Grüne kritisieren Sächsisches Wassergesetz: Bürgerbeteiligung wird beschnitten, Naturschutzrecht ausgehebelt
Redaktion
11.01.2013
Der 2011 geschlagene "Kampfstreifen" am Elsterbecken wächst wieder zu.
Foto: Ralf Julke
Das bestehende Sächsische Wassergesetz wurde im Wesentlichen seit 1993 nicht verändert. Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen neu zwischen Bund und Ländern verteilt. Der nun vorliegende Entwurf des Sächsischen Wassergesetzes stößt auf harsche Kritik in der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - und könnte fürs Leipziger Neuseenland verhängnisvolle Folgen haben.
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"Der Gesetzentwurf setzt falsche Schwerpunkte", sagt Gisela Kallenbach, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion. "Mit einer Verfahrensbeschleunigung bei Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes soll die Bürgerbeteiligung beschnitten und das nationale und europäische Naturschutzrecht ausgehebelt werden."
Die Einstufung der Tagebaurestseen und ihrer Überleiter als schiffbare Gewässer und damit die pauschale Freigabe für Motorboote sei aus touristischer und gewässerökologischer Sicht problematisch. Im Südraum von Leipzig protestieren die Bürgerinnen und Bürger schon heute dagegen. Nicht nur Naturschützer, sondern auch Wassersportler haben schon über 10.000 Unterschriften dagegen gesammelt.
"Ziel muss es sein, die Tagebaurestseen und Folgelandschaften für den Naturschutz, Sport und sanften ökologischen Tourismus zu entwickeln", so die Abgeordnete. "Von einer vollständigen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Gesetzentwurf kann keine Rede sein. Das Problem, dass bisher 85 Prozent der 487 natürlichen Oberflächengewässer in Sachsen den durch die EU bis zum Jahr 2015 angestrebten ökologisch und chemisch guten Zustand nicht erfüllen, wird nicht ernsthaft angegangen."
Das kahle Auwaldufer am Elsterbecken.
Foto: Ralf Julke
"Leider wurde auf ein konsequentes restriktives Bebauungsverbot in Überschwemmungsbereichen im Gesetzentwurf verzichtet", beklagt Kallenbach. "Stattdessen ist ein absolutes Bepflanzungsverbot selbst kleinster Hochwasserschutzanlagen vorgesehen, eine völlig unnötige wie fachlich fehlerhafte Pauschallösung. Auch auf ein Vorkaufsrecht des Freistaats und der Kommunen für Gewässergrundstücke und an Gewässern angrenzende Grundstücke wird im Gesetzentwurf leider bewusst verzichtet. Mit diesem Gesetzesentwurf wird die Ausrichtung Sachsens auf den technischen Hochwasserschutz weiter verfestigt, ökologischer Hochwasserschutz wird die Ausnahme bleiben."
Zum zehnten Jahrestag des "Jahrhunderthochwassers" von 2002 zog die sächsische Staatsregierung eine Zwischenbilanz. Danach hat der Freistaat für die Beseitigung der etwa 18.000 Schäden an den Gewässern in Sachsen nach 2002 mehr als 900 Millionen Euro ausgegeben. Bis 2020 investiert Sachsen insgesamt eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz. Bis heute sind bereits mehr als 530 Millionen Euro davon umgesetzt. Von 351 hoch prioritären Vorhaben sind 80 fertig gestellt, 55 im Bau sowie 216 im Plan- oder Genehmigungsverfahren. Dabei floss das meiste Geld in neue Deichanlagen. Deichrückverlegungen oder gar die Umsetzung naturnaher Hochwasserschutzprogramme fanden kaum statt.
"Unsere Kritik an der Wasserentnahmegebühr für Wasserkraftanlagen-Betreiber bleibt bestehen. Hier ist die Koalition völlig unglaubwürdig. Denn bei der Braunkohle hört der Einsatz für die Umwelt und die Sorge um die sächsischen Gewässer der Staatsregierung auf", stellt Kallenbach außerdem fest.
Die Grüne-Fraktion habe deshalb die auf Umwelt,- Planungs- und Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Wolfram Günther (Leipzig) mit einem Gutachten zum Gesetzentwurf beauftragt.
Wolfram Günther kritisiert: "Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung bei Hochwasserschutzmaßnahmen weicht Sachsen schwerwiegend von den bundesweit einheitlichen Grundsätzen der Planfeststellung ab. Zusätzlich soll laut Paragraf 89 des Gesetzentwurfs die Planabwägung bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes wegfallen. Dies halte ich für verfassungsrechtlich hoch bedenklich."
Am Freitag, 1. März, wird zum Gesetz eine Anhörung vor dem Umweltausschuss des Landtags stattfinden.
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