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Sächsischer Datenhamster bei 1,03 Millionen angekommen: Rechtfertigungsversuche und drei Anmerkungen des Ministerpräsidenten

Michael Freitag
Ministerpräsident Stanislaw Tillich heute zum Bericht der beiden Minister: "Die endgültige Festlegung der Nichtverwertung der Daten bei Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz erfolgte zu spät.“
Ministerpräsident Stanislaw Tillich heute zum Bericht der beiden Minister: "Die endgültige Festlegung der Nichtverwertung der Daten bei Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz erfolgte zu spät.“
Foto: Matthias Weidemann (Archiv)
Allmählich kocht der Topf offenbar doch über in den Dresdner Ministerstuben. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Innenminister Ulbig und Justizminister Martens zur Datensammelei nach dem 19. Februar meldete sich heute umgehend Stanislaw Tillich zu Wort. Erklärungsversuche á la Sachsen.

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Die Einordnung der Fronten in der mittlerweile wohl als Skandal zu bezeichnenden Datenvolumenmenge von über 1,03 Millionen abgefragten Verkehrsdatensätzen fällt leicht. Auf der einen Seite stehen die beiden Minister mit den angeschlossenen Behörden und Dienststellen und auf der anderen die teils am friedlichen Protest gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar in Dresden beteiligten Oppositionsparteien von Linken, Grünen und SPD. Selbst die sächsische FDP zeigte sich wenig amüsiert über die Vorgänge, welche in einer heutigen gemeinsamen Erklärung der beiden Minister Markus Ulbig, Inneres (CDU) und Dr. Jürgen Martens, Justiz (CDU) erläutert werden sollten.

Was die beiden Minister heute dabei taten, kann man am Ende des Textes im originalen Wortlaut der Erklärung und hinter dem eingebundenen Link genauer lesen. Im Rahmen einer heutigen Pressekonferenz versuchte sich jedoch Markus Ulbig in der Disziplin „Tatbestandserweiterung“. Seit heute stellt er klar, dass es sich angeblich bei den Ermittlungen in einem Fall um den Verdacht des versuchten Totschlags gegen einen Polizeibeamten handeln soll.

Dr. André Hahn (Die Linke) sieht offenbar auch nach dem Bericht kein Licht am Ende des Datentunnels und hofft auf die Debatte im Parlament am kommenden Mittwoch.
Dr. André Hahn (Die Linke) sieht offenbar auch nach dem Bericht kein Licht am Ende des Datentunnels und hofft auf die Debatte im Parlament am kommenden Mittwoch.
Foto: Fraktion Die Linke Sachsen
Da ist die Opposition selbstverständlich mit einer umgehenden Frage zur Stelle: „Denn insbesondere Innenminister Ulbig hat heute nur neue Ungereimtheiten verbreitet: So ist plötzlich von einem versuchten Totschlag an einem Polizeibeamten die Rede, nachdem er selbst auf der letzten Sitzung des Innenausschusses genau die Zahlen der Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand und Sachbeschädigung auflistete, aber mit keinem Wort von versuchtem Totschlag sprach.“ so Dr. André Hahn, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag zur Ausdehnung der Angaben zu den scheinbar verfolgten Straftatbeständen heute.

Die offensichtlich ausgeuferte Datensammelei begründen die Minister heute wie folgt: „Dabei liegt es in der Natur dieses Ermittlungsinstruments (die Funkzellenabfrage/Anm. d. Red.), das viele Unbeteiligte betroffen sein können. Das Ausmaß des Datenaufkommens ist vorher nicht konkret abschätzbar. Die Polizei erkennt anhand der erhaltenen Verkehrsdaten lediglich, welche Mobilfunkgeräte wann, wo und wie vor Ort waren. Sie erkennt aus den Daten aber nicht, wer der Anschlussinhaber ist, welche Personen miteinander kommuniziert haben oder welchen Inhalt das Gespräch oder die SMS hatte.“

In ihren weiteren Erläuterungen verweisen die beiden Minister wiederholt auf die Rechtmäßigkeit der Datenabfrage im Gesamten, indem sie die notwendigen richterlichen Beschlüsse dazu betonen. Inwieweit sich demnach die Fragen nun auch auf eben diese Richter ausdehnen könnten, bleibt heute offen.

