsetzen.

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