Die Bildungsempfehlung in Sachsens Schulen soll neu geregelt werden. Zum Gesetzentwurf, den die CDU/SPD-Koalition dazu erarbeitet hat, fand am Dienstag, 20. Dezember, die Sachverständigenanhörung im Landtagsausschuss für Schule und Sport statt. Mit einem Moment des Erschreckens für Lothar Bienst, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

„Die neue Regelung stärkt die Wahlmöglichkeiten der Eltern und lässt sie den weiteren Bildungsweg für ihre Kinder entscheiden. Damit werden wir der Sächsischen Verfassung gerecht, wie auch in der Anhörung bestätigt wurde“, stellt er zu dem Entwurf fest, der vor allem der gerichtlichen Forderung nachkommt, die Elternrechte bei der Schulwahl der Kinder endlich zu respektieren.

Neben der Bildungsempfehlung, die nunmehr einen orientierenden Charakter für die Eltern hat, soll es zusätzlich ein Beratungsgespräch am Gymnasium sowie eine Leistungsbewertung des Kindes geben.

„Diese zusätzlichen Regelungen stellen die Fähigkeiten des Kindes in den Mittelpunkt und helfen, den Qualitätsanspruch des sächsischen Bildungssystems zu bewahren“, erklärt Bienst. Und zeigt sich dann betroffen von den Ausführungen des neuen Vorsitzenden des Landeselternrates Michael Becker vor dem Ausschuss: „Dass der Landeselternratsvorsitzende von einer ‚Praxis der staatlichen Selektion von Kindern‘ spricht, die er sonst nur aus totalitären Systemen kenne, stimmt mich nachdenklich. Ebenso die Äußerung, das Parlament sei ein ‚willfähriger Handlanger der Exekutive‘.“

Bienst hofft darauf, dass diese Wortwahl keine Auswirkungen auf die bislang gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landeselternrat hat.

Der Hintergrund für die harsche Position des Landeselternrates ist eine seit Jahren erlebte Erfahrung, die auch mit dem einstigen Koalitionspartner der CDU zu tun hat, der FDP, die ihre Regierungsbeteiligung 2009 auch dazu nutzte, die Regeln für die Bildungsempfehlung zu verschärfen und die Mitwirkungsrechte der Eltern tatsächlich abzuschneiden.

Was noch am Dienstag postwendend Holger Zastrow, der sächsische FDP-Vorsitzende, bestätigte mit seiner Wortmeldung: „Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung der Bildungsempfehlung zeigt eines: Die CDU lässt sich von der SPD wie bereits 2005 vorführen. Durch die letztliche Entscheidung nach dem Elternwillen können alle objektiven Leistungskriterien ausgehebelt werden. Das Beratungsgespräch und der Leistungstest ohne echte Bewertung sind letztlich nur Augenwischerei. Bei der Frage eines möglichen Übergangs auf das Gymnasium oder die Oberschule gilt es zu entscheiden, ob die objektive und leistungsbezogene Befähigung des Kindes oder der Ehrgeiz mancher Eltern entscheiden soll.“

Da prallen völlig unterschiedliche Sichten und Welten aufeinander. Die einen – hier die FDP – bezweifeln, dass Eltern die Leistungsfähigkeit ihrer Kinder kompetent einschätzen können – was schon ein erstaunlicher Misstrauensbeweis gegenüber allen Eltern ist. Und die anderen bezweifeln, dass allein ein starres Notenschema beschreiben kann, ob ein Kind das Zeug fürs Gymnasium hat oder nicht.

Für den Junior-Regierungs-Partner SPD ist die Novelle ein überfälliger Schritt, dem gesetzlichen Recht der Eltern, bei der Entscheidung über die Schulwahl der Kinder mitreden zu dürfen, zum Recht zu verhelfen.

