Im Frühjahr sind die Verhandlungen um den neuen MDR-Staatsvertrag ins Stocken geraten. Damals gingen die Verhandlungsführer aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt auseinander mit der Feststellung, dass die Wünsche der drei Landesregierungen schlicht nicht zu vereinbaren waren. Ein halbes Jahr später wollte Falk Neubert schon gern mal wissen, wann weiterverhandelt wird.

Denn eigentlich sind alle drei Länder in Zugzwang, den von 1991 stammenden Staatsvertrag zu novellieren. Ein zentrales Thema ist dabei auch die Besetzung des Rundfunkrates, bis dato ein vor allem von älteren Männern und Politikvertretern dominiertes Gremium, in dem auch Frauen eher ein Exotendasein fristen. Von einer Repräsentanz der Bewohner der drei Bundesländer oder der Zuschauer und Zuhörer des MDR konnte bislang keine Rede sein, von Staatsferne erst recht nicht.

Doch wirkliche Eile legen die drei Staatskanzleien bei der Verhandlung über einen neuen Staatsvertrag nicht an den Tag. Möglicherweise auch, weil Thüringen damit die Hoffnung verbindet, weitere Arbeitseinheiten des MDR zu sich ins Land zu holen. Aber als die Staatsminister am 24. April auseinandergingen, fiel zumindest die Vokabel von einer ” zeitgemäßen Rechtsgrundlage”.

Was das aber heißt, das werden die Sachsen wohl vor 2016 nicht erfahren. Darauf deutete schon die Antwort hin, die der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Falk Neubert, am 28. September vom verantwortlichen Medienstaatsminister Dr. Fritz Jaeckel bekam.

Auf die Fragen “Wann leitet die Sächsische Staatskanzlei als federführende und somit verfahrensleitende Staatskanzlei die bereits im April von den drei Staatskanzleien gemeinsam angekündigte grundsätzliche Novelle des MDR-Staatsvertrages ein?” und “Wann soll dazu das nächste Treffen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Staatssekretäre und Minister stattfinden?” antwortete er ziemlich eindeutig: “Eine grundsätzliche Novelle des MDR-Staatsvertrages setzt Einigkeit sowohl auf der verhandelnden Exekutivebene als auch auf der Legislativebene voraus: letztere muss schließlich dem ihr vorgelegten Staatsvertragsentwurf zustimmen. Sobald die angesprochene Einigkeit ernsthaft absehbar ist, kann das Verfahren fortgeführt werden.”

Heißt im Klartext: Im September war keine Einigkeit absehbar. Augenscheinlich haben sich die drei Staatsregierungen darin eingerichtet, dass man erst 2016 wieder zusammenkommt. Das bekam Neubert im Grunde bestätigt, als er im Oktober gleich noch einmal nachgefragt hat.

Denn immerhin ist Sachsens Staatsregierung am Zug. Und so wollte Neubert wissen: “Wann gedenkt die Staatsregierung als federführende und somit verfahrensleitende Staatskanzlei die anderen Landesregierungen zu einer solchen Form der ,Besprechung oder Erörterung’ einzuladen?”

Vor Weihnachten wird das wohl nichts mehr. So lässt sich Jaeckels Antwort dazu wohl lesen: “Die Staatsregierung prüft einen geeigneten Terminvorschlag für Gespräche mit den Staatsregierungen der beiden anderen Staatsvertragsländer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der MDR-Rundfunkrat am 08.12.2015 für seine neue Amtszeit konstituiert.”

Also gibt’s erst mal wieder einen Rundfunkrat nach altem Muster, ohne selbst die von Sachsen gewollten Änderungen in der Zusammensetzung, die Jaeckel im Mai formuliert hatte: “Die Staatsregierung hat wesentliche inhaltliche Schwerpunkte bereits im Rahmen der bisherigen Verhandlungen eingebracht. Hierzu gehören u. a. die Aufstockung der Anzahl der staatsfernen Vertreter im Rundfunkrat sowie Transparenzvorschriften für die Sitzungen des Rundfunkrates.”

Und da ein Rundfunkrat für sechs Jahre gewählt wird, bleibt jetzt wohl das Meiste für die nächsten sechs Jahre beim Alten.

Die Auskunft Fritz Jaeckels aus dem Mai.

Fritz Jaeckels Antwort auf Falk Neuberts Anfrage im September.

Falk Neuberts Nachfrage und Fritz Jaeckels Antwort aus dem Oktober.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar