Sächsischer Fußballverband: Verfahren wegen Leutzscher Pokalspiel noch am Spieltag eingeleitet
Redaktion
20.09.2011
Lauter nette Fans im Stadion
Foto: L-IZ.de
Die Herren beim Sächsischen Fußballverband müssen sich wohl missverstanden gefühlt haben, da gestern Nachmittag eine Pressemitteilung herausgegeben wurde, die besagt dass „In Bezug auf die Vorfälle am 04.09.2011 beim Pokalspiel der SG Leipzig-Leutzsch e.V. gegen Roter Stern Leipzig ´99 e.V. bereits unmittelbar im Anschluss an das Spiel ein Sportgerichtsverfahren vor dem SFV-Sportgericht eingeleitet worden ist.“
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Doch warum blieb es von Seiten des Verbandes in den Tagen nach dem Spiel so ruhig? Immerhin ermittele man „wegen rassistischer Äußerungen und dazu noch wegen des Einsatzes von Pyrotechnik“, wie Stephan Oberholz auf Nachfrage erklärt. Er fungiert als Vizepräsident für Recht und Satzungswesen. Da wäre doch eine klärende Mitteilung unter Hinweis auf vorbehaltlose Ermittlungen niemandem einen Zacken aus der Krone gebrochen.
Zum Stand des Verfahrens sagte er heute gegenüber der L-IZ.de, man hole die Stellungnahmen der Beteiligten ein. „Für ein Verfahren können auch externe Beweise herangezogen werden, sofern diese dem Gericht von Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Es fehlen schlicht die Kapazitäten um umfassend Material beizuziehen“, so Oberholz weiter. Dann werde entschieden, ob die Authentizität von Audio- oder Videodokumenten geklärt sei, bevor diese verwertet werden könnten.
Der Grund für das Verfahren liegt auf der Hand, nach Paragraph 2, Nr. 1a der Rechts- und Verfahrensordung des Verbandes umfasst die Rechtsprechung: „Ahndung aller Formen unsportlichen und grob unsportlichen Verhaltens in unmittelbarem Zusammenhang mit Fußballspielen sowie fremdenfeindlicher, rassistischer, politisch extremistischer, anstößiger und/oder beleidigender Handlungen in Wort und/oder Gestik bzw. Mimik, Beschimpfungen, Schmähungen und Drohungen.“
Seit Tagen steht eben dies in der Diskussion, nachdem es beim Pokalspiel der SG Leipzig Leutzsch gegen den Roten Stern Leipzig am 4. September 2011 auf den Rängen zum Absingen von nicht mehr als Fußballlieder zu bezeichnenden Gesängen antisemitischer, rassistischer und neonationalistischer Coleur gekommen war (L-IZ.de berichtete). Bis zum 16. September 2011 sollte die SG Leipzig Leutzsch diesbezüglich eine Erklärung zu den Vorgängen und eingeleitete Maßnahmen bei der Stadt Leipzig eingereicht haben. Bislang ist von dieser Stellungnahme nichts bekannt.
Als Strafen bei einem nachgewiesenen Verstoß sieht die Rechts- und Verfahrensordung des Fußballverbandes verschiedene Maßnahmen vor, die in das Ermessen des Sportgerichtes fallen. „Für unsportliches Verhalten im Sinne des § 2 Nr. 1 a und b dieser Ordnung, nicht ausreichenden Ordnungsdienst oder Verletzung der sich aus § 53 der Spielordnung ergebenen Pflichten neben einer möglichen Sperre für den Verein bzw. der Mannschaft, eine Spielsperre, eine Platzsperre bzw. dem Spielen unter Öffentlichkeits- oder Teilöffentlichkeitsausschluss, Geldstrafe bis zu 5.000,00 €, für die Unterhalb der Landesliga verwalteten Spielklassen bis zu 2.000,00 €.“
Im Falle das Sportgericht schließt sich also der Haltung des Leipziger Ordnungsbürgermeisters Heiko Rosenthals an, hätten die "Fans" also ihrem Verein über das schlechte Image hinaus eventuell auch einen finanziellen Bärendienst erwiesen. Rosenthal hatte nach Einsicht in vorliegendes Video und Tonmaterial bereits am 9. September erklärt, "... das Skandieren rechtsextremistischer und nationalsozialistisch verherrlichender Sprechchöre durch Zuschauer im Alfred-Kunze Sportpark" sei für ihn "vollkommen unstrittig." Und auch seitens der Stadt Leipzig die SG Leipzig Leutzsch auf mögliche Sanktionen hingewiesen, falls keine Maßnahmen und Sanktionierungen dieses Verhaltens seitens des Vereins erfolgen sollten.
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