Steuernachzahlung für Wasserwerke Leipzig: Kommunales Unternehmen darf die 38 Millionen jetzt in Raten zahlen
Ralf Julke
11.05.2012
Bild: L-IZ.de
Die Leipziger Wasserwerke müssen die drohenden Steuernachzahlungen in Höhe von 38 Millionen Euro nicht auf einen RItt bezahlen, das teilte das Unternehmen am Abend des 10. Mai mit. Sie darf die vom Finanzamt erhobene Nachforderung in Raten abzahlen. Da ist sogar der OBM froh.
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Nach intensiven Gesprächen über strittige Rechtsfragen zum Umgang mit der Abwasserabgabe haben die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) und die sächsische Finanzverwaltung eine Einigung erzielt, wonach dem Dispositionsschutz der KWL Rechnung getragen wird. Die Debatte um drohende Steuerzahlungen in Höhe von etwa 38 Millionen Euro für die Abwasserabgabe ist damit beigelegt.
Der Hintergrund des Streitfalls: Für das Einleiten von Abwasser in Gewässer muss die KWL eine sogenannte Abwasserabgabe entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Beschaffenheit des Abwassers und ist somit in jedem Jahr unterschiedlich. Der Abwasserabgabe können Investitionen, die sich auf die Abwasser-Anlagen beziehen und damit die Qualität des Abwassers verbessern, entgegengerechnet werden. Dafür muss das Unternehmen in seinem Jahresabschluss Rückstellungen bilden. Die aktuelle Debatte befasste sich mit der Höhe der steuerlichen Beurteilung dieser Rückstellungen. Für die Jahre 2001 bis 2004 hatte das Finanzamt dafür nun nachträglich Rückforderungen gestellt.
Das Finanzamt Leipzig bestätigte am Donnerstag, 10. Mai, einen aktuellen Antrag des Unternehmens, wonach die Rückstellungen für die Abwasserabgabe nunmehr über sechs Jahre aufzulösen sind. Die KWL muss daher im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2011 die zunächst drohenden rund 21 Millionen Euro Steuerbelastungen nicht mehr berücksichtigen. Für die Muttergesellschaft, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) aber verbleibt aufgrund des steuerlichen Querverbunds zur KWL eine Steuerbelastung von etwa 18 Millionen Euro.
„Wir haben in den vergangenen Tagen intensive und äußerst komplexe Rechtsgespräche mit dem Sächsischen Finanzministerium, dem Landesamt für Steuern und Finanzen und dem Finanzamt Leipzig geführt. In deren Ergebnis bleibt die Finanzverwaltung bei ihrer neuen Rechtsauffassung zum Umgang mit der Abwasserabgabe", erklärt der Kaufmännische Geschäftsführer der KWL, Mathias Leutert. "Der KWL wurde jedoch beschieden, die gebildeten Rückstellungen über einen längeren Zeitraum aufzulösen. - Im Ergebnis bedeutet dies auch, dass die KWL für 2011 nun den ursprünglich geplanten, positiven Jahresabschluss vorlegen kann.“
Was natürlich gerade bei der LVV für Aufatmen sorgt. Denn die braucht die Gewinnabführung dringend, um selbst eine ausgeglichene Bilanz vorzulegen und den Querverbund zu finanzieren. Volkmar Müller, Kaufmännischer Geschäftsführer LVV: "Die LVV ist über das Ergebnis der steuerrechtlichen Diskussion zu diesem fachlich äußerst schwierigen Sachverhalt erfreut und dankt der Sächsischen Finanzverwaltung für ihre Bereitschaft, die bei KWL vorliegenden Besonderheiten angemessen zu würdigen.“
Und Oberbürgermeister Burkhard Jung fällt fast ein Stein vom Herzen: "Gut, dass wir und die Finanzbehörde hier eine schnelle Lösung gefunden haben. Für den Stadthaushalt bedeutet die Einigung, dass die Wasserwerke wie geplant ihren Gewinn einbringen können und dadurch die Finanzierung der LVB gesichert bleibt."
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