„Die neue Bildungsempfehlung stärkt den Elternwillen. Das ist gut“, erklärte SPD-Bildungsexpertin Sabine Friedel am Dienstag nach der Anhörung zur Bildungsempfehlung im Schulausschuss des Landtags. „Und alle Eltern sollten daran denken: Oberschule oder Gymnasium –  es gibt kein besser oder schlechter. Entscheidend ist: Was ist gut für das Kind? Wo fühlt es sich wohl? Wo entdeckt und behält es seine Lernfreude? In welche Schule wird es gern gehen? Das ist das Entscheidende.“

Und die Beratung ist auch dazu da, den Eltern bei der Entscheidung zu helfen. Denn wenn Kinder das Leistungsniveau am Gymnasium nicht bringen, wird das zu einer fortdauernden Frustration im Leben.

„Die neue Bildungsempfehlung gibt den Eltern die Freiheit, das alles genau zu überlegen, dabei auf den Rat unserer Pädagogen zurückzugreifen und für ihr Kind klug zu entscheiden“, sagt Friedel.

Worum geht es genau: Beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird in Sachsen eine Bildungsempfehlung ausgesprochen. Die Kriterien für die Empfehlung finden sich bisher nicht im Schulgesetz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober das Sächsische Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Deshalb soll das Schulgesetz novelliert werden. Die Koalitionsfraktionen wollen das Problem zügig beheben, denn schon in wenigen Wochen müssen die Bildungsempfehlungen für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse vorbereitet werden.

Für Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, ist das Gesetz eher mit zu heißer Nadel gestrickt.

„Nach 24 Jahren soll die verfassungswidrige Praxis der Negierung des Elternwillens bei der Bestimmung der Schullaufbahn ihrer Kinder beseitigt werden. Zwar trägt der vorliegende Gesetzesentwurf dem in der Verfassung verbrieftem Elternwillen nunmehr Rechnung, doch bleiben zu viele Fragen offen. Das wurde in der Anhörung deutlich. Die Eltern haben immer noch zahlreiche Hürden zu überspringen, um ihr Recht auch wahrnehmen zu können“, kritisiert sie die nach wie vor eingebaute staatliche Angst, die Eltern würden die Gelegenheit jetzt nutzen und ihre Kinder in Scharen aufs Gymnasium schicken.

„Das Verfahren ist zu bürokratisch und findet nicht auf Augenhöhe statt. Darüber hinaus ist der Duktus im Gesetzestext und der Begründung von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber den Eltern geprägt“, sagt Petra Zais. Und sieht eine ganz andere Lösung als viel hilfreicher an: „Wir brauchen in Sachsen eine Schullaufbahnberatung, die die Interessen und Fähigkeiten des Kindes in den Mittelpunkt rückt und den Elternwillen respektiert. Der Staat und die Politik haben dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Ob die vorgeschlagenen Regelungen dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts gerecht werden, wird sich in der Praxis zeigen müssen. Eine Evaluierung dieser Praxis wäre dringend geboten. Die Mehrzahl der Sachverständigen sah das ähnlich.“

Aber wer stets nur auf Noten schaut und darüber die tatsächlichen Talente der Kinder nicht sieht, die nun einmal nicht alle aus der selben Normpressung stammen, der blockiert tatsächlich Bildungskarrieren, unterlässt echte Förderung und fördert vor allem eines, was leider das sächsische Bildungssystem mit allen fatalen Folgen prägt: das Strebertum, das reine Lernen für gute Noten, das maschinenmäßige Abarbeiten von Lehrplänen und das auf Schmalspur getrimmte Karrieredenken.

Sachsen hat kein vorbildliches Bildungssystem, auch wenn es die FDP immer wieder behauptet. Es ist effizient, keine Frage. Aber es siebt alles aus, was dem vorgegebenen Raster nicht entspricht. Vielleicht hilft Lothar Bienst das kurze Erschrecken über die Emotionalität aus dem Landeselternrat. Aber diese Emotion hat ihre Ursachen. Und auch Sachsens Bildungspolitiker täten gut daran, darüber endlich einmal offenherzig nachzudenken.

Die gesetzliche Neuregelung der Bildungsempfehlung soll im Februar im Sächsischen Landtag beschlossen werden und umgehend für das Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf zur Bildungsempfehlung. Drs. 7136

Details zur Novelle, zusammengestellt von der SPD-Fraktion.

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