Mindestlohn für Zeitarbeiter: Verordnung gilt ab 1. Januar - gleiche Bezahlung ist das nächste Thema
Ralf Julke
21.12.2011
Ab 1. Januar gilt Mindestlohn für Zeitarbeit.
Foto: Ralf Julke
Eine Bundesregierung kann nicht weiter springen als die Akteure, die das Thema betrifft. Das gilt zum Beispiel auch für das Thema Lohn in Deutschland. Das ist traditionell ein Thema, das die Tarifparteien miteinander klären müssen. Dumm nur, wenn bei den Tarifpartnern auch 21 Jahre nach der deutschen Einheit die Mauer noch immer mitten durch die Köpfe verläuft.
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Das bekommen jetzt - einmal mehr - die ostdeutschen Zeitarbeiter zu spüren. Sie mussten sich schon in den letzten Jahren, als der Sektor Zeitarbeit der einzig boomende auf dem sächsischen Arbeitsmarkt war, weit unter Wert verkaufen. Jetzt soll es für die mittlerweile rund 900.000 Beschäftigten in der Branche endlich einen Mindestlohn geben. Doch Zeitarbeiter aus dem Osten Deutschlands werden weiter behandelt, als sei ihre Arbeit weniger wert.
"Lange wurde für sie um eine Lohnuntergrenze gerungen", teilte die Bundesregierung zum ausgehandelten Kompromiss am Dienstag, 20. Dezember, mit. "Jetzt haben die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem 'Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit' vom 9. März 2010 und 30. April 2010."
Das Bundesarbeitsministerium hat die ausgehandelten Zahlen nun als Verordnung erlassen. Über die weiterhin darin enthaltene Schizophrenie ärgert sich Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zementiert die Lohnungleichgewichte in Ost und West", stellt er fest. "Einerseits ist die beschlossene Lohnuntergrenze in Höhe von 7,01 Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche, die in den neuen Ländern beschäftigt sind, deutlich zu niedrig. Andererseits ist es nicht nachvollziehbar, warum mehr als zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung unterschiedliche Mindestlöhne für alte und neue Bundesländer festgesetzt werden. Meine Fraktion fordert daher einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro."
Ab 1. Januar gilt Mindestlohn für Zeitarbeit in Deutschland.
Foto: Ralf Julke
Für ihn könne der Kabinettsbeschluss lediglich als erster Schritt eines Prozesses verstanden werden, an dessen Ende eine einheitliche Lohnuntergrenze stehen muss.
Dulig: "Zu einer umfassenden Regelung gehören außerdem die Durchsetzung des equal-pay-Prinzips ab dem ersten Tag sowie mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in den Entleihbetrieben bezüglich Umfang und Dauer des Einsatzes von Leiharbeit. Nur so kann die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beendet und ein wirklicher Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit geleistet werden.“
Den Webfehler in der Tarifeinigung hat auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bemerkt: "Die Einigung der Tarifpartner der Zeitarbeit bei der Lohnhöhe stärkt die Tarifautonomie in Deutschland. Jetzt müssen die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit aber auch den zweiten Schritt tun und sich auf einen Zeitpunkt einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft. Sollte die Einigung der Branche im ersten Quartal 2012 nicht gelingen, wird die Politik ihre Zusage aus dem Hartz-Kompromiss einlösen und den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen.“
Das nennt man dann, ein kleines Ultimatum setzen. Die 7,01 Euro gelten in den neuen Bundesländern übrigens bis zum 31. Oktober 2012, danach gelten - bis zum Oktober 2013 - 7,50 Euro. In den alten Bundesländern gelten in den gleichen Zeiträumen die Beträge 7,89 Euro und 8,19 Euro.
Damit werden Zeitarbeiter, die teilweise in hochqualifizierten Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden, weiterhin sogar schlechter entlohnt als Gebäudereiniger und Dachdecker. Für beide Berufsfelder erließ das Bundesarbeitsministerium am Dienstag Folgeverordnungen zu den geltenden Mindestlöhnen.
Die Bundesregierung zu den Mindestlohnverordnungen in der Zeitarbeitsbranche: www.bundesregierung.de
Das Bundesarbeitsministerium zum selben Thema: www.bmas.de
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