Ein Gesetz mit absehbaren Kollateralschäden: Sachsens Baum-ab-Gesetz beschlossen
Ralf Julke
02.09.2010
Bürokratieabbau beim Baumschutz?
Foto: Ralf Julke
"Landtag lockert Baumschutzsatzungen", meldet Stephan Meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, am Mittwoch, 1. September. Mit den Stimmen der CDU/FDP-Regierungskoalition wurde das heiß diskutierte "Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts" beschlossen.
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"Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und den berechtigten Interessen von Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern. Es ist zudem ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau“, behauptet Meyer.
Und versucht dann noch einmal die Argumentation zu wiederholen, mit der Schwarz-Gelb seit Monaten den Entwurf verteidigt hat: "Nach dem Gesetz sind Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Gleiches gilt für Bäume auf Grundstücken mit Gebäuden. Der Stammumfang der Bäume darf allerdings nicht größer als einen Meter (gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter) betragen. Bäume mit einem größeren Stammumfang dürfen nicht gefällt werden oder bedürfen – wie bisher – einer Genehmigung. Dabei gilt ab sofort eine Genehmigungsfiktion. Die bisherigen Regelungen zum Baumschutz gelten weiterhin. So ist das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode von April bis Oktober grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können von der zuständigen Gemeinde erteilt werden."
Das Gesetz wird die Gerichte beschäftigen. Das steht jetzt schon fest. Wogegen es alles verstößt, das hat die Leipziger Abgeordnete Gisela Kallenbach in einer erstaunlich kurzen, aber emotionalen Rede im Landtag einfach mal in Fragen gefasst. Eine Menge Fragen.
Gisela Kallenbach.
Foto: Büro Gisela Kallenbach
Die lassen wir hier einfach mal stehen, so wie sie sind:
"Wie erklären Sie die Verletzung des Grundrechtes der Kommunalen Selbstverwaltung?
Erklären Sie bitte, wie man Leistungen kostenlos erbringen kann - trotz der Pflicht zu Eigeneinnahmen laut SächsGemO und erklären Sie noch deutlicher, wie z.B. die relativ grünflächenarmen Großstädte ihren Verpflichtungen zum Naturschutz und zur Herstellung gesunder Lebensverhältnisse nachkommen sollen.
Ich erinnere nur an Grünentwicklungsplanung, Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Ballungsräumen und die Rolle von Großgehölzen.
Erklären Sie bitte auch die völlig willkürlich festgelegte Genehmigungsfiktion nach drei Wochen.
Erklären Sie bitte auch den Grundstückseigentümern, dass sie zukünftig gegen Europäisches Artenschutzrecht verstoßen - und dafür rechtlich belangt werden, wenn sie z.B. bestimmte Weidenarten oder höhlenreiche Einzelbäume fällen, die sogar noch nach Paragraph 26 Sächs. NaturschutzG geschützt sind.
Erklären Sie die geplante generelle Fällerlaubnis der einheimischen Nadelgehölze sowie Birke und Pappel. Diese Baumarten sind häufig Bestandteil streng geschützter Biotope und das übrigens unabhängig von ihrem Status nach dem Baugesetzbuch im Innen- als auch im Außenbereich.
Haben Sie die Fragen alle gut notiert?!
Sachsens neues "Baumschutz"-Gesetz hebelt Kommunalrecht aus.
Foto: Ralf Julke
Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Den Schneid muss man erstmal haben!
Eine realitätsgerechte Hilfe beim Umgang mit den örtlich sehr unterschiedlichen und wohl auch mancherorts verkomplizierten Baumschutzsatzungen hätte grundlegend anders aussehen können - das aber hätte man mit den Kommunen und Verbänden diskutieren müssen. Dorthin gehört das Thema und nicht in den Landtag.
Nun geht die Vereinfachung ja aber noch weiter - die Abschaffung von Vorkaufsrechten. Da habe ich wieder so manche Frage zu stellen:
Wie wird zukünftig ein großflächiger Biotopverbund - übrigens Ziel des Umweltministeriums - ermöglicht? Wie sollen in Zukunft Naturdenkmale durch die Landesbehörden geschützt werden?
Wie sollen Überschwemmungsgebiete eingerichtet werden, ohne die Bürger zu enteignen?
