Sondersitzung zur Sachsen LB: Grüne und Linke befürchten Freifahrtscheine für politisch Verantwortliche
Ralf Julke
22.12.2010
Wer wird für die SLB-Misere zur Verantwortung gezogen?
Montage: L-IZ
Am heutigen Mittwoch, 22. Dezember, tagt der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages in einer Sondersitzung zu den möglichen Klagen des Freistaates Sachsen gegen den Vorstand und Verwaltungsratsmitglieder der ehemaligen Sachsen LB. Nicht nur die Grünen befürchten, dass einige Verantwortliche nicht belangt werden.
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Am Montag, 20. Dezember, hatte die Bayern LB vermeldet, dass sie auf Schadensersatzklagen gegen frühere Verwaltungsräte verzichtet. "Der Vorstand der BayernLB geht davon aus, dass Haftungsansprüche gegen keines der damaligen Mitglieder des Verwaltungsrates Aussicht auf Erfolg haben, weil auf Seiten des Verwaltungsrates keine Pflichtverletzung und schon gar nicht Verschulden vorliegt", heißt es in der Begründung dazu, die auch in Sachsen für ein Aufhorchen gesorgt hat. Immerhin musste "als Konsequenz aus den hohen Wertverlusten bei ABS-Papieren (...) die BayernLB Ende 2008 beziehungsweise Anfang 2009 durch den Freistaat Bayern mit 10 Mrd. Euro rekapitalisiert werden, um die Bank vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren."
Das ist im Vergleich zur Leistungskraft der Bundesländer eine ähnliche Dimension wie die 2,75 Milliarden Euro, mit denen der Freistaat Sachsen für die Ausfälle der einstigen Sachsen LB gebürgt hat und die der sächsische Finanzminister als drohende Zahlungspflicht tatsächlich auf den Freistaat zukommen sieht.
"Recht und Gesetz muss für alle gelten. Darum darf nicht nur gegen den Vorstand der Sachsen LB juristisch vorgegangen werden", erklärt deswegen besorgt die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, Antje Hermenau. "Auch gegen jene Verwaltungsräte ist Klage einzulegen, die für die Milliardenverluste der Sachsen LB Verantwortung tragen. Das erfordert allein schon die politische Hygiene. Die kollektive Flucht aus der Verantwortung muss Folgen haben."
Klage die Staatsregierung nicht, entstünde der Eindruck, dass eine Klage gegen politische Freunde verhindert werden solle. Die juristische Aufarbeitung der Pleite der Sachsen LB hätte aber Vorbildfunktion für das Kontrollverhalten in allen öffentlichen Unternehmen Sachsens. "Wer in Zukunft Aufsichtsratssitze oder ähnliche Posten übernimmt, muss dafür persönlich geeignet sein, unangenehme Fragen stellen und Rückgrat zeigen", fordert Hermenau. "Es war das Zusammenspiel von Vorstand und Verwaltungsrat, das zur Krise der Bank führte. Im von der Grünen-Fraktion erstrittenen Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. August 2009 haben die Richter deutlich gemacht, dass die Risiken auch für Verwaltungsratsmitglieder vorhersehbar waren. Die Verantwortung des Verwaltungsrates für die Geschäftspolitik und die Wahrung der Sorgfaltspflichten sind nicht von der Hand zu weisen. Auch die Mitglieder hätten sich über Haftungszusammenhänge informieren und danach handeln müssen."
Umso erstaunlicher, dass das bei der Bayern LB anders gewesen sein soll. "Der einzig rechtlich zulässige Weg ist der einer Schadensersatzklage, sofern der Vorstand von den hierzu notwendigen Anspruchsvoraussetzungen überzeugt ist", heißt es in der Pressemitteilung des Vorstands der Bayern LB vom Montag. Um Haftungsansprüche gegen Verwaltungsratsmitglieder geltend machen zu können, müssten nach geltender Rechtslage vier Kriterien erfüllt sein: "Liegt eine Pflichtverletzung vor? Liegt bei dieser Pflichtverletzung Verschulden vor? Liegt ein entsprechender Schaden vor? War die Pflichtverletzung, die grob fahrlässigen Charakter haben muss, kausal ursächlich für den Schaden?"
