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Nach Anhörung zum Standortegesetz: Der Umbau ist ein Abbau - mit Möbelwagen

Ralf Julke
Standortegesetz ist immer noch nicht durchgerechnet.
Standortegesetz ist immer noch nicht durchgerechnet.
Foto: Ralf Julke
Am Dienstag, 10. Januar, wurde das so genannte "Standortegesetz" der sächsischen Staatsregierung im Ausschuss Verfassung, Europa, Recht abschließend beraten. Ein paar winzige Zugeständnisse gab es, über die sich insbesondere Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, freute. Aber der generelle Baufehler blieb erhalten, wie insbesondere die SPD-Fraktion kritisiert.

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Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Das Standortegesetz ist falsch. Mit ihm wird ein weiteres Mal Bürgernähe abgebaut. 300 Millionen Euro wird der Freistaat für die Schließung und Umzüge von Behörden ausgeben. Und erst im Jahr 2021 kommen die ersten Einsparungen, zehn Millionen Euro pro Jahr."

"Kein Leipziger Abgeordneter darf diesem Gesetz in der Landtagssitzung vom 25./26. Januar zustimmen", erklärt Holger Mann, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Dies nicht zuletzt, weil mit dem Landesrechnungshof die einzige Oberste Landesbehörde nun von Leipzig nach Döbeln umziehen soll. Ich fordere die MdLs der Regierungsfraktionen auf, hier klar Stellung zu beziehen. Wir haben bis heute in keiner Ausschusssitzung oder Anhörung eine sachlich-treffende Begründung für den Umzug des Rechnungshofes nach Döbeln gehört oder gar vorgelegt bekommen. Stattdessen braucht es allein für die Rechnungshofimmobilie in Döbeln nach Aussagen der Staatsregierung mindestens 15 Millionen Euro Bau-Nettokosten, zudem allein im ersten Jahr des Umzuges fast 1 Million Euro Umzugskosten. Nicht berechnet sind hierbei die Kosten, welche die Mitarbeiter für verlängerte Fahrwege und Trennungsgeld ab dem Jahr 2022 tragen müssen. Eine inhaltliche oder verwaltungssystematische Begründung für den Umzug wurde nicht einmal in Ansätzen unternommen."

Während der Landesrechnungshof 2020 von Leipzig nach Döbeln umziehen soll, erscheinen ihm die Rahmenbedingungen des als Kompensation in Aussicht gestellten Umzuges der Sächsischen Aufbau-Bank (SAB) fragwürdig. "Da auch nicht alle Koalitionsabgeordneten vom Standortegesetz überzeugt schienen, bleibt die Hoffnung, dass dieses 300 Millionen Euro teure Behördenkarussell noch im Plenum gestoppt wird. Insbesondere die Leipziger Abgeordneten sind hier gefordert", erklärt Mann. "Schwarz-gelb ist sonst vollumfänglich für ein 300 Millionen Euro Mehrkosten-Grab, weniger Bürgernähe und nicht zuletzt den Verlust der einzigen Obersten Landesbehörde in Leipzig verantwortlich.“

Doch er scheint da in einer anderen Sitzung gewesen zu sein als Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, der zwar Korrekturen begrüßt, aber das 300-Millionen-Paket weiterhin als großes Reformprojekt begreift. "Mit dem heute beschlossenen Standortegesetz kommen wir dem Ziel der Staatsmodernisierung ein großes Stück näher", sagte er am Dienstag. "Mit dem Konzept ist es gelungen, trotz der Schwierigkeiten des demographischen Wandels und der zurückgehenden finanziellen Mittel, eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Durch die erfolgten Änderungen wird auch das langfristige Weiterbestehen des Landgerichtsstandortes Bautzen gesichert."

Entsprechende Kritik war zuvor in den Medien und speziell vom Rat für sorbische Angelegenheiten geäußert worden. Biesok interpretiert es als missverstandenen Sachverhalt. "Weder wird ein Gericht in Bautzen geschlossen noch nach Görlitz verlagert. Die Landgerichtsstandorte in Bautzen und Görlitz stehen lediglich unter einer gemeinsamen Leitung eines Gerichtspräsidenten mit Sitz in Görlitz", erklärt er. "In Bautzen wird weiter ein Landgerichtsstandort vorhanden sein, an dem fast alle Prozesse verhandelt werden. Dies wurde von der Koalition ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nur die Große Strafkammer, die für Mord und Totschlag zuständig ist, geht nach Görlitz. Die sorbische Minderheit kann sich am Gerichtsstandort Bautzen weiter ihrer Sprache zu bedienen. Die Koalition hat zusätzlich dafür gesorgt, dass auch vor dem Landgericht Görlitz künftig Sorbisch gesprochen werden kann. So werden vielmehr die Rechte der Sorben gestärkt und sie haben weiter Zugang zu einem Landgericht in Bautzen."

