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Standortegesetz beschlossen: Sachsen spart sich kaputt - und nennt es Modernisierung

Ralf Julke
Sachsens Standortegesetz kaschiert einen massiven Personalabbau.
Sachsens Standortegesetz kaschiert einen massiven Personalabbau.
Foto: Ralf Julke
Die Folgen werden heftig sein. Auch für Leipzig. Neben dem höchstumstrittenen Versammlungsgesetz zog die Regierungskoalition aus CDU und FDP am Mittwoch, 25. Januar, auch den Beschluss zum so genannten "Standortegesetz" durch - aus ihrer Sicht eine echte Staatsmodernisierung. Aus Sicht der Opposition ein teurer Verschiebebahnhof.

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Dass man dabei für Zeiten plant, für die nicht einmal der sächsische Finanzminister auch nur ansatzweise verlässliche Prognosen besitzt, findet Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, überhaupt nicht bedenklich. "Mit der Standortkonzeption für alle Behördenstandorte wird erstmals nicht nur für eine Legislaturperiode geplant, sondern bis zum Jahr 2020", meint er. "Angesichts des auslaufenden Solidarpakts II, des Abschmelzens von EU-Fördergeldern und des demographischen Wandels bauen wir die Struktur einer schlanken, leistungsfähigen und modernen Verwaltung."

Und dann rechnet er locker drauflos: "Selbstverständlich wird die Umsetzung des Standortegesetzes zuerst Kosten verursachen. Dem stehen aber Einsparungen gegenüber, die sich bis 2021 auf insgesamt rund 842 Millionen Euro belaufen und danach auf jährlich rund 285 Millionen Euro. Das vorliegende Konzept erwirtschaftet somit in seiner Umsetzung bereits seine Kosten."

Die "jährlich rund 285 Millionen Euro" haben aber eben nichts mit dem Umwürfeln der Standorte zu tun. Die Zahl ergibt sich lediglich durch die geplante Reduzierung der Beschäftigten im sächsischen Staatsdienst um 17.000 bis 2020.

"Unser Ziel, dass sich die Verwaltung nicht aus der Fläche zurückzieht, haben wir trotz aller anhaltenden Unkenrufe erreicht", meint Biesok. Singt auch noch einmal das Hohelied der demografischen Entwicklung, das in den Augen der sächsischen Staatsregierung nur eine Strophe hat: Die Bevölkerung schrumpft. Biesok: "Schon 2011 haben 400.000 Bürger ihre Steuererklärung online abgegeben, rückläufige Einwohnerzahlen und der steigende Altersdurchschnitt wirken sich auch auf die Anzahl der Steuerfälle aus. Deswegen müssen bei den Finanzämtern langfristig arbeitsfähige Strukturen geschaffen werden. Jeder Landkreis wird aber auch zukünftig ein Finanzamt haben."

Zuweilen hat man das Gefühl, CDU und FDP leben in einem ganz anderen Land. Die Realitäten, die selbst das Statistische Landesamt regelmäßig in Zahlen abbildet, sind andere.

"Das Standortegesetz ist ein politischer Offenbarungseid der CDU-geführten Koalition. Sie redet mit großem politische Gestus über eine Schuldenbremse in der Verfassung und bringt mit diesem Gesetz sinnlose Ausgaben in mindestens dreistelliger Millionenhöhe auf den Weg. Unsere gute Finanzverfassung verbietet es, Ausgaben im Blindflug zu machen. Die Koalition tritt diese zentrale Bestimmung mit Füßen", kritisiert denn auch Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Ein Teil der Kosten des vom Landtag beschlossenen Stellenabbaus wird absehbar von den Mehrkosten der teuren Umzüge aufgefressen. Die Regierung hat nicht dargelegt, wie sie noch mehr Personal sparen und die Verwaltung arbeitsfähig halten will. Wir bleiben dabei, Sachsen braucht endlich ein solides Personalentwicklungskonzept für eine funktionierende bürgernahe Verwaltung und ein Unterbringungskonzept, das die Sachkosten wirklich reduziert. Vorschläge hierzu haben wir gemacht."

