Dresdner Datenzugriff: Was steht wirklich im richterlichen Beschluss?
Ralf Julke
26.06.2011
Wem galt die Massendatenabfrage tatsächlich?
Foto: Oliver Hang / Montage: L-IZ
Noch ehe Sachsens Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Dr. Jürgen Martens am Freitag, 24. Juni, die Ergebnisse ihrer öffentlichen Stellungnahme zu der flächendeckenden Abfrage von Funkdaten im Zusammenhang mit den Ereignissen am 19. Februar in Dresden frei gaben, ließ das Innenministerium um 15 Uhr "Die am häufigsten gestellten Fragen zur Funkzellenauswertung" online gehen.
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Beide Ministerien waren von allen Seiten mit Nachfragen überschüttet worden. Beide Ministerien stehen seit Tagen im Fokus der Öffentlichkeit, denn was die Dresdner Polizei - während sie auf der Straße völlig konzeptionslos zu agieren schien - im Hintergrund tat, hat mit einer gezielten Strafverfolgung nichts zu tun. Hat es auch von Anfang an nichts zu tun gehabt.
War bislang erst bekannt geworden, dass sich die Dresdner Polizei auf richterlichen Beschluss 138.630 Verkehrsdatensätze übermitteln ließ, steht nun fest, dass das Amtsgericht Dresden auch die Erlaubnis gab, weitere 896.072 Verkehrsdatensätze für Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.
"Das Ausmaß des Datenaufkommens ist vorher nicht konkret abschätzbar", entschuldigten die beiden Minister das Handeln ihrer untergeordneten Stabsstellen. "Die Polizei erkennt anhand der erhaltenen Verkehrsdaten lediglich, welche Mobilfunkgeräte wann, wo und wie vor Ort waren. Sie erkennt aus den Daten aber nicht, wer der Anschlussinhaber ist, welche Personen miteinander kommuniziert haben oder welchen Inhalt das Gespräch oder die SMS hatte. Aus diesen Datensätzen wurden anhand bestimmter Kriterien 460 Rufnummern herausgefiltert, von denen anschließend die Anschlussinhaber ermittelt wurden."
Letztere Zahl von 460 "herausgefilterten" Datensätzen könnte durchaus mit den verschiedenen Hausdurchsuchungen bei diversen als links oder linksradikal eingeschätzten Personen im Freistaat (unter anderem auch in Leipzig) in diesem Frühjahr in Zusammenhang stehen. Die simple Funkzellenabfrage ermöglicht durchaus, festzustellen, ob bestimmte Personen sich am 19. Februar in Dresden aufhielten. Und die klare Ansage der Minister lautete ja auch: "In 45 Verfahren wegen Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz hat die Polizei Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage herangezogen und ausgewertet. Eine staatsanwaltliche Festlegung in dieser Angelegenheit gab es im Rahmen der Ermittlungskonzeption zu Beginn der Ermittlungen nicht. Eine Verwertung dieser Daten in den genannten Verfahren wird auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Dresden nicht erfolgen."
Noch einmal den windelweichen Paragraphen 21 des Versammlungsgesetzes zitiert: "Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Er ist so gummiartig formuliert, dass er auch gegen friedliche Gegendemonstrationen verwendet werden kann. Denn augenscheinlich macht sich - je nach Auslegung - jeder schuldig, der auf friedliche Weise die Durchführung einer Nazi-Demo "vereitelt".
Was wollte die Dresdner Polizei mit der Massenabfrage tatsächlich herausfinden?
Foto: Oliver Hang / Montage: L-IZ
Aber augenscheinlich wollten die Dresdner Ermittler mit ihrer Datenabfrage noch viel mehr erreichen. "In einem anderen Ermittlungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden weitere Beschlüsse erlassen, mit denen weitere 896.072 Verkehrsdatensätze erlangt wurden", ließen die beiden Ministerien erklären. "Diese Daten wurden aufgrund staatsanwaltlicher Verfügung dem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs zur Verfügung gestellt und auf Ermittlungsansätze zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Geschehen am 19. Februar 2011 in Dresden geprüft."