So heißt es bei Martens und Ulbig: „Ihre strafprozessuale Grundlage findet die Funkzellenabfrage in § 100g Strafprozessordnung (StPO). Danach dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zwingende Voraussetzung ist grundsätzlich immer ein richterlicher Beschluss.“

Bei aller Erklärungsfreudigkeit am heutigen Tage aus den beiden betroffenen Ministerien, scheint dennoch etwas nicht ganz so gelaufen zu sein, wie man sich das als Bürger vielleicht vorstellt. Drei Punkte benennt der Sächsische Ministerpräsident entgegen den sonstigen Gewohnheiten zur gegenseitigen Unterstützung im Freistaat heute nach Einsicht in den Bericht, also laut Tillich „schwierigste juristische und tatsächliche Sachverhalte“. Deren grundsätzliche Rechtmäßigkeit betont er zwar einleitend, jedoch folgen drei Anmerkungen zu seinen Erkenntnissen aus dem Bericht, die es in sich haben.

Innenminister Markus Ulbig gab heute gemeinsam mit Ministerkollegen Martens (Justiz) seinen Bericht zu den Datenabfragen im Nachgang an die Demonstrationen vom 19. Februar 2011 in Dresden ab. Nun gehe es entgegen erster Aussagen um versuchten Totschlag.
Innenminister Markus Ulbig gab heute gemeinsam mit Ministerkollegen Martens (Justiz) seinen Bericht zu den Datenabfragen im Nachgang an die Demonstrationen vom 19. Februar 2011 in Dresden ab. Nun gehe es entgegen erster Aussagen um versuchten Totschlag.
Foto: Matthias Weidemann (Archiv)

Anmerkung eins: „Ministerpräsident Tillich hat die beiden Staatsminister gebeten, Berichtspflichten innerhalb der Ressorts zu optimieren. Dabei ist die sachliche Entscheidungshoheit der Verwaltung ebenso zu wahren wie die Unabhängigkeit der Justiz.“

Offenbar ist man im Freistaat bereits an der Stelle angekommen, auf die Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung ebenso hinweisen zu müssen, wie auf geordnete Berichtswege in rechtsstaatlich bedenklichen Umständen. Doch Anmerkung zwei wird noch deutlicher. „Die gesammelten Daten hätten bei Verfahren ausschließlich nach § 21 Versammlungsgesetz nicht verwandt werden dürfen. Die endgültige Festlegung der Nichtverwertung der Daten bei Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz erfolgte zu spät.“

Im letzten Satz wohnt der Pfeffer für die Datensuppe. Denn genau an dieser Schnittstelle ist die Präzision im Namen der Datensicherheit von nicht in der Ermittlung betroffenen Bürgern zwingend zu beachten. Hierbei könnten nach ersten Erkenntnissen auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Rechtsanwälte und anwesende Journalisten über andere unbescholtene Bürger hinaus betroffen sein.

Die Anmerkung drei lässt hingegen Raum für eine weitreichende Spekulation. In dieser kündigt Ministerpräsident Stanislaw Tillich etwas an, was man in viele Richtungen verstehen könnte: „Der Freistaat Sachsen startet eine Bundesratsinitiative, wonach sichergestellt wird, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der „erheblichen“ Straftat nach § 100 g Strafprozessordnung (StPO) präzisiert wird.“

Folgt man den bisherigen Handlungslinien einer zunehmenden Kriminalisierung in Sachsen, könnte es bei der nicht näher definierten „Präzisierung“ durchaus auch um eine Absenkung der Hürden für Justiz und Polizei gehen. Was dann wiederum den Datenzugriff erleichtern würde.

Der nächste Termin zu diesem Thema steht so oder so bereits fest. In der durch die Linke beantragten aktuelle Debatte am Mittwoch, den 29. Juni 2011, unter dem Namen „Bei Anruf Überwachung – die Verantwortung der Staatsregierung für das rechtswidrige Ausspähen von Handydaten am 19. Februar in Dresden“ werden sich die beiden Minister den Fragen des Parlaments stellen.

