Nicht nur die Piraten in Leipzig scheitern, wenn sie eine Vereinfachung der „Hartz-IV“-Bescheide fordern. Die Linken im Sächsischen Landtag scheitern genauso, wenn sie ein Ende der willkürlichen Sanktionspraxis fordern. Ihr Antrag wurde jetzt von Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) abgewiesen. Praktisch mit den gleichen Argumenten: Das habe der Gesetzgeber in Berlin so entschieden. Daran wolle man nichts ändern.

Dabei sagt die Argumentation der Sozialministerin so einiges darüber aus, wie Sachsens Regierung in diesem Fall tickt. Selbst die Sozialministerin sieht sich da eher auf der Seite der Zuchtmeister. Den Antrag der Linksfraktion auf ein Sanktionsmoratorium wertet die Ministerin als Aufforderung zu einem Rechtsverstoß: „Eine Unterstützung der Initiative ‚Bündnis für ein Sanktionsmoratorium‘ durch die Staatsregierung und damit eine Aufforderung, auf Grundlage von § 31 a des Zweiten Buches- Sozialgesetzbuch derzeit angeordnete Sanktionen gegenüber Leistungsbeziehenden im Wege eines Moratoriums auszusetzen und keine neuen Sanktionen zuzulassen, würde einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes darstellen. Danach darf das Handeln der Exekutive nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Rechtsgrundlage, eine Initiative zu unterstützen, die zu einer Nichtumsetzung geltenden Rechts aufruft. Dies käme im Übrigen einem Aufruf zur Rechtsbeugung im Sinne von § 339 Strafgesetzbuch (StGB) gleich.“

So schnell kommt man in den Verdacht der Rechtsbeugung.

Dass der zitierte Paragraph 31 a tief in das eigentlich mit „Hartz IV“ gewährte Existenzminimum eingreift, war eigentlich der Anlass der Linken, eine sofortige Aussetzung der Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach SGB II zu beantragen.

„Dass eine Grundsicherung sanktioniert und gekürzt wird, ist eines Sozialstaates unwürdig. Menschen, die eh schon wenig haben, auch noch die Lebensgrundlage zu entziehen, ist eine mehr als fragwürdige Praxis. Wenn über 10 Prozent der Leistungsbeziehenden von Sanktionen betroffen sind, muss auch überlegt werden, ob das der richtige Weg ist“, begründete die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im sächsischen Landtag, Susanne Schaper, den Antrag im April. Denn während die Zahl der Arbeitslosen in Sachsen sinkt und damit auch die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II, steigt die Sanktionsquote auf immer neue Rekordstände.

„Wenn fast 80 Prozent der Sanktionen allein auf Meldeversäumnisse und nicht eingehaltene Termine entfallen, sollte man vielleicht die Gründe dafür suchen“, hatte Schaper der Regierung mit ins Stammbuch geschrieben. „Denn oft ändert sich durch Vorsprachen oder Termine im Jobcenter wenig für Leistungsbeziehende, so dass es für diese auch wenig Sinn macht, einen Termin wahrzunehmen. Sanktionen, die aus Gründen nicht angetretener Stellen ausgesprochen werden, stellen sogar einen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetz dar, nach welchem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Weder dem Arbeitgeber, noch dem Leistungsbeziehenden wird durch solche Zwänge geholfen.“

Alles Themen, mit denen sich die Sozialministerin bei der Stellungnahme zum Linke-Antrag gar nicht erst beschäftigt hat. Sie hat sogar ihre ganz klassischen Vorstellungen davon, was das für Menschen sind, die da unbedingt sanktioniert werden müssen.

„Die Staatsregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass der Bundesgesetzgeber nicht gezwungen ist, bedarfsunabhängige voraussetzungslose Sozialleistungen zu gewähren“, teilt sie mit. „Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ist der Staat verpflichtet, hilfebedürftige Menschen unterstützen, die nicht durch eigene Anstrengungen und aus eigener Kraft in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das auf dem Selbsthilfeprinzip beruhende Einfordern von eigenen Anstrengungen zur Verminderung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es sich um steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung handelt. Bei den Sanktionen nach § 31 ff. SGB II handelt es sich um ein Instrument zur Durchsetzung des der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugrunde liegenden Grundsatzes des Förderns und Forderns. Daher trägt die Staatsregierung Forderungen nach einer vollständigen Streichung der Sanktionsvorschriften des SGB II nicht mit.“

Dass der Grundsatz sich längst in ein bürokratisches „Fordern und Sanktionieren“ verwandelt hat, scheint sich bis zur Ministerin noch nicht herumgesprochen zu haben.