Das ist dann § 125a StGB. Der Dresdner Polizei steht ein ganzer Strauß von Gesetzen zur Verfügung, mit denen Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 19. Februar sanktioniert werden könnten. Aber nicht nur die Linken zweifeln massiv daran, dass das Bedrohungsszenario, das mittlerweile nachträglich gemalt wird, den Vorgängen entspricht und dieses flächendeckende Abgreifen von Bewegungsdaten begründen kann.
"Obwohl selbst Ministerpräsident Tillich die Rechtswidrigkeit der Verwendung der Mobilfunkdaten im Verfahren gegen die Platzbesetzer anerkennt, hält die Polizei diese weiterhin für 'vertretbar'", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die "Beschönigungen" auf der Pressekonferenz von Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Jürgen Martens. "Damit zeigen Innenminister Ulbig und Polizeipräsident Merbitz, wes grundrechtsverachtenden Geistes sie sind. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen! Offensichtlich ist bei der Staatsregierung noch nicht einmal angekommen, dass sie auch in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingegriffen haben."
"Eigentlich hätte ich erwartet, dass Ministerpräsident Tillich sich selbst der Öffentlichkeit stellt", sagt Lichdi. "Auch hatte ich gehofft, dass sich die Minister Ulbig und Martens für die rechtswidrige Erfassung der Mobilfunkverbindungsdaten von zehntausenden unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen würden."
Das ist beides nicht geschehen. Nur die erstaunliche Nachmeldung aus der Staatskanzlei folgte der Pressemitteilung von Justiz- und Innenministerium auf den Fuß. Eine Meldung, die im Grunde deutlich sagte: Man weiß im Büro des Ministerpräsidenten sehr wohl, dass da ein paar verantwortliche Instanzen deutlich über die Grenzen hinausgegangen sind.
Und die Botschaft ging nicht nur an die "Ressorts", die ihre Berichtspflichten optimieren sollen. Die Botschaft ging auch an die Dresdner Justiz: "Dabei ist die sachliche Entscheidungshoheit der Verwaltung ebenso zu wahren wie die Unabhängigkeit der Justiz."
"Die gesammelten Daten hätten bei Verfahren ausschließlich nach § 21 Versammlungsgesetz nicht verwandt werden dürfen", ließ Ministerpräsident Stanislaw Tillich erklären. "Die endgültige Festlegung der Nichtverwertung der Daten bei Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz erfolgte zu spät."
Was im Klartext eigentlich auch heißt: Die Daten hätten überhaupt nicht eingesammelt werden dürfen. Ihnen fehlte schlicht die grundlegende konkrete schwere Straftat, die Voraussetzung sein muss für so eine Abfrage. Es wurde zwar immer wieder die Zahl von mehreren Hundert verletzten Polizisten kolportiert. Doch mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen wurden bislang alle konkreten Aussagen zu schweren Übergriffen auf einzelne Polizisten verweigert.
Vier Monate nach den Ereignissen ist es zumindest verwunderlich, wenn nicht einmal eine konkrete Zahl von Ermittlungsfällen in solchen Fällen genannt werden kann. Eine Informationspolitik, die eine Menge Zweifel sät. Auch daran, welchem Zweck die massenhafte Datenabfrage tatsächlich diente. Denn Verhältnismäßigkeit ist zuweilen auch eine Frage des Zieles der Abfrage. Da zweifelt auch Johannes Lichdi.
"Im Übrigen bleiben erhebliche Zweifel an der Wahrheit, der von den Ministern gemachten Angaben", sagt der Grünen-Abgeordnete. "In dem, dem Landtag übergebenen Bericht wird ausgeführt, dass 'dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ... in besonderem Maße durch die dezidierten zeitlichen und räumlichen Einschränkungen im richterlichen Beschluss Rechnung getragen' (S.4 Mitte) worden sei."
Ihm fehlen schlichtweg die tatsächlichen Beschlüsse der Justiz. Was steht da nun wirklich drin? Welche Abfragezeiten, welche Räume, welche Begründungen? Lichdi: "Ich fordere die Justiz auf, die Beschlüsse endlich offenzulegen und weiteren Spekulationen vorzubeugen. - "Ich werde mich mit diesen beschönigenden Angaben nicht zufrieden geben und am Montag in der von uns Grünen beantragten Sondersitzung des Rechts- und Innenausschusses auf Aufklärung dringen."
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