Späte Einsicht: Sparkasse Döbeln erkennt Niederlage gegenüber Verbraucherzentrale Sachsen im Streit um P-Konten an
Redaktion
12.01.2013
Sparkassen dürfen P-Konten nicht überteuern.
Foto: Ralf Julke
Die Kreissparkasse Döbeln hat ihre vor dem Bundesgerichtshof eingelegte Revision im Streit um die Zulässigkeit von zusätzlichen Entgelten für Pfändungsschutzkonten Ende Dezember zurückgenommen. Damit ist das von der Verbraucherzentrale Sachsen erstrittene verbraucherfreundliche Urteil (Az.: 8 U 132/12) des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2012 rechtskräftig geworden, teilt diese nun mit.
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„Nun werden auch die Kunden dieses Kreditinstitutes künftig keine zusätzlichen Entgelte mehr für die Führung eines P-Kontos zahlen müssen und zu viel gezahltes Geld zurückerstattet bekommen“, freut sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Zunächst hatten die Urteile (Az.: XI ZR 145/12; XI ZR 500/11) des Bundesgerichtshofs von Mitte November die Kreissparkasse Döbeln noch nicht veranlasst, auf ihre diesbezüglich monatlich verlangten 15 Euro Kontoführungskosten zu verzichten. Kunden, die mit Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung umgehend eine Änderung und Rückerstattung forderten, wurden hingehalten. Am 27. Dezember 2012 wurde dann die Revision zurückgenommen. „Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert das Geldinstitut jetzt auf, von sich aus auf die Betroffenen zuzugehen und die zu Unrecht eingezogenen Beträge unverzüglich zu erstatten“, sagt Heyer.
Verbraucher mit Pfändungsschutzkonten, die bei ihrem Kreditinstitut immer noch mehr als für ein übliches Gehaltskonto zahlen müssen bzw. keine Rückerstattung erhalten, können dies zum Zweck einer weiteren Rechtsverfolgung der Verbraucherzentrale Sachsen melden.
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