Ramboaktion am 19. Februar 2011: Staatsanwaltschaft Dresden stellte Ermittlungsverfahren wegen Bildung krimineller Vereinigung ein
Ralf Julke
14.07.2012
Wozu dienten die Polizeiaktionen im Februar 2011?
Montage: L-IZ
Es war eines jener Details aus der großen Stimmungsmache der Dresdener Behörden rund um dem 19. Februar 2011, als die Verantwortlichen alles darauf anlegten, die Stimmung anzuheizen, die Gegendemonstrationen in die "linksextremistische" Ecke zu stellen und den mutmaßlichen Linksextremisten gleich noch Absicht zu unterstellen, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Am Rand der Demos stürmte ein SEK-Kommando das "Haus der Begegnung".
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Als das vermummte und bewaffnete Spezialeinsatzkommando (SEK) des sächsischen Landeskriminalamtes das „Haus der Begegnung“ in Dresden stürmte, sah für Außenstehende alles so aus, als wäre hier nicht nur Gefahr im Verzug, sondern als wäre man gerade dabei, eine Terrorzelle mitten in der Arbeit auszuheben.
Es wurden zahlreiche Türen aufgesägt, eingetreten oder sonstwie gewaltsam geöffnet. Sodann wurden sämtliche Räumlichkeiten des Gebäudes durchsucht, darunter auch die Parteibüros der Linken, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Wohnung sowie das Büro des „Fördervereins Haus der Begegnung“. Alle anwesenden Personen wurden in polizeilichen Gewahrsam genommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Sodann leitete die Staatsanwaltschaft Dresden gegen sämtliche Personen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ein.
Die Linke beauftragte dann den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach damit, gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden vorzugehen. Er erwirkte beim Amtsgericht Dresden mehrere Beschlüsse, mit denen die Durchsuchung im Haus der Begegnung sowie die erkennungsdienstliche Behandlung von Mitgliedern der Linken für rechtswidrig erklärt wurde. Der Freistaat Sachsen musste über 5.600 Euro Schadensersatz für die am Gebäude verursachten Schäden leisten.
Jetzt – über 16 Monate nach der rechtswidrigen Ramboaktion im Haus der Begegnung – hat die Staatsanwaltschaft Dresden die im Februar 2011 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung sang- und klanglos eingestellt.
Für Rico Gebhardt, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen der Linken, das Ende einer sinnlosen Stimmungsmache. "Der politischen Deeskalation rund um den 13. Februar in Dresden folgt die juristische Entspannung – sehr spät, aber noch rechtzeitig, um die Justiz vor weiteren Peinlichkeiten zu bewahren", stellt er fest. "Ich erwarte nun, dass auch alle anderen Verfahren gegen Menschen, die sich friedlich dafür engagiert haben, dass der größte Naziaufmarsch Europas wiederholt verhindert worden ist und so hoffentlich Geschichte wird, endlich eingestellt werden. Persönlich wünsche ich mir, dass die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden die Größe haben, die Opfer ihres völlig unangemessenen Einsatzes am 19. Februar 2011 in der Großenhainer Straße 93 um Entschuldigung zu bitten.“
Bislang noch ein frommer Wunsch, denn auch gegen mehrere Abgeordnete des Sächsischen Landtages laufen noch Verfahren, weil sie an Gegendemonstrationen in Dresden teilgenommen hatten. Die Mehrheit von CDU und FDP hat dazu den Weg frei gemacht, indem sie die Immunität dieser Abgeordneten aufhob.
Rechtsanwalt André Schollbach sagt: „Das Amtsgericht Dresden hat mehrfach festgestellt, dass dieser Einsatz in Rambo-Manier rechtswidrig war. Ich hoffe, dass die sächsischen Strafverfolgungsbehörden hieraus die richtigen Lehren gezogen haben. Mit der Einstellungsverfügung hat dieses völlig überzogene Verfahren jetzt endlich ein vernünftiges Ende gefunden.“
Wozu dienten die Polizeiaktionen im Februar 2011 in Dresden wirklich?
Montage: L-IZ
Dass das Verfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB gegen am 19. Februar 2011 im Haus der Begegnung Dresden in Gewahrsam genommene Personen eingestellt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden den Betroffenen in entsprechenden Schreiben diese Woche mit. Zuvor hatten mehrere Betroffene über ihre Anwältinnen und Anwälte Verzögerungsrüge aufgrund des nunmehr seit sechzehn Monaten andauernden Ermittlungsverfahrens ausgesprochen. Denn da den Ermittlern augenscheinlich jegliche Belege für die gemutmaßten Straftaten fehlen, ist kein einziges Verfahren zu Gerichtsreife gelangt. Normalerweise werden solche Vorgänge von Anwaltschaften zeitnah wieder eingestellt.
Franziska Radtke, Sprecherin des Bündnisses „Nazifrei! - Dresden stellt sich quer“ dazu: „Viel zu spät, aber letztlich folgerichtig sind die jetzigen Einstellungen ergangen. Es gab schließlich aus unserer Sicht nicht den Hauch eines Ermittlungsansatzes. Der gesamte Fall um das Haus der Begegnung wirft stattdessen schwerwiegende Fragen zur politischen Motivation und Verhältnismäßigkeit des Agierens von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auf.“
Mit den jetzt erfolgten Einstellungen bleiben allerdings weiterhin mehr als zwanzig Verfahren nach §129 StGB offen. Die von diesen Verfahren Betroffenen planen ebenfalls, Verzögerungsrüge auszusprechen. Ihnen wird vorgeworfen, organisiert Rechtsradikale angegriffen und verletzt zu haben.
Franziska Radtke dazu: „Wir halten auch diese Verfahren lediglich für ein Konstrukt, das gezielt entwickelt wurde, um umfangreiche Strukturermittlungen gegen Linke vornehmen zu können. Schließlich wird den Ermittlungsbehörden mit dem Paragraphen 129 ein umfangreiches Repertoire an Methoden zur Seite gestellt, das sowohl Telefonüberwachung, Internetüberwachung als auch flächendeckende Observationen und Rasterfahndung ermöglicht.“
Das Bündnis “Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ fordert vor diesem Hintergrund die sofortige Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren.
Für die am 19. Februar 2011 nun eindeutig rechtswidrig in Gewahrsam Genommenen bedeutete das sechzehnmonatige Ermittlungsverfahren eine enorme Belastung. Franziska Radtke: „JedeR Betroffene spürte die allgegenwärtigen Augen und Ohren. In Sachsen setzen die Ermittlungsbehörden gegen eine wachsame Zivilgesellschaft Methoden ein, die eines Rechtsstaates unwürdig sind. Wir fordern deshalb, die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements sofort zu beenden. Dazu gehört auch, alle Verfahren gegen BlockiererInnen des Neonaziaufmarsches vom 19. Februar 11 sofort einzustellen und die Namen von 302 Personen, gegen die ein Strafverfahren allein wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet wurde und die deshalb in einer Verbunddatei 'Innere Sicherheit' beim BKA gespeichert wurde, sofort aus dieser zu löschen.“
Vor dem Hintergrund der Ermittlungsverfahren in Dresden gehöre auch der §129 auf den Prüfstand. „Wir fordern die vollständige Abschaffung eines solchen Schnüffelparagraphen. Nur dann ist gesichert, dass kein politischer Missbrauch von Seiten der Ermittlungsbehörden erfolgen kann“, so Radtke.
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