Der Aufruf zu friedlichen Widersetz-Aktionen gegen die islamfeindlichen Legida-Proteste zieht keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilte am Donnerstag mit, gegen 17 Unterzeichner, die sich selbst bei der Behörde angezeigt hatten, keine Ermittlungen einleiten zu wollen. Anders sieht der Fall für Juliane Nagel (Linke) und Monika Lazar (Grüne) aus.

Die beiden Abgeordneten sollen während einer Pressekonferenz im Januar zu Blockaden aufgerufen haben. Für die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen die Leipziger Politikerinnen rief das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” die Unterstützer der “Leipziger Erklärung” dazu auf, sich selbst bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. 17 Personen folgten dem Aufruf. Die Behörde lehnte in diesen Fällen die Einleitung von Ermittlungsverfahren ab.

“Ein über die bloße Unterzeichnung dieser Erklärung hinausgehender gesonderter Aufruf an Dritte zur Errichtung von Sitzblockaden, um eine andere nach Ort und Zeit bekannte Versammlung zu verhindern (Verhinderungsblockade), kann aber als öffentliche Aufforderung zu Straftaten anzusehen und strafbar sein”, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Hintergrund ist eine Entscheidung, die das Dresdner Oberlandesgericht am 29. September 2014 gefällt hatte. Demnach seien Sitzblockaden, die eine genehmigte Versammlung verhindern sollen, als strafbar anzusehen.

Die Freude bei “Leipzig nimmt Platz” ist trotz des Wermutstropfens, dass gegen Nagel und Lazar weiter ermittelt wird, nicht zu übersehen. Dem Aktionsnetzwerk sei aktenkundig bestätigt worden, dass “Die Erklärung (…) die Schwelle zur strafrechtlich relevanten Aufforderung” nicht überschritten habe. “Das Schreiben an sich ist ein gutes Zeichen”, sagte Pressesprecherin Carolin Franzke am Donnerstag. “Neben 34 Erstunterzeichnenden aus dem öffentlichen Leben hatten sich innerhalb nur einer Woche fast 2.200 Einzelpersonen unserer Erklärung angeschlossen. Unser Aufruf zum Widersetzen gegen die Aufmärsche von Legida bewegt sich auf rechtssicherem Boden.”

“Die Staatsanwaltschaft hat ausführlich begründet, dass der Aufruf von ‘Leipzig nimmt Platz’, der zu friedlichen Widersetzaktionen aufgerufen hatte, ausdrücklich nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet. Der Aufruf zu den gewählten Protestformen gegen die rassistischen Aufmärsche von Legida war daher legitim und sind juristisch eindeutig nicht angreifbar”, zeigt sich die Vorstandssprecherin der Leipziger Grünen, Christin Melcher, erfreut.

“Konsequenterweise müssen die Verfahren gegen Monika Lazar und Juliane Nagel ebenfalls eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Verfügung deutlich gemacht, dass der Aufruf zu friedlichen Protestaktionen gegen Rassismus nicht strafbar ist. Ich bin damit in meiner Auffassung bestätigt worden. Versuche von CDU und AfD, die Proteste zu kriminalisieren, sind gescheitert”, meint Grünen-Landeschef Jürgen Kasek, der sich als Mitunterzeichner selbst angezeigt hatte.

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