Zielvorgabe 2014: Planfeststellungsbeschluss für das ehemalige Tagebauterritorium Zwenkau
Redaktion
25.12.2008
Gut Ding will Weile haben. Die Anträge der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stammen vom 29. September 2006 beziehungsweise 29. Juni 2007. Aber jetzt ist es so weit: Die Landesdirektion Leipzig hat den Plan zur Herstellung des Zwenkauer Sees erlassen.
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Damit wurde zugleich die Herstellung des Tagebausees Restloch Absetzer 13 sowie die Herstellung des Hochwasserspeichers Zwenkau einschließlich der Anlage zur Hochwasserentlastung der Weißen Elster und zur Einleitung in den Zwenkauer See am Standort Zitzschen und des Betriebsauslasses Weiße Elster genehmigt.
„Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen wesentlichen Baustein und die rechtssichere Grundlage zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Zwenkau sowie einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Hochwasserschutz für die Stadt Leipzig dar. In Anbetracht des flächenmäßigen Umgriffs und den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Wasserqualität war dieses wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Landesdirektion Leipzig das bisher anspruchsvollste, verglichen mit den bisher insgesamt 6 durchgeführten wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für ehemalige Tagebauterritorien im Direktionsbezirk Leipzig“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach anlässlich der Übergabe des Beschlusses an den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dr. Mahmut Kuyumcu.
Dieser betonte, dass „mit diesem umfangreichen Planfeststellungsbeschluss die LMBV die notwendige Rechtssicherheit für alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer 24 Quadratkilometer großen Wasserlandschaft im Südraum von Leipzig mit dem Cospudener, Störmthaler, Markkleeberger und Zwenkauer See bis 2014 bekommt, die über ein Wasserwegenetz von Leipzig aus verknüpft werden. Damit werden konfliktarme und chancenreiche Nutzungen durch Wirtschaft, Tourismus und Naturschutz ermöglicht.“
2014 soll der Zwenkauer See fertig sein.
Foto: ZV Neue Harth
Mit der Herstellung des Zwenkauer Sees mit einem mittleren Wasserstand von 113,5 m NHN und einer Schwankungsbreite von + 113,1 bis + 113,8 m NHN wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche mit einer Größe von ca. 9,7 km² bewirkt und die Grundlage für die Entwicklung des Zwenkauer Sees als Landschafts- und Erholungssee sowie des Ausbaus des Gewässertourismus geschaffen.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentliche behördliche Zulassung.
Durch den gleichfalls mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Bau des Hochwasserspeichers Zwenkau wird ein wirksamer Hochwasserschutz der Weißen Elster bei Abflüssen von mehr als 450 m³/s geschaffen. Damit wird die Stadt Leipzig schadlos vor einem Hochwasser geschützt, das statistisch alle 150 Jahre eintritt (entspricht einem Durchfluss von 580 m³/s). Das Hochwasser kann durch ein Einlaufbauwerk bei Zitzschen in den Zwenkauer See abgeleitet und über den Betriebsauslass Weiße Elster kontrolliert wieder in die Weiße Elster eingeleitet werden.
Der Hochwasserspeicherraum Zwenkau umfasst im künftigen Zwenkauer See einen Rückhalteraum zwischen + 113,8 m NHN und + 115,6 m NHN. Das entspricht einem Fassungsvermögen von ca. 18,5 Millionen m³. Der obere Bereich des Rückhalteraums zwischen + 114,15 und + 115,6 m NHN kann über den Betriebsauslass Weiße Elster innerhalb von 21 Tagen in die Weiße Elster entleert werden. Die Entleerung des unteren Bereichs zwischen + 113,8 und + 114,15 m NHN erfolgt durch den Betriebsauslass I über den Floßgraben in die Pleiße.
Mit dieser Zulassung wird zugleich eine Bewirtschaftungslamelle zwischen + 113,1 und + 113,8 m NHN genehmigt zur Sicherstellung gewässerökologischer Anforderungen sowie zur Gewährleistung einer gewässertouristischen Nutzung für eine kurze schiffbare Verbindung zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See.
Noch nicht entschieden hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben "Floßgraben südlich der Bundesautobahn BAB 38 einschließlich des Betriebsauslasses I", da eine Überarbeitung der Planung zusammen mit dem Vorhaben "Floßgraben von der Bundesautobahn 38 bis zur Einbindung in den bestehenden Floßgraben in Höhe der Staatsstraße 46" aus dem Planfeststellungsverfahren "Herstellung und Vorflutanbindung des Restlochsees Cospuden" zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich geworden ist. Die Verfahren für die Tagebauterritorien Cospuden und Zwenkau hängen insoweit mit einander zusammen, als das Überschusswasser des Zwenkauer Sees und ein Teil der Hochwasserspeicherlamelle über den Floßgraben Richtung Pleiße abgeleitet werden sollen.
Außerdem nicht entschieden wurde über die Vorhaben "Bespannung der Regulierten Weißen Elster" und "Wiederbespannung der Batschke". Die Planung für diese beiden Vorhaben, die im Auftrag der Vorhabenträgerin erarbeitet wurde, soll im Hinblick auf den Schutz des Eichholzes und der Imnitzer Lachen sowie die geplante gewässertouristische Nutzung voraussichtlich bis Mitte 2010 überarbeitet werden.
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