Genauso nüchtern sieht die SPD-Fraktion das Paket, das die Folgen des drastischen Personalabbaus bei Verwaltung, Polizei und Lehrern einfach als "Einsparung" in die Rechnung schreibt, ganz so, als brauche man in einem Bundesland nur genug Personal zu entlassen, und schon bekomme man einen besseren, weil "schlankeren" Staat. „Das heute vom Sächsischen Landtag verabschiedete Standortegesetz wird sich schnell als Millionengrab erweisen. 300 Millionen Euro wird der Freistaat Sachsen für Schließung und Umzüge von Behörden ausgeben. Bezahlen werden das die Bürgerinnen und Bürger. Frühestens ab dem Jahr 2021 erwartet die Staatsregierung erste Einsparungen; jedoch nur im Umfang von zirka zehn Millionen Euro pro Jahr", stellt Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, fest. "Was bringt uns das Standortegesetz? Das Standortegesetz ist keine Staatsmodernisierung, sondern bedeutet Staatsabbau. Die Verwaltung ist nicht mehr bürgernah, sondern zentralistisch. Besonders gravierend ist zudem die Schließung zahlreicher Polizeidienststellen. Ein wirklich schlechtes Fazit!“

Sächsisches Standortegesetz ist noch immer nicht durchgerechnet.
Sächsisches Standortegesetz ist noch immer nicht durchgerechnet.
Foto: Ralf Julke

Alles kein Problem, findet der CDU-Abgeordnete Svend-Gunnar Kirmes. „Das heute vom Landtag verabschiedete Standortegesetz ist insgesamt eine ausgewogene und nachhaltige Regelung für Sachsens zukünftige Verwaltungsstruktur", sagt er. Und wiederholt den Refrain, mit dem der Finanzminister in Sachsen seit drei Jahren das Schrittmaß vorgibt: "Mit dem neuen Gesetz reagieren wir rechtzeitig auf drei große Herausforderungen, die auf den Freistaat zukommen. 1. Weiter sinkende Einnahmen für Freistaat und Kommunen durch das Auslaufen des Solidarpaktes II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln. Allein bis 2020 gehen die Einnahmen um ein Viertel zurück. 2. Der demografische Wandel mit deutlich sinkenden Bevölkerungszahlen, insbesondere im ländlichen Raum und 3. Die sich ständig verbessernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürger und Verwaltung via Internet. Eine effektive Verteilung der Standorte macht die Behörden kostengünstiger, servicefreundlicher und sichert die Arbeit von Justiz und Verwaltung.“

Vielleicht wird's ja wahr, wenn man es nur oft genug wiederholt. Und auch ausblendet, dass der ländliche Raum in Sachsen Bevölkerung auch deshalb verliert, weil dort in den letzten Jahren schon massiv die Infrastrukturen und Serviceangebote ausgedünnt wurden. „Dass die Neuordnung der Behördenstandorte nicht ohne Kritik über die Bühne geht, war angesichts dieser, bundesweit bisher einmaligen, Herausforderung vorauszusehen", meint Kirmes. "Auch innerhalb der CDU-Fraktion gab es intensive Diskussionen zu diesem Thema. Dennoch wollen wir zum Wohle Sachsens nachhaltig handeln und nicht im Gewohnten verharren. Das ist manchmal unpopulär, aber genau das zeichnet sächsische Politik aus: Belastungen und Probleme werden nicht einfach auf unsere Nachkommen geschoben."

Dass das, was da zusammengeschustert wurde und in den nächsten Jahren über 300 Millionen Euro kosten wird, keineswegs nachhaltig ist, wie Kirmes behauptet, kritisiert auch die SPD-Abgeordnete aus dem Landkreis Leipzig, aus dem auch Kirmes kommt, Petra Köpping.

„Das heute vom Sächsischen Landtag verabschiedete Standortegesetz wird sich schnell als Millionengrab erweisen. 300 Millionen Euro wird der Freistaat Sachsen für Schließung und Umzüge von Behörden ausgeben. Bezahlen werden das die Bürgerinnen und Bürger. Frühestens ab dem Jahr 2021 erwartet die Staatsregierung erste Einsparungen; jedoch nur im Umfang von zirka zehn Millionen Euro pro Jahr", erinnert sie noch einmal an die einzig belastbaren Zahlen, die das "Standortegesetz" bis heute hergibt.

Und weil die Welt vergesslich ist, benennt sie die Abgeordneten aus dem Landkreis, die am Mittwoch alle für das Standortegesetz gestimmt haben: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), Oliver Fritzsche (CDU), Hannelore Dietzschold (CDU), Anja Jonas (FDP) sowie Svend-Gunnar Kirmes (CDU).

