Im Prinzip begrüßt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die "Fortschreibung der Konzeption autoarme Innenstadt“, die den Fraktionen jetzt endlich als Drucksache zur Verfügung steht. Doch einige Diskussionen der letzten Monate haben schon gezeigt: Es gibt trotzdem Änderungsbedarf.
Wenigstens aus der Sicht der Grünen.
Sie wollen das kostenlose Parken in der Innenstadt – außer für Anwohner und Behinderte – endgültig beendet und das innerstädtische Parken mit Parkscheibe abgeschafft sehen.
„Solange die Parkhäuser nicht ausgelastet sind, darf kein Fahrzeughalter, außer Anwohner und Behinderte, kostenlose Parkplätze im öffentlichen innerstädtischen Straßenraum suchen und finden. So wird die Innenstadt nie autoarm", kritisiert Roland Quester, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion diese Unschlüssigkeit im neuen Konzept.
"Wir stehen dafür, dass die Leipziger Innenstadt weitere Aufenthaltsqualität nur gewinnen kann, wenn der Autoverkehr konsequenter als bisher beschränkt wird", so die Grünen. "Die perfekte Anbindung aller Angebote in der City durch den ÖPNV und die reichlichen Parkmöglichkeiten in Tiefgaragen und Parkhäusern rechtfertigen dies ebenso, wie die jährlich 400 Unfälle mit einem Unfallschaden von 3,7 Millionen Euro (2007) es fordern."
Eine Erhebung zum Planungsbeschluss fordern die Grünen für das Konzept genauso wie – an 2010 – jährliche Berichte der Stadtverwaltung zur Umsetzung. Die hatte bislang nur avisiert, das Konzept je nach Kassenlage umzusetzen.
Heftige Auseinandersetzungen gab es in den letzten Monaten schon um den Radverkehr in der City. "Der Vorschlag der Verwaltung, den Radverkehr auf Hainstraße, Petersstraße, Grimmaischer Straße und Nikolaistraße nur zu eingeschränkten Zeiten zuzulassen, ist nicht umsetzbar", stellen die Grünen fest. "Wie die Vorlage ausführt und der alltägliche Blick in die Innenstadt beweist, hat diese eine herausgehobene Funktion sowohl für den Durchgangs- als auch für den Zielverkehr mit dem Fahrrad. Eine Änderung allein der Beschilderung (Radfahren verboten von 11 – 20 Uhr) in bisher freigegebenen Bereichen wird keine Änderung des Verhaltens der Radfahrer nach sich ziehen (zumal es keine adäquaten Ausweichrouten gibt)."
Letzteres meint zumindest die Stadtverwaltung gefunden zu haben. Aber das ist auch eher marginal in Anbetracht einer anderen Tatsache: Die Polizei hat in einer Stellungnahme zum Konzept darauf hingewiesen, dass sie personell zu keinen verstärkten Kontrollen des Verkehrs in der Innenstadt in der Lage ist und dass die Unfallstatistik keine Beschränkung des Radverkehrs rechtfertige – und daher auf eine generelle Freigabe des Radverkehrs in der Innenstadt gedrungen."
Bislang ging das Ordnungsdezernat noch davon aus, die Polizei würde mit verstärktem Kontrollaufgebot dazu beitragen, den Radverkehr in den untersagten Bereichen und Zeiten zu kontrollieren.
Der absolute Vorrang der Fußgänger in Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, bleibe nach §41 der StVO uneingeschränkt, so Quester. "Radfahrer haben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und dürfen Fußgänger in keiner Weise gefährden. Unangemessenes Verhalten kann also auch bereits heute in der für den Radverkehr freigegebenen Petersstraße genauso geahndet werden, wie das Radfahren in einem zeitlichen Verbotsbereich – das eine wie das andere bräuchte das selbe Personal."
Aber daran hapert's bekanntlich.
www.gruene-fraktion-leipzig.de