Und es könnte haarig werden. Denn zur heutigen Pressekonferenz der Minister Markus Ulbig und Dr. Jürgen Martens erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher des CDU-Koalitionspartners FDP: „Die Polizei ist im Fall der Nutzung von Mobilfunkdaten für Verfahren nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes übers Ziel hinaus geschossen. Verkehrsdaten dürfen nur zur Aufklärung schwerster Straftaten verwendet werden. Darüber hinaus muss die Verwertung ausgeschlossen sein."

Bericht zur Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten von Markus Ulbig und Justizminister Dr. Jürgen Martens

Dresden (24.06.2011) - Sachsens Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Dr. Jürgen Martens haben heute den Bericht zur Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 in Dresden an Ministerpräsident Stanislaw Tillich übergeben. Der Bericht wurde anschließend dem Sächsischen Landtag übersandt.

In Dresden fanden im Zusammenhang mit dem 66. Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 19. Februar 2011 zahlreiche Versammlungen statt. An diesem Tag kam es zu teilweise äußerst gewalttätigen Ausschreitungen mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Die Polizei setzte eine Sonderkommission (SOKO 19/2) ein. Wegen der schwierigen Ermittlung von Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Dresden am 22. Februar 2011 auf Anregung der polizeilichen Sonderkommission und Antrag der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs einen richterlicher Beschluss zur Funkzellenabfrage erlassen, wonach die Funkzellendaten von insgesamt 14 Tatorten jeweils in minutengenau bestimmten Zeitfenstern zu erheben waren.

Ihre strafprozessuale Grundlage findet die Funkzellenabfrage in § 100g Strafprozessordnung (StPO). Danach dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zwingende Voraussetzung ist grundsätzlich immer ein richterlicher Beschluss.

In Vollzug dieses Beschlusses wurden der Polizei 138.630 Verkehrsdatensätze übermittelt. Dabei liegt es in der Natur dieses Ermittlungsinstruments, dass viele Unbeteiligte betroffen sein können. Das Ausmaß des Datenaufkommens ist vorher nicht konkret abschätzbar. Die Polizei erkennt anhand der erhaltenen Verkehrsdaten lediglich, welche Mobilfunkgeräte wann, wo und wie vor Ort waren. Sie erkennt aus den Daten aber nicht, wer der Anschlussinhaber ist, welche Personen miteinander kommuniziert haben oder welchen Inhalt das Gespräch oder die SMS hatte. Aus diesen Datensätzen wurden anhand bestimmter Kriterien 460 Rufnummern herausgefiltert, von denen anschließend die Anschlussinhaber ermittelt wurden.

In 45 Verfahren wegen Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz hat die Polizei Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage herangezogen und ausgewertet. Eine staatsanwaltliche Festlegung in dieser Angelegenheit in dieser Angelegenheit gab es im Rahmen der Ermittlungskonzeption zu Beginn der Ermittlungen nicht. Eine Verwertung dieser Daten in den genannten Verfahren wird auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Dresden nicht erfolgen.

In einem anderen Ermittlungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden weitere Beschlüsse erlassen, mit denen weitere 896.072 Verkehrsdatensätze erlangt wurden. Diese Daten wurden aufgrund staatsanwaltlicher Verfügung dem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs zur Verfügung gestellt und auf Ermittlungsansätze zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Geschehen am 19. Februar 2011 in Dresden geprüft.

Die Überprüfung der Vorgänge hat ergeben, dass die Erhebung der Daten in allen Fällen aufgrund der erforderlichen richterlichen Beschlüsse erfolgte. Gesprächsinhalte wurden nicht erfasst. Eine Verarbeitung der Verkehrsdaten mit dem Ziel, Bewegungsbilder zu erstellen, erfolgte nicht.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die erhobenen Verkehrsdaten werden unter Beachtung der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft Dresden aktuell weiter ausgewertet. Die gewonnenen Daten sind aufgrund einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts unverzüglich zu löschen, sobald sie zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung nicht mehr erforderlich sind.

Gemeinsamer Bericht SMJus und SMI in voller Länge zum Download
www.medienservice.sachsen.de

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