Verbraucherzentralen zu unerlaubten Werbeanrufen: Anti-Abzock-Gesetz muss in den Bundestag
Redaktion
19.12.2012
Unerbetene Anrufe terrorisieren weiterhin die Bürger.
Foto: Ralf Julke
Lästige Werbeanrufe sind gängige Praxis, obwohl Unternehmen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen dürfen. Die Verbraucherzentralen belegen in einem am Dienstag, 18. Dezember, vorgestellten Bericht immer aggressivere und perfidere Methoden. Zwar konnten sie einzelne Anbieter mit rechtlichen Schritten stoppen, doch Verbraucher müssen spürbar vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.
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Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, dass im Bundestag endlich der Gesetzentwurf auf den Tisch kommt.
Unerwünschte Anrufe und dabei untergeschobene Verträge stellen nach wie vor eine unzumutbare Belästigung für viele Menschen dar. Dies bestätigt eine bundesweite Befragung der Verbraucherzentralen in den Ländern, bei der 8.892 Ratsuchende detailliert Auskunft über Gesprächsinhalte und Methoden gaben. „Jeweils ein Drittel der Anrufe sind neben den klassischen Gewinnspielangeboten nun Hilfeversprechen gegen Werbeanrufe, Inkassodienste oder bei Vertragskündigungen. Die Abzocker geben sich dreist als angebliche Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus“, sagt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Dabei werden Betroffenen kostenpflichtige Verträge untergejubelt oder persönliche Daten entlockt.“
Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Immer wieder wird berichtet, dass sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display erschien, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Die Angerufenen beschrieben die Werbeanrufe als lästig und immer aggressiver.
In mehreren Fällen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen in den Ländern durch Abmahnungen oder Klagen die Verbraucherinteressen gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgesetzt. Doch solche Erfolge bleiben punktuell und bieten keine Garantie, dass sich Unternehmen daran halten. So hatte sich E-Plus nach einer Abmahnung durch den vzbv verpflichtet, Werbeanrufe künftig zu unterlassen. Obwohl bei Verstößen eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, belästigte das Unternehmen weiterhin Kunden mit unerwünschten Angeboten und musste inzwischen 20.400 Euro Vertragsstrafe zahlen.
Der am Dienstag vorgelegte Bericht der Verbraucherzentralen zeigt einmal mehr, dass das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nicht annähernd ausreichenden Schutz bietet. Deshalb fordert der vzbv seit Jahren strengere Regeln und findet teilweise Unterstützung im zuständigen Bundesjustizministerium. Doch obwohl tagtäglich tausende Verbraucher in ihrer Privatsphäre behelligt und unter Druck gesetzt werden, bleibt ein Referentenentwurf für das „Anti-Abzock-Gesetz“ in der Schublade.
„Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf schnellstmöglich ins Parlament bringen“, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Um die Menschen endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für so angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer.“
Nötig seien sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren können. Die Gewerbeordnung müsse so geschärft werden, dass auffälligen Telefonabzockern die Gewerbeerlaubnis entzogen werden kann.
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