Ein Vorkaufsrecht, das ja keine Vorkaufspflicht ist, leichtfertig, ohne Not aufzugeben, das verstehe wer will. Ich denke, hier profitieren einzig und allein Immobilienspekulanten - auf Kosten der Allgemeinheit und der Natur. Wenn das Instrument in der Vergangenheit nicht erfolgreich war, liegt das nicht an dessen Unbrauchbarkeit, sondern am mangelnden Willen zum sachgerechten Vollzug durch die zuständige Landestalsperrenverwaltung und anderer Behörden und am mangelnden Willen, eine grundsätzliche Neuorientierung in Richtung natürlichen Hochwasserschutz durchzusetzen. Die Auswirkungen werden leider wieder die nächsten Hochwasseropfer zu tragen haben.
Werte Kollegen, Sie haben bestimmt größtes Verständnis, dass meine Fraktion diese Gesetzentwürfe aus den genannten Gründen ablehnen muss."
Das Erschreckende an diesem nur scheinbaren Schritt zur Entbürokratisierung ist die schlichte Tatsache, dass es ohne Änderungen durch den Landtag gepaukt wurde. Es ist an keiner Stelle das, was Stephan Meyer "Kompromiss" nennt. Es hat kein qualifiziertes Gespräch mit den betroffenen Kommunen stattgefunden, deren Protest schlicht ignoriert wurde. Es fand ebenso wenig ein qualifiziertes Gespräch mit den Naturschutzverbänden des Freistaates statt, die schon von Gesetzes wegen zu solchen Gesetzesvorlagen gefragt werden müssen.
Das Problem dieser Beteiligung ist natürlich - und das kennen auch die Leipziger aus eigener Erfahrung - dass die Einwände, egal, wie qualifiziert und dringend sie sind, nicht berücksichtigt werden müssen, wenn der Ersteller der Vorlage das nicht will.
Es ist genau der Punkt, an dem Bürgerbeteiligung in der sächsischen Politik ausgehebelt werden kann - und ziemlich regelmäßig auch ausgehebelt wird. Dass in diesem Fall auch noch ein Verstoß gegen die sächsische Verfassung in Kauf genommen wird, zeugt auf keinen Fall von einem wirklich demokratischen Staatsverständnis.
„Unbeeindruckt von allen fachlichen und rechtlichen Gegenargumenten brachten die Regierungsparteien den Entwurf nahezu unverändert in den Umweltausschuss des Landtages und heute zur Beschlussfassung in den Landtag ein“, kommentierte am Mittwoch Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen, den Vorgang. „Keines der zuvor vorgetragenen, den Naturschutz betreffenden Gegenargumente hatte man entkräften können; es sind nur wenige geringfügige Änderungen vorgenommen worden, bei denen es sich aber nach unserer Einschätzung nicht wirklich um Kompromisse handelt. So musste zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass von Anfang an feststand, was erreicht werden sollte: keine Verbesserungen im Naturschutzrecht, sondern Einschränkungen.“
Der NABU Sachsen hat den Gesetzesentwurf – ebenso wie die später von den Regierungsparteien eingebrachten Änderungsvorschläge – bis zuletzt abgelehnt und seinerseits Vorschläge gemacht. Denn dieser Entwurf nimmt dem Naturschutz einen erheblichen Teil seiner Durchsetzungskraft und kollidiert an einigen Punkten mit übergeordneten rechtlichen Regelungen – zum Beispiel eben mit dem EU-Artenschutz.
„Erschreckend ist aus unserer Sicht die Art und Weise, wie in diesem Fall politische Entscheidungen getroffen wurden", so Heinitz. "Nicht nur die harsche, aber fachlich und rechtlich wohlbegründete Kritik der Verbände, des Städte- und Gemeindetages sowie die in der Sachverständigenanhörung vorgebrachten Argumente wurden ignoriert. Übergangen wurde auch unsere Bitte, in Ruhe und gemeinsam eine ‚große Novelle‘ 2011 anzugehen und uns für eine wirkliche Verbesserung des Landesnaturschutzgesetzes – im Einklang mit allen übergeordneten natur- und artenschutzrechtlichen Normen – einzusetzen. Nun stehen wir wahrscheinlich vor einem Gesetz, das stark überprüfungs- und veränderungsbedürftig, genau genommen ein Rückschritt, ist und das zu zahlreichen verwaltungsrechtlichen Verfahren führen dürfte. Dass die zuletzt von Linken, SPD und Grünen vorgebrachte Forderung, die Beschlussfassung zur verfassungsrechtlich umstrittenen Änderung des Baumschutzes von der Tagesordnung des heutigen Plenums erst einmal abzusetzen, von CDU/ FDP abgelehnt wurde, passt ins undemokratische Bild.“
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