"Das Standortegesetz ist keine Staatsmodernisierung, sondern Staatsabbau. Der damit verbundene Stellenabbau bei Justiz, Polizei und im Finanzbereich wird dazu führen, dass der Staat wichtige Aufgaben nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann", erläutert die Abgeordnete, was die Sachsen demnächst an zunehmendem Abbau an wichtiger Stelle erleben werden. "Das Standortegesetz verlagert Aufwand und Kosten des Staates auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten, die künftig längere Wege zu den Behörden bzw. ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Von bürgernaher Verwaltung kann keine Rede mehr sein."

Als besonders gravierend empfindet sie die Schließung zahlreicher Polizeidienststellen. Köpping: "Die Polizeireform ‚Polizei.Sachsen.2020‘ ist Bestandteil der Standortekonzeption. Über sie wurde im Rahmen des Gesetzes jedoch gar nicht abgestimmt. Wir halten es für fatal, dass der Landtag bei einer Abstimmung über die Zukunft der Polizeistruktur übergangen wird."

„Aus meiner Sicht ist die Zentralisierung, die mit dem Standortegesetz in vielen Bereichen vorgenommen wird, der falsche Weg", sagt Köpping. "Ein innovativer Umgang mit dem demographischen Wandel würde auf kleine, effiziente und flexible Verwaltungseinheiten setzen. Das wäre modern und dazu auch noch bürgernah.“

Und nicht nur im Landkreis wird das Gesetz drastische Einschnitte für die Bürger mit sich bringen. Auch Leipzig ist von diesem Gesetz besonders betroffen.

"Das heute im Landtag beschlossene Standortegesetz bedeutet für Leipzig eine klare strukturelle Schwächung. Der Umzug des Rechnungshofes nach Döbeln und die drastische Verkleinerung der Landesdirektion Leipzig - zugunsten von Chemnitz und Dresden - wird nicht durch die Pseudo-Verschiebung der Sächsischen Aufbaubank kompensiert", sagt dazu der Leipziger SPD-Abgeordnete Holger Mann. "Aus Sicht der SPD ist dieses Gesetz intransparent, bürgerfern, kostenintensiv und ineffizient. Kurzum, es handelt sich trotz der immensen Kosten um reinen Staatsabbau statt -umbau, dem wir nicht zustimmen konnten."

Und nicht nur die CDU- und FDP-Abgeordneten aus dem Landkreis haben dem Gesetz zugestimmt. Auch die Mehrheit der Leipziger Koalitionsabgeordneten hat es getan. Zur drastischen Verkleinerung der Landesdirektion Leipzig erklärt der SPD-Abgeordnete Dirk Panter: "Die sinnlose Verkleinerung der Landesdirektion Leipzig bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger längere Wege und eine Schwächung für die gesamte Region Leipzig. Eine Landesdirektion ohne Leitungsfunktionen ist nichts anderes als ein Feigenblatt; regionale Ausgewogenheit sieht anders aus. Einmal mehr zeigen die Leipziger Abgeordneten der Koalition, dass sie in Dresden überhaupt nichts zu sagen haben."

Und zum für 2020 geplanten Umzug des Rechnungshofes erklärt Holger Mann: „Für die Verlegung der einzigen Obersten Landesbehörde von Leipzig nach Döbeln fehlt bis heute eine sachliche Begründung. Stattdessen sollen allein dafür bis 2021 mehr als 16 Millionen Euro Steuergelder verschwendet werden. Diesen inakzeptablen Preis zahlen nun alle Sachsen und die Mitarbeiter zukünftig einen noch höheren. Leipzig aber wird als Verwaltungsstandort in diesem Verschiebebahnhof abgekoppelt und deutlich geschwächt.“

Die Grüne-Fraktion hat ihre Anforderungen an eine Staatsmodernisierung noch einmal in einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Zu finden ist der Entschließungsantrag (Drs 5/8007) hier: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/9a231722.l

Die SPD-Fraktion im Sächsischen hat eine Übersichtskarte zum Standortegesetz erstellt, zu finden - zusammen mit einem Positionspapier – hier: http://spd-fraktion-sachsen.de/Standortegesetz


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