Der 19. Februar in Dresden und die Folgen: Vom Schreckensszenario bleibt nicht viel übrig
Ralf Julke
09.06.2011
Viel Tamtam um den 19. Februar in Dresden ...
Foto: Ralf Julke
Da staunten Grüne und Linke nicht schlecht, als sie am Mittwoch, 8. Juni, die Antworten auf ihre Fragen zu den Ereignissen des 19. Februar 2011 bekamen. Vom großen Tamtam der Staatsregierung um vermutete linke Gewalttaten im Umfeld der Demonstrationen gegen die rechtsextreme Demonstration an diesem Tag blieb nicht viel übrig.
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"Die Antworten von Justizminister Martens lösen gravierende Widersprüchlichkeiten aus", stellt Klaus Bartl, rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, fest. "Bisher erweckte die Staatsregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu den Geschehnissen des 19. Februar in Dresden den Eindruck, es seien mehr als hundert Polizeibeamte Opfer gewalttätiger Demonstranten geworden. Nun wird in einer Stellungnahme gegenüber dem Verfassungs- und Rechtsausschuss, die heute behandelt worden ist, nicht ein einziges staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung an Polizeibeamten erwähnt."
Das verwundert auch Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Es ist absolut üblich, dass die Staatsanwaltschaft bei schweren Straftaten wie Körperverletzung gegen Polizeibeamtinnen und -beamte nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einleitet. Wenn dies nicht geschehen ist, wäre dies eine nicht nachvollziehbare Unterlassung. Oder gab es die Körperverletzungen nicht in dem Umfang, wie es nach dem 19. Februar betont wurde?"
Er weist darauf hin, dass unter anderem CDU-Fraktionschef Steffen Flath von fünf dauerhaft dienstunfähigen Beamten gesprochen hätte.
Grüne (Drucksache 5/5080) und Linke (Drucksache 5/5082) hatten entsprechende Anfragen gestellt, die in der Beratung des Landtags-Rechtsausschusses am Mittwoch, 8. Juni, zur Sprache kamen. Der Ausschuss beschäftigte sich noch einmal eingehend mit der Strafverfolgung bzw. dem Vorgehen von Polizei und Justiz im Zusammenhang mit den Protesten gegen die am 19. Februar in Dresden drohenden Naziaufmärsche. Auch Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) nahm dazu Stellung und korrigierte auf Nachfrage seine Angaben aus der offiziellen Antwort nicht.
"Nach der vorliegenden Antwort der Staatsregierung wurden unter anderen 65 Verfahren wegen des Verdachts einer Störung einer Versammlung eingeleitet", resümiert Lichdi die offiziellen Antworten der Staatsregierung. "Offenbar richten sie sich also gegen Demonstranten, die gegen den Naziaufmarsch protestiert haben."
Viel bleibt vom "Feurio!" der Staatsregierung um den 19. Februar nicht übrig.
Montage: L-IZ, Foto: Ralf Julke
Gerade im Zusammenhang mit der Durchsuchung des Gebäudes Großenhainer Straße 93 verweist die Antwort der Staatsregierung zwar auf ein schwebendes Verfahren. Doch dass so ein Verfahren auch drei Monate nach der Sicherstellung von Beweismaterial keine konkreten Verdachtsmomente und belastbaren Tatvorwürfe ergibt, zieht das Vorgehen in diesem Randkapitel des 19. Februar mehr als in Zweifel.
"Die Staatsanwaltschaft Dresden führt in diesem Zusammenhang ein Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung", erklärt Jürgen Martens dazu in seiner offiziellen Antwort. Aber gleichzeitig nährt er den Verdacht, die staatlichen Instanzen hätten schlicht die Gelegenheit genutzt, im Schatten der Demonstrationsereignisse noch ein wenig zusätzliche Information zu beschaffen. "Die Durchsuchung sollte zum Auffinden der für die Koordinierung eingesetzten SIM-Karte und EDV-Technik führen", heißt es in der Antwort des Justizministers. "Die vollzogene Beschlagnahme der Unterlagen und der IT-Technik erfolgte aus Beweissicherungsgründen. Sie ist durch den eingeholten mündlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gedeckt."
Ein "mündlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss", das klingt nach "Gefahr im Verzug". Nur die konkrete Antwort auf die vermutete Gefahr steht aus.
Genauso, wie augenscheinlich konkrete Hinweise auf Angriffe auf Polizeibeamte fehlen.
"Der Verweis des Justizministers auf mögliche polizeiliche Ermittlungsverfahren vermag nicht zu überzeugen", sagt Klaus Bartl. "Denn da die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen verpflichtet ist, bei Bekanntwerden von Straftaten von sich aus Ermittlungen einzuleiten, lässt die Antwort der Staatsregierung nur zwei alternative Schlussfolgerungen zu: Entweder nimmt die Staatsanwaltschaft die Schutzwürdigkeit von Polizeibeamten nicht ernst – dies wäre ein Skandal und erforderte umgehende Aufklärung durch den Generalstaatsanwalt."
"Oder aber", fügt Bartl hinzu, "die Staatsregierung hat monatelang die Öffentlichkeit belogen, um mit Hilfe eines bürgerkriegsähnlichen Schreckensszenarios das ideologisch motivierte Bild von einem ständig gefährlicher werdenden sogenannten militanten Linksextremismus pflegen zu können. Dies wäre ebenfalls ein Skandal, da sich die Öffentlichkeit, insbesondere natürlich die gewählten Abgeordneten, darauf verlassen können muss, dass amtliche Informationen der Wahrheit entsprechen."
Ähnlich unbefriedigend wäre die Auskunft des Justizministers zur kompletten Bezahlung aller bei der polizeilichen Erstürmung des „Hauses der Begegnung“ in der Dresdner Großenhainer Straße entstandenen Sachschäden. Ob damit die Unrechtmäßigkeit des Einsatzes anerkannt werde, müsse man den Finanzminister fragen, meint Bartl. "Doch nach aller Logik muss für ordentliches rechtsstaatliches Handeln niemand zahlen ..."
Die Stellungnahme von Justizminister Dr. Jürgen Martens zum Grünen-Antrag "Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden und dem Bündnis Dresden-Nazifrei" findet man unter: http://edas.landtag.sachsen.de
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