Leipziger Müllgebühren: Wogetra klagt gegen die Stadt Leipzig
Redaktion
09.03.2010

Mülltonnen.
Die Wohnungsgenossenschaft Transport Leipzig (Wogetra) klagt gegen die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig (Stand 20. November 2008). Nach Ansicht der Wohnungsgenossenschaft sorgt die seit 1. Januar 2009 gültige Satzung für erhebliche Mehrbelastungen bei Hauseigentümern und Mietern.
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„Mit diesem Schritt wollen wir die vom Stadtrat beschlossene Satzungsänderung gerichtlich prüfen lassen, da sie aus unserer Sicht teilweise unwirksam ist“, so Béla Hambuch, Vorstand bei der Wogetra.
Die aktuelle Satzung besagt: Hauseigentümer müssen die zu leerenden Abfallbehälter am Leerungstag an der nächstgelegenen Stelle im öffentlichen Raum bereitstellen, an welche die Sammelfahrzeuge herankommen. Dies muss außerhalb von Abfallbehälterschränken beziehungsweise so genannten Einhausungen geschehen, ohne dass Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Besonders befremdlich an der Vorschrift sei, so Hambuch, dass die vorangegangene Satzung so ziemlich das Gegenteil regelte. Nach dieser wurden die Müllcontainer bis zu einem Abstand von 15 Metern zur nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße durch die Stadtreinigung selbst abgeholt. Diese Leistungen waren bislang in der Gebührenordnung bereits kalkuliert.
„Gerade bei Großvermietern wie den Wohnungsgenossenschaften hat die Errichtung von Sammelstellen für sechsstellige Kosten gesorgt“, erläutert Wogetra-Vorstand Béla Hambuch und ergänzt: „Jetzt wo sich die Prozedur eingespielt hat, ändert die Stadt Leipzig die Satzung erneut. Das ist in zweifacher Hinsicht fatal: Hauseigentümer können sich mittel- und langfristig nicht auf die Vorgaben der Stadt verlassen und die in Abstimmung mit der Stadt getätigten Investitionen gehen durch weitere Mehraufwendungen in Größenordnungen in ihrer Werthaltigkeit verloren."

Müssen seit 2009 an der Straße bereit stehen: Müllbehälter in Leipzig.
Foto: Ralf Julke
Die Leidtragenden dieser Preispolitik seien nicht nur die Vermieter, sondern vor allem Mitglieder und Mieter. Hambuch: „Die Stadt Leipzig will ihre finanziellen Unterdeckungen auf dem Rücken der Bürger austragen. Die neue Regelung erhöht letztlich die Mietnebenkosten, den Mietern bleibt wieder etwas weniger im Portmonee.“
Hinzu käme, dass die neue Satzung den öffentlichen Raum stärker gefährdet. Nach der alten Regelung waren die Behälter in der Sammelstelle verschlossen, bis sie durch die Abfallwirtschaft entleert wurden. Jetzt, wo die Behälter auf dem Bürgersteig zur Abholung abgestellt werden müssen, nehmen sie erheblichen Platz auf den Gehsteigen ein und zwingen die Fußgänger teilweise zum Ausweichen auf die Straße.
Dazu seien sie auf diese Weise nicht mehr gegen Vandalismus geschützt. Hambuch weiter: „Wenn außerdem, wie in diesem Winter, die Stadtreinigung durch starke Schneefälle die Abholung nicht mehr gewährleisten kann, leiden die Bürger unter völlig zugemüllten Gehwegen, da die Müllcontainer nach satzungsgemäßer Bereitstellung bis zur nächsten Entleerung dort verbleiben. Das kann nicht im Interesse der Stadt und deren Bürger sein.“
Ein wesentlicher Anlass für die Änderung der Abfallgebührensatzung war der geplante Personalstellenabbau bei der Leipziger Stadtreinigung, mit dem Kosten reduziert werden sollen. Auf den neuen Niederflur-Entleerungsfahrzeugen sollen nur noch zwei statt der bisher drei Müllmänner unterwegs sein.
Leipzigs Abfallwirtschaftssatzung wurde auf Kosten der Hauseigentümer und der Mieter verändert, schätzt Hambuch ein. Dagegen geht die Genossenschaft nun rechtlich in Form einer Musterklage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht vor.
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