Datenhamster Sachsenpolizei: Nicht nur Funkdaten wurden abgegriffen, auch Busfahrer wurden ausgefragt
Ralf Julke
24.06.2011
Demonstration am 19. Februar in Dresden.
Foto: Oliver Hang
Was geschah da wirklich am 19. Februar hinter den Kulissen? Welche Ziele verfolgte die Dresdner Polizei tatsächlich? War die massenhafte Ausspähung von Handy-Daten Teil einer geradezu exzessiven Sammelfreude der sächsischen Polizei? - Die Vermutung legt eine Zahl nahe, die die Grünen verlautbaren: 7.217.989 Datensätze.
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Diese 7.217.989 Datensätze existierten schon im Sommer 2009 bei der sächsischen Polizei. Theoretisch besitzt Sachsens Polizei zu jedem Sachsen 1,7 Personendatensätze in der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO). Das ergaben kleine Anfragen des Abgeordneten Johannes Lichdi damals. Sie ist zwar schon älter. Aber der massenhafte Zugriff auf Verbindungsdaten im Umfeld der Dresdener Demonstrationen vom 19. Februar deutet darauf hin, dass die Polizei des Freistaats ihren Sammeleifer seither keineswegs gebremst hat. Im Gegenteil.
Nach der Erfassung von 138.000 Handyverbindungs- und Standortdaten durch die Polizei am 19. Februar 2011 im Stadtgebiet von Dresden ruft die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun die Bürgerinnen und Bürger zu Auskunftsersuchen an Polizei und Staatsanwaltschaft auf.
"Verlangen Sie Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Fragen Sie nach, ob auch Sie Ziel der verdeckten Überwachung des Mobilfunkverkehrs geworden sind", erklärt Johannes Lichdi, der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. "Jeder Bürger hat in der Demokratie einen Anspruch darauf, zu erfahren, was die Polizei über ihn weiß."
Aber nicht nur auf den Funkverkehr hat die Polizei augenscheinlich generalstabsmäßig zugegriffen. Wie schon in der letzten Woche bekannt wurde, hat sie auch die Busfahrer all jener Protestreisenden vom 19. Februar mit umfangreichen Listen aufgefordert, Daten über ihre Fahrgäste schriftlich zu machen. "Schnüffelaktion" nennt es der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: "Die Firmen, mit deren Bussen im Februar viele tausend Menschen zu den Protesten gegen Nazis anreisten, sollten einen Fragebogen der Polizei ausfüllen, in dem neben Angaben zu Personaldaten der Fahrer Auskünfte über Zahlungsmodalitäten, Mietverträge und die Kopien der Ausweise der jeweiligen Anmieter gefordert wurden. Außerdem wollte die Polizei Informationen über Kontakte von Fahrgästen in den Pausen, Gesprächsinhalte sowie die detaillierten Tages- und Streckenabläufe haben. Mehrere der angeschriebenen Unternehmen verwahrten sich dagegen, als Informanten über ihre Fahrgäste missbraucht zu werden."
Massiver Polizeieinsatz am 19. Februar in Dresden.
Foto: Oliver Hang
Auch über diese Aktion schweige sich die Staatsregierung aus, kritisiert Gebhardt. "Ich fordere daher Innenminister Ulbig auf, dafür Sorge zu tragen, dass im angekündigten Bericht an den Ministerpräsidenten die Vorgänge um die Aushorchung der Busunterunternehmen aufgeklärt werden. Es darf nicht sein, dass auf diese Weise zivilgesellschaftlicher Protest pauschal kriminalisiert und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, darunter viele Gewerkschafter, unter Generalverdacht gestellt werden. Ich erwarte von Ministerpräsident Tillich, dass er dem Landtag einen Bericht vorlegt, in dem diese Schnüffelaktion aufgearbeitet wird. Wir werden die entsprechenden Vorgänge in jedem Fall bereits auf der gemeinsamen Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss am Montag thematisieren."
Die Grünen-Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen, Miro Jennerjahn und Johannes Lichdi kündigten am Donnerstag, 23. Juni, an, dass sie Beschwerde beim Amtsgericht Dresden gegen die Überwachung ihrer Mobilfunktelefone am 19. Februar 2011 einlegen. Dem vorausgegangen war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, dass sie gegen Jähnigen und Lichdi ein Strafverfahren wegen "grober Störung einer Versammlung" nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz eingeleitet habe. Die beiden sind die einzigen Abgeordneten, deren Identität die Polizei nach der Einkesselung der am Löfflerplatz befindlichen Personen, festgestellt hatte. Die grob gestörte Versammlung ist in diesem Fall der Aufmarsch der Rechtsradikalen, gegen den die Abgeordneten - mit vielen tausend Anderen - friedlich protestiert hatten.
Eigentlich war's eine Demo gegen rechts - nur die Polizei sah das anders.
Foto: Oliver Hang
"Wir möchten feststellen lassen, dass die Erfassung und Auswertung unserer Mobilfunkverbindungsdaten ein schwerwiegender Eingriff in unsere verfassungsgarantierten Abgeordnetenrechte darstellt", erklären die beiden Abgeordneten. "Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich telefonisch an uns wenden, polizeilich erfasst werden und Bewegungs- und Kommunikationsprofile von Abgeordneten erstellt werden."
"Die Polizei wusste, dass ich als Mitglied des Polizeibeobachtungsteams vor Ort war und an der Platzbesetzung nicht teilnahm", fügt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, hinzu.
Da in zahlreichen Ermittlungsakten gegen Beschuldigte nach Paragrafen 21 Versammlungsgesetz eine Funkzellenauswertung enthalten ist, dürften auch die Mobiltelefone der Abgeordneten erfasst worden sein. Es sei davon auszugehen, dass die Polizei am 19.2.2011 zwischen 12 und 18 Uhr festgestellt hat, in welchen Funkzellen die Handys eingeloggt waren, welche Nummern die Abgeordneten angerufen haben und von welchen Nummern diese angerufen wurden. Der Abgeordnete Jennerjahn hielt sich bei den Gegendemonstranten am Hauptbahnhof auf und nahm nicht an einer Platzbesetzung teil.
Die Grünen-Fraktion stellt auf ihrer Homepage Musterformulare für die Schreiben zur Verfügung.
Der Grünen-Antrag "19. Februar 2011: Überwachung des Fernmeldeverkehrs unverhältnismäßig - Kriminalisierungsstrategie von friedlichen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten beenden!" www.gruene-fraktion-sachsen.de/0c2456f5.l
Die Anfragen zur "Integrierten Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVO) I und II" Drs. 4/15564 und Drs. 4/15565
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