Verbraucherzentrale gründet Schlichtungsstelle Energie: Schnellere Hilfe bei Problemen mit Energieversorgern
Redaktion
23.11.2011
Schlichtungsstelle Energie nahm die Arbeit auf.
Foto: Ralf Julke
Wer Ärger mit seinem Energieversorger hat, kann sich ab sofort kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die am 1. November 2011 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen hat. „Einzige Voraussetzung ist, dass sich die Betroffenen bereits mit ihrem Energieversorger auseinandergesetzt haben, allerdings ohne Erfolg“, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
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Die Konflikte können vielfältig sein: Probleme beim Anbieterwechsel, strittige Forderungen aus Rechnungen oder auch falsch berechnete Abschlagszahlungen. Kam es zu keiner Einigung, blieb bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit erheblichen finanziellen Belastungen und auch ungewissem Ausgang.
Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie. Gemäß § 111b sah das Energiewirtschaftsgesetz (vom 27. Juli 2011) die Gründung solch einer Einrichtung zwingend vor. Träger der Schlichtungsstelle sind der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gemeinsam mit Verbänden der Energiewirtschaft. Verbraucher können dort auch dann ein Verfahren anstrengen, wenn das Unternehmen, mit dem es Ärger gibt, nicht Mitglied des Trägervereins ist. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht eine Teilnahmepflicht vor.
Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos, lediglich eigene Aufwendungen, wie Porto oder Kosten für einen Vertreter müssen selbst bezahlt werden. Beschwerden können Betroffene postalisch, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle richten. Um einen Antrag zu stellen, müssen wichtige Unterlagen zur Hand sein: Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der bereits geführte Schriftwechsel.
Das Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern und mit einer Empfehlung des Ombudsmannes enden. Zwar ist diese nicht bindend. Anbieter, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind, werden die Schlichtungssprüche jedoch anerkennen. Von den betroffenen Unternehmen, unabhängig ob Mitglied im Trägerverein oder nicht, wird pro Verfahren eine Fallpauschale in Höhe von derzeit 350 Euro erhoben.
Kontakt Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (030) 27 57 240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
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