Aber das Kriterium der Fahrlässigkeit sieht der Vorstand der Bayern LB als schwer zu belegen an, sieht eher eine Pflichtverletzung in der Arbeit des Verwaltungsrates. Das klingt wie eine Steilvorlage für den Umgang mit dem Fall Sachsen LB: "Schon seit dem Frühjahr 2008 hat die Staatsregierung erklärt, Klagen gegen die Verantwortlichen prüfen zu wollen", sagt Hermenau. "Ich erwarte schlüssige Erklärungen, wenn der Finanzminister von Klagen abraten sollte. Sonst entsteht der Eindruck, dass die Staatsregierung nur zweieinhalb Jahre Zeit ins Land gehen lassen wollte."
Werden Verantwortliche für die SLB-Kontrolle aus der Verantwortung entlassen?
Montage: L-IZ unter Verwendung eines Archivfotos der SLB
Der Vorsitzende der Linksfraktion, André Hahn, sieht gar keinen Grund, die "Zuständigen im Finanzministerium, im Kreditausschuss und Verwaltungsrat" nicht zur Verantwortung zu ziehen.
"In seinem Sonderbericht 'Landesbank Sachsen Girozentrale' vom März 2009 stellte der Sächsische Landesrechnungshof fest, dass 'die Finanzkrise nicht die Ursache der enormen Schäden' ist, 'sondern die Folge des unprofessionellen und sorglosen Handelns vieler Akteure'", erklärt er. "Deshalb müssen auch diejenigen Verantwortlichen für den Landesbank-Crash, die nicht Beschäftigte des Unternehmens waren, in die Haftung genommen werden, das betrifft die damals Zuständigen im Finanzministerium, im Kreditausschuss und Verwaltungsrat, wie wir bereits gefordert haben."
Der Rechnungshof stelle in seinem Sondergutachten ebenfalls fest: „Die verantwortlichen Gremien sind dem Vorstand bei der Entwicklung der Bank in Richtung Kapitalmarktbank vorbehaltlos gefolgt.“ Im Bericht werde dargelegt, wie Finanzminister, Verwaltungsräte und die Mitglieder des Kreditausschusses versagt haben. Daher begrüße es der Rechnungshof, dass das Finanzministerium auch die Haftung der damaligen Mitglieder dieser Gremien prüfen ließe. Hahn: "Ich füge hinzu: Es ist schlechterdings schwer vorstellbar, dass die Staatsregierung mindestens zehn Millionen Euro für die Ermittlung möglicher Haftungsansprüche ausgibt, um dann hinter den Feststellungen des Rechnungshofes zurückzubleiben."
"Wer sich in ein Aufsichtsgremium einer Landesbank berufen und Sitzungsgelder zahlen lässt, übernimmt die Verantwortung dafür, dass den Steuerzahlern durch das Handeln der Bank kein Schaden entsteht", stellt Hahn fest. "Wer seine Aufsichtspflicht so grob vernachlässigt, dass Milliarden Steuergelder in den Sand gesetzt werden, muss spürbar zur Rechenschaft gezogen werden, da ansonsten der verheerende Eindruck entsteht, dass die Grundregel der 'Baustelle' Politik kollektive Verantwortungslosigkeit ist, die dann für die Schadensverursacher auch noch folgenlos bleibt."
Antje Hermenau zitiert ausführlich aus dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. August 2009, wonach die einstigen mit der Aufsicht über die Sachsen LB betrauten politischen Verantwortlichen sehr wohl verantwortlich waren für das, was in der Sächsischen Landesbank geschah.