Ob die Linksfraktion ihren Antrag nun erschrocken zurückzieht, darf man bezweifeln. Sie werden wohl tapfer dabei bleiben, auch wenn sie befürchten müssen, dass die Sanktionsbefürworter ihren Antrag einfach qua Mehrheit niederstimmen werden, ohne an den verfahrenen Zuständen irgendetwas zu ändern.

Susanne Schaper: „Menschen müssen durch Termine und Vermittlungsangebote durch die Jobcenter neue Anstellungen und Perspektiven geboten werden, anstatt sie über Kürzungen in diese zu zwingen. Sanktionen erwecken den Eindruck, es gäbe in Deutschland einen erheblichen Teil der freiwilligen Arbeitslosigkeit. Dabei wird vernachlässigt, dass Arbeitslosigkeit Resultat des Mangels an sichernden Arbeitsplätzen ist. Wenn der Hartz-IV-Regelsatz das Existenzminimum sichern soll, dann ist eine Kürzung eben nicht mehr existenzsichernd, sondern existenzgefährdend und -bedrohend.“

Die Stellungnahme der Sozialministerin zum Linke-Antrag. Drs. 4888

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Es ist bei einer zb 30%-Sanktion (immerhin ca 135€ 3 Monate lang!) ja angeblich das Existenzminimum (noch) nicht unterschritten, bei Sanktionen über 30% gibts dann Lebensmittelgutscheine, nach neuesten Plänen soll man die zurückzahlen müssen, weil ja sonst der Lerneffekt der Sanktion in Gefahr sei.
Das Existenzminimum liegt bei 60% des Regelsatzes, die anderen 40% seien wohl soziokultureller Anteil. Auf den nicht nur Sanktionierte, sondern zB Asylbewerber dauerhaft verzichten sollen können.

Soviel zu den Zahlen.
Meine Forderung: Wenn Menschen vom wenigsten noch geraubt werden darf, weil sie sich angeblich weigern ihren Pflichten nachzukommen, dann fordere ich Sanktionen auch für Mitglieder der Landes- und Bundesregierung. Als erster fällt mir der Innenminister ein, danach die Sozialministerin von Sachsen.
Wenn das jemals umgesetzt würde, müsste Herr Ulbig noch in 10 Jahren sein Gehalt von zu Hause mitbringen.

Nun aber zurück zu den Niederungen der Resteverwertung des Arbeitsmarktes:
Wie steht es so schön im Text: ” „Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ist der Staat verpflichtet, hilfebedürftige Menschen unterstützen, die nicht durch eigene Anstrengungen und aus eigener Kraft in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern.” Wenn die eigenen Anstrengungen und Kräfte nicht reichen, dann ist die Peitsche der Zeitarbeit ganz sicher das richtige Mittel der Wahl? Es ist doch völlig egal warum kemand einen Termin versäumt, so mancher Grund wird vom JC ja gar nicht anerkannt. Als da wären: Angststörungen, Arzttermine, Arbeit!!!! während des Wunschtermins des SB, usw usf. Die wenigsten verschlafen einfach. Außerdem kennen wir alle die Pünktlichkeit der LVB, es kann immer mal passieren, dass mehrere Bahnen aufgrund Störungen, Stau und Unfällen ausfallen.
Also viele der angeblichen Meldeversäumnisse sind gar keine.

Außerdem hält sich ja hartnäckig das “Gerücht”, dass Sanktionen von Vermittlern provoziert werden. Es wird ja von Seiten der JC immer gern bestritten. Aber bis vors Arbeitsgericht in Verden ist es schonmal vorgedrungen mit einer Klage einer Sachbearbeiterin zum Thema Sanktionen http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/718354/fallmanagerin-klagt-gegen-jobcenter

Anzumerken bleibt hier, dass der “Modellversuch” frisch und fröhlich nicht nur in Leipzig fortgesetzt wird und tägliche Praxis ist. Auch hier werden EGV oft einfach verschickt und es steht immer der Satz drunter “…wurde mit mir persönlich gesprochen und alle Änderungen …” Spricht man den/die SB darauf an, so bekommt man zur Antwort, dass man diesen (und viele andere Textbausteine) nicht ändern könne.
Weist man SB auf die Fachlichen Hinweise zum § 15 SGB 2 hin, der die EGV regelt, so wird immer wieder auf zu wenig Zeit verwiesen oder man tut als ob man das nicht kenne. Der reale Alltag im Jobcenter ist ein völlig anderer als von Pressesprechern verkündet. Nicht nur in Leipzig, aber eben auch.

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