Grüne, SPD und Linke zum sächsischen Standortegesetz: Sofort stoppen! Zahlen-Voodoo!
Ralf Julke
03.10.2011
Sächsisches Standortegesetz ist nicht durchgerechnet.
Foto: Ralf Julke
Es nennt sich Standortegesetz und ist der Versuch der Sächsischen Staatsregierung, die Verwaltung des Freistaats so zu organisieren und zu "verschlanken", dass sie auch beim künftigen Rückgang der Bevölkerungszahl funktioniert. Billiger soll sie auch werden. Eine Woche lang gab's dazu Anhörungen im Sächsischen Landtag. Mit deprimierendem Ergebnis.
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Zumindest für die Opposition, die gern wissen wollte, wie das Ganze tatsächlich funktionieren soll, ob das Land trotzdem noch bürgerfreundlich verwaltet wird - und die Gretchenfrage blieb ja auch noch: Was kostet der Spaß und was bringt er?
Am Ende ist Antje Hermenau, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regelrecht erschrocken: "Dass die Staatsregierung das Standortkonzept keiner Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterzogen hatte, ist hingegen ein Offenbarungseid."
Am Freitag, 30. September, war ein Mann gehört worden, der eigentlich wissen muss, was solche Verwaltungsumbauten kosten und kosten sollten. Und der dafür bestellt wurde, der sächsischen Regierung in finanziellen Fragen auf die Finger zu sehen und - wenn Bedarf besteht - auch befragt zu werden zu Kosten und finanziellen Folgen. Am Freitag hatte der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, Prof. Karl-Heinz Binus, in der Anhörung zum Sächsischen Standortegesetz erstmals Gelegenheit, insbesondere auch zu der von der Staatsregierung geplanten Verlegung seines Sitzes von Leipzig nach Döbeln Stellung zu nehmen.
Die Regierung hatte ihn vorher gar nicht gefragt. Noch hat der Rechnungshof seinen Sitz im Behördenzentrum Paunsdorf in Leipzig. Die Staatsregierung will den Sitz aber gern nach Döbeln verlegen. Hermenau: "Es ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit des Sächsischen Rechnungshofes, wenn die Staatsregierung ihn in der zentralen Frage des Standortes nicht in ihre Entscheidungen einbezieht."
Die Übersicht über die Gesamtkosten des Konzeptes, die der zuständige Minister Dr. Jürgens Martens (FDP) der Grünen-Fraktion auf ihre Große Anfrage (5/5648) gegeben hat, bezeichnete Binus als "hausbacken". So seien bei den Folgekosten nach einem Umzug noch nicht einmal die Bewirtschaftungskosten für einen Döbelner Standort ausgewiesen worden.
Justizminister Jürgen Martens hatte die Kosten des Standortegesetzes - naja - eigentlich auch nicht parat. Während die Regierung schon mit breiter Brust verkündet, dass mit der Umsetzung des Gesetzes bis 2020 Einsparungen von insgesamt 842 Millionen Euro erzielt werden und danach jedes Jahr 285 Millionen, musste der Justizminister auf die Nachfragen nach den Kosten der Reform passen - er verwies auf noch zu erstellende Pläne für die konkreten Umzüge, Aus- und Einmietungen, Baukosten und Umstrukturierungen.
Im Detail: kein fassbarer Ansatz. Die Abgeordneten wissen also noch nicht einmal, wieviel Geld der Freistaat für die Umsetzung des Gesetzes einplanen muss. Und vor allem: ob es überhaupt Effekte bringt. Denn zahlreiche Verwaltungsaufgaben haben sich - das musste Martens bestätigen - in den letzten Jahren keineswegs verringert. Denn sie sind nicht wirklich an die Entwicklung der Bevölkerungszahlen gekoppelt. Doch gerade der Rückgang der Bevölkerungszahl ist ein Hauptargument der Regierung, das Standortegesetz in dieser Dimension umsetzen zu wollen.
