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Verfassungsgerichtshof entscheidet wieder gegen Innenminister: Staatsregierung kann ihre Antwortpflicht nicht immer wieder neu interpretieren

Ralf Julke
Freya-Maria Klinger.
Freya-Maria Klinger.
Foto: Linksfraktion Sachsen
Es gibt nicht wirklich viele Gründe, in dieser Zeit über Politikverdrossenheit und ihre Ursachen zu reden. Verdrossenheit beginnt, wenn Bürger an wichtigen Entscheidungen nicht mehr partizipieren und Behörden beginnen, Daten unter Verschluss zu halten. Transparenz ist überlebenswichtig für die Demokratie. Doch selbst Abgeordnete des sächsischen Landtages müssen Gerichte bemühen, um an wichtige Informationen zu gelangen. Zum zweiten Mal bekommt Innenminister Markus Ulbig (CDU) jetzt eine Rote Karte vom Gericht.

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Die letzte bekam er vor zwei Wochen, als der Sächsische Verfassungsgerichtshof den beiden klagenden Abgeordneten Julia Bonk (Fraktion Die Linke) und Johannes Lichdi (Grüne-Fraktion) bestätigte, dass der Innenminister ihnen zur Errichtungsanordnung für eine Polizeidatenbank Auskunft geben muss. Das ist ihr ureigenstes Recht als Abgeordnete, durch Kleine Anfragen an die Regierung herauszubekommen, was diese tut, verordnet und weiß. Alles andere wäre dann schon der Weg zu einer Selbstherrschaft, in der nur noch die jeweils regierenden Parteien erfahren, was wichtig ist - die Opposition wird zum Nichtwissen verdammt.

Und nicht nur mit Bonk und Lichdi spielte Markus Ulbig Katz und Maus. Auch der Linke-Abgeordneten Freya-Maria Klinger verweigerte - mit einer paragraphengespickten Begründung - die Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Menschenhandel in Sachsen. Den es gibt - und über den landläufig wenig bekannt ist. Menschenhändler veröffentlichen ihre Geschäftserfolge ja nicht in der Zeitung - die Betroffenen aber schweigen in der Regel, sind rechtlos oder fühlen sich rechtlos, wären eigentlich auf echte Hilfsangebote des Staates angewiesen, in dem sie landen.

Doch wer helfen will, muss wissen, in welchem Ausmaß. Der muss Fakten und Zahlen haben und offenlegen - denn nur dann wird sich auch die Gesellschaft eines Problems bewusst, das vor allem auch deshalb existiert, weil sich Staaten und Regierungen mit ihrem Vertuschen und Negieren in die Hände spielen. Seit Anfang der Legislaturperiode beschäftigt sich die Linke-Abgeordnete Freya-Maria Klinger mit dem Thema Integration in Sachsen - genau dem Thema, das nun seit einem Vierteljahr die Leipziger etwas intensiver beschäftigt.

Landtagsabgeordnete (Die Linke) Freya-Maria Klinger.
Landtagsabgeordnete (Die Linke) Freya-Maria Klinger.
Foto: Linksfraktion Sachsen

Da liegt das Thema Menschenhandel nicht weit. Die Klägerin und Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Freya-Maria Klinger, hat sich in einem entsprechenden Organstreitverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof nun durchgesetzt und Antworten auf zwei Kleine Anfragen erstritten (Drucksachen 5/7357 und 5/7358). Womit das Gericht zum zweiten Mal in kurzer Folge die Nichtbeantwortung von Kleinen Anfragen durch die Staatsregierung für rechtswidrig erklärt.

„Vor allem die sächsische Union sollte endlich begreifen, dass das in Sachsen besonders intensive genutzte Recht der Abgeordneten, Kleine Anfragen an die Staatsregierung zu stellen, ein in über 20 Jahren gewachsener, fester Bestandteil der politischen Kultur des Freistaates ist“, kommentiert Klinger das Urteil. „Ich bin froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof seine eigene Rechtsauslegung gegen die politisch motivierte Verbiegung durch die Staatsregierung schützt und abermals das Recht der Abgeordneten gegenüber einer sich in ihrer Hegemonie sonnenden Staatsregierung stärkt“.

Die Abgeordnete hatte in je einer Kleinen Anfrage den Innenminister nach Menschenhandel in Sachsen sowie nach dem Opferschutz in diesem Zusammenhang gefragt. Der Innenminister stellte die beiden Fragen inhaltlich in einem Zusammenhang und unterstellte der Abgeordneten, sie wolle die Fragen als Einheit verstanden wissen. Daraufhin versagte er wegen der vermeintlich unzulässig hohen Anzahl an Einzelfragen die Antwort.

„Solch weites und willkürliches Interpretieren und Herstellen von vermeintlichen Zusammenhängen, mit denen formale Ablehnungen begründet werden können, führen jede demokratische Spielregel ad absurdum und höhlen die vor allem von der Opposition genutzten Kontrollinstrumente ins Unermessliche aus“, erklärte Klinger. Mit solchen Beschränkungen sei es nicht mehr möglich, der Komplexität und Vielschichtigkeit der politischen Prozesse im eigenen parlamentarischen Handeln Rechnung zu tragen.

Klinger hat in dieser Wahlperiode bislang 124 Kleine Anfragen gestellt, von denen 45 nicht beantwortet wurden – ein „trauriger Rekord“, wie die Abgeordnete feststellen muss. Mit dem aktuellen Urteil seien zwar nur zwei dieser Ablehnungen kassiert worden. Dennoch sieht sich Klinger in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und will weiter für Transparenz und demokratische Kontrolle streiten: „Ich fordere die Staatsregierung auf, von weiteren Versuchen abzusehen, das parlamentarische Fragerecht einzuschränken. Diese formalistischen kleinen Machtspielchen schaden der Demokratie und sind einer Regierung unwürdig.“


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