"Der Staatsminister der Finanzen war auch angesichts dieser nur eingeschränkt gegebenen Handlungsmöglichkeiten jedenfalls dann von Verfassung wegen verpflichtet, diese mit der Zielrichtung einer Beschränkung der unternehmerischen Betätigung der Sachsen LB zu nutzen, wenn diese nicht mehr innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages lag und die hieraus resultierenden, vorhersehbaren Risiken im Falle ihrer Realisierung den Haushaltsgesetzgeber in künftigen Haushaltsperioden in seiner Entscheidungsfreiheit erkennbar beeinträchtigten", heißt es in dem Urteil. Die beiden verantwortlichen Finanzminister waren Georg Milbradt, der spätere Ministerpräsident, und sein Nachfolger Horst Metz (beide CDU).
Der Verfassungsgerichtshof: "Hieran gemessen war der Antragsgegner zu 1) zur Wahrung der Budgethoheit des Landtages verpflichtet, die Erhöhung der Kreditlinie in der Sitzung des Kreditausschusses vom 16. Juni 2005 abzulehnen. (...) Die mit der Zustimmung zur Erhöhung der Kreditlinie ermöglichte Betätigung der Sachsen LB bzw. der Sachsen LB Europe auf den Kapitalmärkten war von ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr gedeckt."
Deutlicher ist es gar nicht auf den Punkt zu bringen: Horst Metz, der zu diesem Zeitpunkt Finanzminister war, hätte in Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber dem Land die Erhöhung der Kreditlinie ablehnen müssen. Er hätte auch ablehnen müssen, weil er - sofern er die Kompetenz eines verantwortlichen Finanzminister gehabt hat - die Folgen abschätzen konnte.
Im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs heißt es dazu: "Die unter bb) beschriebenen Risiken und damit die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Staatshaushalts ohne parlamentarische Ermächtigung waren für die Antragsgegnerin zu 2), die im maßgeblichen Zeitraum durch den Antragsgegner zu 1) den Vorsitz im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss des Verwaltungsrats der Sachsen LB führte, vorhersehbar."
Und warum er es vorhersehen konnte, auch das stellt das Gericht in seinem Urteil fest: "(3) Dem Antragsgegner zu 1) lagen damit aufgrund seiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat und in dem von diesem gebildeten Kreditausschuss im Juni 2005 Kenntnisse vor, nach denen offenkundig die aus den Finanzmarktgeschäften der Sachsen LB Europe resultierenden Risiken von der Sachsen LB nicht vollständig erfasst waren. Gerade angesichts der in der Beschlussvorlage offen zu Tage tretenden Widersprüche hätte spätestens nach dem ausdrücklichen Hinweis in der Sitzung des Kreditausschusses vom 16. Juni 2005 und vor einer Zustimmung zur Ausweitung der Kreditlinien eine umfassende Prüfung der Haftungszusammenhänge erfolgen müssen, zumal in der Risikoberichterstattung der Sachsen LB an die Organe der Sachsen LB sowohl vor der wie auch im Anschluss an die Ausweitung der Liquiditätsfazilität auf rund 1,7 Mrd. Euro die Ansicht vertreten wurde, der maximal mögliche Ausfallbetrag sei auf die Höhe der zugesagten Kreditlinie begrenzt.
Eine gewisse Verantwortung für die Geschäftspolitik und eines Hinwirkens auf die Wahrung derselben ist daher zu erwarten. Es entspräche der Sorgfaltspflicht, dahin zu arbeiten, diese Risiken zu vermeiden und auf ausreichend informierter Grundlage zu handeln."
Das ist der Spagat: Entweder haben die politisch Verantwortlichen in vollem Wissen um die Folgen der Erhöhung des Risikos beim irischen Zockerspiel der Sachsen LB zugestimmt. Oder - so lässt das Verfassungsgerichtshof offen - sie haben ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt und einfach weggeschaut, als die Sachsen LB sich mit Milliarden verpokerte. Mit der einzigen Absicherung: dem Geld der sächsischen Steuerzahler.
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