Die Einsparungszahlen, die Martens genannt hat, ergeben sich schon aus dem simplen geplanten Personalabbau um 9.000 Angestellte auf dann 70.000. Tatsächlich bringt der reine Personalabbau in der geplanten Dimension schon deutlich höhere Einsparungen.
Und an konkreten Zahlen muss sich das vorgelegte Gesetzespaket messen lassen. So sieht es auch Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Im Ergebnis aller Anhörungen stellen wir fest: Das Gesetz ist nicht zustimmungsfähig. Es ist nicht einmal abstimmungsfähig. Die Staatsregierung kann vom Sächsischen Landtag nicht ernsthaft erwarten, dass er einem Gesetz seine Zustimmung gibt, bei dem mehr als unklar ist, ob es den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügt. Zumindest dann, wenn sie das Landesparlament ernst nimmt."
Auch sie nennt den Umzug des Sächsischen Rechnungshofes, der am Freitag behandelt wurde, als exemplarisches Beispiel. Wenn für diesen Einzelfall keinerlei Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorliegt, kann man wohl davon ausgehen, dass das vor das komplette Behörden-Umzugspaket gilt. Das gravierende Defizit beziehe sich nicht nur auf die Verlagerung des Rechnungshofes, sondern auf den gesamten Gesetzentwurf.
Friedel: "Wir stellen fest: Die Staatsregierung vernachlässigt mit ihrem Gesetzentwurf nicht nur wesentliche Grundlagen des Regierungshandwerks. Sie macht es dem Landtag dadurch auch unmöglich, seine gesetzgeberische Entscheidung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen. Genau dies aber erfordert Art. 94 der Sächsischen Verfassung."
Sächsisches Standortegesetz ist nicht durchgerechnet.
Foto: Ralf Julke
Was dann im Klartext heißt: Sollten CDU und FDP das Standortegesetz in gewohnter Manier ohne deutliche Änderungen durchwinken, landet das nächste Gesetz vor Gericht. Es müsste - wenn man mit dem Zählen überhaupt noch nachkommt - das derzeit vierte oder fünfte sein.
Sabine Friedel: "Schon die Einbringung des Standortegesetzes durch die Staatsregierung war finanz- und ordnungspolitisch verantwortungslos. Eine Verabschiedung durch den Sächsischen Landtag würde diesen groben Fehler noch verschlimmern. Wir erwarten von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen, dass sie im Interesse einer soliden Finanz- und Haushaltspolitik im Freistaat Sachsen den unbegründeten und unzureichenden Gesetzentwurf - wie wir - ablehnen.“
Und aus der Grünen-Fraktion meldete sich nicht nur die Fraktionschefin mit geharnischten Worten. Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat sich insbesondere die Teile angeschaut, die den Bereich des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums (SMWA) betreffen. Mit den selben Erkenntnissen, die auch für den Rest des Gesetzentwurfes zutreffen.
"Auch in der fünften Anhörung zum Standortegesetz konnten die Sachverständigen die Kosten nicht beziffern, die durch die Errichtung eines Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, insbesondere durch die Verlagerung des Standortes von Chemnitz nach Zschopau, entstehen. Auf dieser Grundlage kann keine Staatsmodernisierung vollzogen werden. Das Gesetz ist nicht nur nicht entscheidungsreif, es gehört in den Papierkorb", sagt Jähnigen, die sich auch ein wenig veralbert vorkam. Denn sie hatte ganz konkret die von der Koalition benannte Sachverständige aus dem SMWA, Doris Drescher, angefragt. In den Spezialressorts sollte man doch eigentlich die konkreten Zahlen für die eigenen Umzugspläne vorliegen haben.
Doch augenscheinlich weiß man dort von nichts. Jähnigen wurde in der Frage zu Kosten und Effizienzgewinnen auf das federführende Ressort von Justizminister Jürgen Martens (FDP) verwiesen. Der dazu - siehe oben - auch keine Zahlen hat.
Man will zwar kräftig umziehen, umbauen und umverteilen - nur weiß man nicht, welche Kosten das verursacht.
