Späte Einsicht: Radler müssen Fuß-Rad-Weg im Ranstädter Steinweg künftig nicht mehr nutzen
Redaktion
08.07.2009
Torsten Schönebaum.
Drei Jahre nach der Umgestaltung des Ranstädter Steinwegs ist ein Streit beigelegt, der sehr an die Ereignisse in Schilda erinnert. Es ging um eine amtliche Definition für einen 1,5 Meter breiten Weg, in den sich Fußgänger und Radfahrer teilen sollten. Zwangsweise.
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Benutzungspflicht nannte sich der Spaß, gegen die der 28-jährige Internetentwickler Torsten Schönebaum vor 21 Monaten geklagt hat. „Der Weg ist mit stellenweise 1,50 Meter Breite viel zu schmal. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern gekommen ist", so Schönebaum. Mindestens einen Unfall habe es dort – auch wegen der engen Platzverhältnisse – gegeben.
Nun hat die Stadt endlich nachgegeben. Kurz vor einem Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Leipzig lenkte die Stadtverwaltung ein und sagte Änderungen zu. Demnach sind Radfahrer künftig nicht mehr verpflichtet, den gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Stadt zu benutzen.
Der Hintergrund für Schönebaums Vorgehen ist noch viel komplexer.
Mehrere Studien – u. a. von der Universität Lund und der Bundesanstalt für Straßenwesen – konnten nicht nachweisen, dass Radwege die Sicherheit von Radfahrern erhöhen. Im Gegenteil: Je nach Gestaltung des Weges steigt das Unfallrisiko an Knotenpunkten, also z. B. Kreuzungen, auf das bis zu Zwölffache gegenüber dem Fahren auf der Fahrbahn.
Nur durch aufwändige bauliche Veränderungen lässt sich das Risiko für eine gewisse Zeit senken, es ist dann aber immer noch doppelt so hoch. Ursache ist, so Schönebaum, dass Radfahrer auf Radwegen außerhalb bzw. am Rand des Wahrnehmungsbereichs der Autofahrer geführt werden.
Diese Problematik war einer der Gründe dafür, weshalb die allgemeine Radwegbenutzungspflicht 1997 abgeschafft wurde. Ein weiterer Grund ist, dass Radfahrer keine homogene Gruppe sind: Es gibt welche, die relativ gemütlich unterwegs sind und besonders viel Angst vor dem Fahren auf der Fahrbahn haben. Andere können und wollen ohne weiteres im Stadtverkehr "mitschwimmen".
Am obskuren Rad-Fuß-Weg im Ranstädter Steinweg: Torsten Schönebaum.
Fotos: Ralf Julke
Das Ende der allgemeinen Benutzungspflicht sollte beiden Gruppen Vorteile bringen: Erstere kann die nun "anderen" Radwege weiter nutzen und ist damit abseits der Fahrbahn (aber auch den mit Radwegen verbundenen Gefahren ausgesetzt), zweitere darf legal die Fahrbahn benutzen. Auch der Bundesverband des ADFC setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass das Radfahren auf der Fahrbahn wieder zum Normalfall wird.
Ein besonderes Problemfeld, so Schönebaum, stellen gemeinsame Fuß- und Radwege dar. Dort werden zwei völlig verschiedene Verkehrsarten auf einen meist zu schmalen Weg gezwungen. Gerade im Stadtverkehr sind aber die relativen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Radfahrern und Fußgängern viel größer, als die zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen: Ein Radfahrer mit 20 km/h erreicht 40 Prozent der 50 km/h eines Kraftfahrers, ein Fußgänger mit 5 km/h aber nur 25 Prozent der Geschwindigkeit des Radfahrers – und dabei ist nicht berücksichtigt, dass 50 km/h innerstädtisch nur selten über längere Strecken erreicht werden. Aus diesem Grund sollen gemeinsame Fuß- und Radwege laut Verwaltungsvorschrift zur StVO innerorts nur in ganz besonderen Ausnahmefällen eingerichtet werden.
Die Stadtverwaltung sagte jetzt zu, die Radwegschilder am Ranstädter Steinweg bis Ende Juli zu entfernen. Danach soll der Weg mit den Zeichen "Fußweg" und "Radfahrer frei" beschildert werden.
"Eine gute Lösung für alle Seiten", findet Schönebaum. "Radfahrer, die auf der zweistreifigen Fahrbahn Angst haben, können auch weiterhin abseits davon bleiben. Radfahrer, die schnell und sicher voran kommen wollen, dürfen auf die Fahrbahn." Auch den Fußgängern sei damit geholfen, denn mit der neuen Beschilderung müssten Radfahrer auf dem engen Weg noch mehr Rücksicht auf sie nehmen.
Unverständlich ist Schönebaum aber, weshalb die Stadt erst kurz vor der angesetzten Gerichtsverhandlung einlenkte: "Diese Lösung hätte die Stadt schon vor über zwei Jahren haben können. Zwei Jahre, in denen sich Radfahrer und Fußgänger mit einer offensichtlich rechtswidrigen Verkehrsführung arrangieren und ich mit dem finanziellen Risiko einer Klage leben musste."
Der 28-Jährige erhofft sich jetzt eine Signalwirkung auf viele andere Radwege in der Stadt: "Die Stadtverwaltung muss die Änderungen der Straßenverkehrsordnung von 1997 noch viel entschiedener umsetzen."
Damals hatten Bundesverkehrsministerium und Bundesrat die allgemeine Radwegbenutzungspflicht abgeschafft, weil sie nicht den Anforderungen des modernen Radverkehrs entspricht. Nur in Ausnahmefällen sollte es weiter benutzungspflichtige Sonderwege geben, die aber besonderen Qualitätsansprüchen genügen müssen.
"Leipzig scheint diese Änderung ignoriert zu haben. Ein Großteil der Radwege in Leipzig ist noch immer benutzungspflichtig, obwohl die Qualitätsanforderungen oft in keiner Weise erfüllt werden. Problematisch ist zum Beispiel der gemeinsame Fuß- und Radweg am Völkerschlachtdenkmal, der nicht nur besonders schmal ist, sondern durch Baumwurzeln auch einer Berg- und Talbahn gleicht."
Das Einlenken im Fall Ranstädter Steinweg zeige, dass die Verwaltung nicht darum herum komme, die StVO-Novelle von 1997 endlich vollständig umzusetzen. Dafür will sich Schönebaum zur Not auch mit weiteren Klagen einsetzen. "Lieber wäre mir aber ein konstruktives Zusammenarbeiten mit der Stadt. Dass im Ranstädter Steinweg kein Gerichtsurteil nötig war, könnte dafür ein Punkt zum Anknüpfen sein."
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