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Red Bull in der Schule: Geld sticht pädagogische Grundsätze aus

Marko Hofmann
Foto: Sebastian Beyer (Archiv)
Die große Namensfindung für den Vorzeigebullen ist beendet. Das Maskottchen von RB Leipzig heißt seit neuestem „Bulli“. Um diesen kreativen Namen zu erhalten, hatte der namenlose Stier Grundschulen und Kindergärten besucht und nebenbei auch noch A1-Plakate mit sich selbst und auch einem großen Logo dagelassen.

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Schulen sind werbefreier Raum

Eltern schmeckte diese Werbung durch die Hintertür nicht, auch die Sächsische Bildungsagentur fand nicht jeden Besuch glücklich. Und will das Kultusministerium nicht die Entwicklung von Gesundheitskompetenz bei Grundschülern?

Die Schulen in Deutschland sind werbefreier Raum. Keine Firma darf hier ungeniert sein Produkt bewerben, in großen Lettern oder mit großem Logo Kinder verführen. Das Neutralitätsgebot des Staates, der keinem Wirtschaftsunternehmen die Möglichkeit einräumen will, mit den Kleinen der Gesellschaften zarte Bande zu knüpfen, verbietet dies. In Sachsen wird das durch die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Sponsoring, Werbung, Spenden, Erhebungen, Wettbewerbe und den Warenverkauf an Schulen“ geregelt. Aufgeweicht wird diese Vorschrift regelmäßig, wenn Firmen als Sponsor von Veranstaltungen wie Musikkonzerte auftreten oder beispielsweise Sachgüter stiften. Eine gängige und auch von der Sächsischen Bildungsagentur akzeptierte Praxis, wenn die Firmen dezent im Hintergrund bleiben.

Red-Bull-Plakate an Kästner-Grundschule

Unter dem Vorwand, nach einem Namen für ihr Maskottchen zu suchen, besuchten Verantwortliche von RB Leipzig in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Schulen und Kindergärten in Leipzig. Ein in den meisten Fällen von der Sächsischen Bildungsagentur gebilligter Besuch, wie der Pressesprecher der SBA, Roman Schulze, erklärt. „RB beschäftigt einen Schulkoordinator mit dem wir in engem Kontakt stehen und in guter Zusammenarbeit die Aktionen absprechen.“

Doch an der Erich-Kästner-Grundschule gab es wegen des Besuchs Ärger, wunderte sich auch die SBA über das Vorgehen von RB. Was dort am 8. September dieses Jahres passierte, beschreibt der Vorsitzende des Elternrats der Erich-Käster-Grundschule in Gohlis, Christian Matschke, in seinem Elternratsblog: „Kinder wurden in die Aula gerufen, dort warte eine 'Überraschung' auf sie. In der Aula trafen die Kinder auf eine Person, die sich als Stier kostümiert hatte - offenbar das Maskottchen von RB Leipzig. Eine zweite Person teilte den Kindern mit, es werde ein Name für das Maskottchen gesucht und stellte eine Belohnung in Aussicht. Das Maskottchen trug ein Trikot, darauf groß abgebildet Logo und Schriftzug von Red Bull.“ Zusätzlich zu dieser Mitmach-Aktion hing die Firma DIN-A-1-Plakate in die Schule, auf der das Maskottchen und damit auch das Firmenlogo sehr groß aufgedruckt war.“

Darf eine Firma an Grundschulen ein für Kinder ungeeignetes Getränk bewerben?
Darf eine Firma an Grundschulen ein für Kinder ungeeignetes Getränk bewerben?
Foto: Sebastian Beyer (Archiv)

Geld schlägt Gesundheitsbewusstsein

Dass Fußballvereine in Schulen kommen und beispielsweise Freikarten verteilen oder beim Schulfest mitwirken, ist keine Erfindung des Jahres 2011 und eigentlich viel unproblematischer als das Auftauchen von Firmen an Schulen. Komplizierter wird die Beurteilung jedoch dann, wenn, wie in diesem Fall, ein Sportverein, der vornehmlich existiert, um eine Marke bekannter zu machen, an eine Schule kommt. Noch schwerer wird es, wenn diese Marke nicht die Post oder ein Verkehrsunternehmen ist, sondern eine Firma, die ein für Kinder und Heranwachsende ungeeignetes Getränk vertreibt und der Besuch so im krassen Gegensatz zur verstärkten schulischen Förderung des Gesundheitsbewusstseins bei Kindern steht.

Nachdem Matschke über sein Kind von diesem Besuch und den Plakaten erfahren hatte, erwirkte er bei der Schulleiterin, dass die Plakate am nächsten Tag abgehängt wurden. Die Schule begründete das Aufhängen der Plakate und die Durchführung der Veranstaltung damit, dass als Belohnung für die Beteiligung an der Namenssuche ein Schulfest in Aussicht gestellt wurde. So dachten viele Schulen und Kindergärten in Leipzig und ließen in ihrer Vorfreude auf ein gesponsertes Fest dieser Art die Bullen gewähren.

„DIN-A1-Plakate hätten es vielleicht nicht sein müssen und auch das große Maskottchen für diese kleinen Kinder war sicherlich nicht notwendig“, bewertet Roman Schulze von der Bildungsagentur Leipzig den Besuch an der Erich-Kästner-Grundschule. „Vielleicht ist es das nächste Mal besser, wenn die Schule die Eltern im Vorfeld über Aktionen dieser Art informiert. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Werbung vor dem pädagogischen Anliegen der Aktion zurücktritt. Natürlich stand hinter dieser Aktion auch Werbung.“

Bildungsagentur: "Es war eine Marketingaktion"

Allerdings ist es auch für die Sächsische Bildungsagentur schwer, ein abschließendes Urteil über Aktionen dieser Art zu fällen: „Einerseits kann man sagen, dass Firmen in Schulen nichts zu suchen haben, andererseits tun sie den Schulen auch Gutes. Es ist hier immer eine Gratwanderung, aber wenn man es in diesem Fall ganz hart interpretiert, war es eine Marketingaktion.“

Nicht nur das, es war auch eine Aktion, die dem derzeitigen Bemühen der Schulen um eine Förderung und Entwicklung einer Gesundheitskompetenz bei Schülern entgegenstrebt, nur um eine gesponserte Leistung abzufassen. Vor allem im Kindesalter, so informiert das Sächsische Ministerium für Kultus und Sport auf seiner Internetseite, ist die Auseinandersetzung mit Ernährungsthemen wichtig, weil hier Gewohnheiten ausschlaggebend geprägt werden. Gegen eine gesponserte Leistung scheinen das Schulen offensichtlich gelegentlich zu vergessen. Eine Marke nutzt das Überbordwerfen von pädagogischen Zielen für ein wenig Geld in Zeiten klammer Kassen dagegen geschickt aus.


Im Netz:
Gesundheitsförderung in Sachsens Schulen
www.bildung.sachsen.de/schule/1963.htm

Eintrag im Elternblog der Erich-Kästner-Grundschule
http://elternblog-kaestnerschule.blogspot.com/2011/09/marketingaktion-von-rb-leipzig-red-bull.html

Sächsische Verwaltungsvorschrift zur Werbung an Schulen
www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6134512451540

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