Nur dass man Kompetenzen neu verteilen will, das scheint sicher. Auch im Bereich des SMWA, das neue weitreichende Befugnisse im Bereich des Verkehrs aus den Landesdirektionen übertragen bekommen soll.
"Ich halte dies für nicht vertretbar. Wie will Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) dem Steuerzahler erklären, dass ausgerechnet der in seiner Arbeitsweise hoch umstrittene Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) alle verkehrsfachlichen Aufgaben in sein Ressort bekommt?", fragt Jähnigen. "Wir teilen ferner die Kritik des Sächsischen Städte- und Gemeindetages an der vorgesehenen Vermischung von Straßenbau- und Straßenaufsichtsbehörden. Die obere Straßenbaubehörde im neuen Landesamt soll ihre eigene Bautätigkeit kontrollieren - das ist keine Kontrolle, sondern Unsinn."
Das Thema Umzug des Landesrechnungshofes ist natürlich ein ganz spezielles Leipziger Thema. Immerhin hat er seinen Sitz seit 1994 im Behördenzentrum in Paunsdorf. Am Freitag war dessen geplanter Umzug nach Döbeln Thema in der Landtagsanhörung. Da wurde am Ende nicht nur die Linke zynisch. In diesem Fall der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Rico Gebhardt: "1994 musste der Rechnungshof aus einer landeseigenen Immobilie in das Paunsdorf Center umziehen. Begründung: Wirtschaftlichkeit. Heute solle der Rechnungshof aus der Immobilie in Leipzig ausziehen, um in eine landeseigene Immobilie zu ziehen: Erneut aus angeblichen Wirtschaftlichkeitsgründen. Deshalb können wir nur dem Rechnungshofpräsidenten aus Mecklenburg-Vorpommern Dr. Tilmann Schweisfurth beipflichten, der gesagt hat: 'Die Begründung im Gesetzentwurf ist so dürftig, dass er nur empfehlen kann, stattdessen einen Entschließungsantrag im Landtag zu verabschieden, mit der Bitte der Rechnungshof möge eigenständige Vorschläge unterbreiten.'"
Laut der offiziell als „Rochade“ überschriebenen baulichen Umsetzungskonzeption des Sächsischen Standortgesetzes soll der Sächsische Rechnungshof in die Räumlichkeiten der Außenstelle des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit seiner Chemnitzer Zentrale in das Finanzamt Zschopau zu begeben hat. Dessen Mitarbeiter/innen sollen im Amtsgericht Annaberg-Buchholz ein neues Zuhause finden, das aufgelöst und mit Marienberg ebendort fusioniert werden soll.
Gebhardt: "So löst der Umzug des Rechnungshofes als Dominoeffekt einen Umzugs-Zirkus aus, der der Bevölkerung schwerwiegende Nachteile bringt, so den Verlust der Gerichtsbarkeit in Annaberg mit den damit verbundenen unzumutbar langen Wegen gerade für ältere Bürger/innen im Erzgebirge. Deshalb muss die Planung des Staatsbetriebs Immobilien- und Baumanagement vom Landtag aus dem Verkehr gezogen werden!"
Aber da die Ressorts keine Einzelgesetze für ihren Bereich vorlegen, kann es nur eine Meinungsbildung über das gesamte Gesetzeskonvolut geben.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass das Parlament noch erhebliche Überarbeitungen an dem von der Staatsregierung vorgelegten Standortekonzept machen muss. Die Staatsregierung kann das unterstützen, indem sie die Umsetzung des Standortegesetzes stoppt und zunächst dem Parlament umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorlegt", macht Antje Hermenau, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, den einzig sinnvollen Vorschlag. "Wir schlagen vor, in der parlamentarischen Arbeit die Einigung auf Zielgrößen bei den notwendigen Einsparungen in den Mittelpunkt zu rücken und das Potential der Betroffenen, wirtschaftliche und kreative Umsetzungsvorschläge zu entwickeln, stärker in den Fokus zu nehmen."
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