Sächsisches Standortegesetz ist noch immer nicht durchgerechnet.
Sächsisches Standortegesetz ist noch immer nicht durchgerechnet.
Foto: Ralf Julke

Einen erfreulichen Aspekt im Reformpaket entdeckt sogar der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: "Die Umsetzung des Standortegesetzes brächte ein erfreuliches Konjunkturprogramm für das örtliche Handwerk, wenn die Aufträge, was wir erwarten, in der Region vergeben werden. Dieser vorübergehende Effekt ist aber auch das einzig Positive, was sich über dieses sogenannte Reformvorhaben sagen lässt. Über 95 Prozent der behaupteten Einsparungen sind schlicht Folge des im Haushaltsbegleitgesetz beschlossenen Personalabbaus."

Die effektiven Minimaleffekte würden aber keinesfalls die wachsende Bürgerferne durch wegfallende Behördenstandorte wie Gerichte, Finanzämter und Polizeireviere rechtfertigen, meint Gebhardt. Immerhin propagiert die Staatsregierung beim "Standortegesetz" immer wieder die Berücksichtigung der "demographischen Entwicklung". Aber dass man die Abwanderung im ländlichen Raum durch die Ausdünnung der Behörden verstärkt, scheint den Gesetzesmachern nicht einmal bewusst zu sein. Was der Landesrechnungshof, der bislang gut angebunden in Leipzig zu Hause ist, im abgelegenen Döbeln zu suchen hat, will sich auch Gebhardt nicht erschließen.

"Als schillernde Fußnote bleibt der Zwangsauszug des Landesrechnungshofes aus dem Paunsdorf-Center in Leipzig, der heute im Ausschuss mit überhöhten Mieten begründet wurde", erklärt Gebhardt. "Damit folgt die Staatsregierung mit rund acht Jahren Verspätung teilweise unserem damaligen Minderheitsvotum im Paunsdorf-Untersuchungsausschuss. Unverständlich ist dann allerdings, wieso die Polizeidirektion Leipzig im selben Objekt verbleiben muss und der Rechnungshof an einen Ort verfrachtet wird, wo erst mit Millionenaufwand ein funktionsfähiger Behördenstandort geschaffen werden muss."

Holger Mann hat seine Kritik in ein Pro und Contra zu den Regierungs-Argumenten gebündelt:

"1. Döbeln und damit der ländliche Bereich muss gestärkt werden.

Contra: Das Straßenbauamt Döbeln wird erst durch das Standortegesetz der Regierung geschlossen und dient nun als Begründung für den Umzug des Rechnungshofes. Dieses Behördenkarussell ist eher Spiegelbild der Mehrheiten in der CDU-Fraktion, als einer vernünftigen Standortkonzeption.

2. Die Mietkosten in Paunsdorf sind zu hoch. Hier ließen sich Einsparungen erzielen.

Contra: Der Mietvertrag läuft 2020 aus und kann nachverhandelt werden. Eine solche Variante wurde durch das SIB aber gar nicht abgeprüft. Ein Mangel an Büroimmobilien ist in Leipzig nicht bekannt und günstigere Konditionen sicher verhandelbar.

3. Döbeln liegt in der Mitte Sachsen und ist gut erreichbar.

Contra: Der Rechnungshof ist keine BesucherInnenbehörde, sondern eine, die insbesondere qualifiziertes Personal benötigt und gute Kommunikations- und Verkehrsanbindung. Das Umfeld in Leipzig, u. a. mit den ansässigen Medien, dem Sächsischen Finanzgericht, guten ÖPNV-Anbindungen und universitärer Ausbildung und Forschung sind für die Sicherung des Personalbedarfes und der Arbeitsfähigkeit der Behörde ungleich wichtiger, als eine zentrale Lage in Sachsen. Vor allem werden die derzeitigen Mitarbeiter des Rechnungshofes zusätzliche Lasten des Umzugs tragen müssen."

Und Sabine Friedel hat die Hauptkritikpunkte der SPD-Fraktion so formuliert:

"1. Das Standortegesetz ist keine Staatsmodernisierung, sondern Staatsabbau. Der dahinterliegende Stellenabbau bei der Justiz, der Polizei und im Finanzbereich wird dazu führen, dass der Staat wichtige Aufgaben nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann.

2. Das Standortegesetz verlagert Aufwand und Kosten des Staates auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten, die künftig längere Wege zu den Behörden bzw. ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Die Verwaltung ist nicht mehr bürgernah.

3. Als besonders gravierend empfinden wir die Schließung zahlreicher Polizeidienststellen. Die Polizeireform Polizei.Sachsen.2020 ist Bestandteil der Standortkonzeption. Über sie wird im Rahmen des Gesetzes jedoch nicht abgestimmt. Wir halten es für fatal, dass der Landtag über die Zukunft der Polizeistruktur nicht beschließen wird."

"Aus unserer Sicht ist die Zentralisierung, die mit dem Standortegesetz in vielen Bereichen vorgenommen wird, der falsche Weg", sagt Sabine Friedel. "Ein innovativer Umgang mit dem demographischen Wandel würde auf kleine, effiziente und flexible Verwaltungseinheiten setzen. Das wäre modern - und dazu auch noch bürgernah.“

Das Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion zum Sächsischen Standortegesetz als PDF zum download.


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