Mit harten Worten ist der Prozess wegen eines Nachbarschaftsstreits vor dem Leipziger Amtsgerichts zu Ende gegangen. "Das nächste Mal hagelt es saftige Geldstrafen", sagte Richter Stefan Blaschke. "Für eine solche Lappalie sind die Gerichte nicht da. So weit meint es der Rechtsstaat nicht." Vor Gericht standen Anita und Bernd L., ein Ehepaar aus Eutritzsch.

Ihre Nachbarin Manuela P. hatte sie wegen Beleidigung angezeigt. Zwei Mal soll sie als Arschloch beschimpft worden sein. Zudem habe Bernd L. ihr Grundstück betreten.

Was beide Parteien heute im Amtsgerichts aussagten, ließ den Schluss zu, dass sich die Familien schon längere Zeit nicht grün sind. Manuela P. berichtete, sie habe die Nachbarn bereits zwei Mal angezeigt. “Ein Mal hat Bernd L. meine Kinder auf dem Fahrrad verfolgt.” Dazu Richter Blaschke: “Mir fällt dafür kein Straftatbestand ein.” Die zweite Anzeige handelte sich das Nachbarpaar ein, weil es die Kinder und den Ehemann von Manuela P. mit Tannenzapfen beworfen haben soll. Die dritte Anzeige folgte nun, weil Bernd L. am sechsten November vergangenen Jahres ihren Garten betreten habe. Er habe etwa anderthalb Meter vom Zaun entfernt gestanden. “Ich habe mich richtig erschrocken”, sagte Manuela P. “Wieso? Ist es nicht üblich, dass auch Nachbarn mal einen Fuß auf den Grund des anderen setzen?”, fragte Richter Blaschke. “Ohne diese Vorgeschichten wäre das auch kein Problem”, antwortete Manuela P.

Bernd und Anita L. erzählten es so: Bei der Winterfestmachung des Gartens habe ein Ast der Hecke durch den Zaun geragt. Man habe diesen nicht zurückziehen können und so sei Bernd L. auf die andere Seite des Zauns gegangen, übrigens immer noch sein Grund, denn dieser reicht bis 30 Zentimeter hinter den Zaun. Dann habe Manuela P. ihn gesehen und sofort angefangen zu schreien. Weder er noch seine Frau haben “Du Arschloch” gerufen, sagen sie. Drei Tage später sei bei einem ähnlichen Vorgang ein Bauteil seiner Säge über den Zaun geflogen, das wollte er zurückholen. Es folgte erneut eine Tirade von der Nachbarin.

Zum Verfahren waren sowohl die schätzungsweise elf Jahre alte Tochter von Manuela P. als auch weitere Nachbarn geladen worden. Richter und Staatsanwalt verzichteten jedoch auf deren Aussagen. “Wir ersparen es uns, hier kleine Kinder hineinzuziehen”, so Blaschke. “Von Erwachsenen kann man erwarten, dass sie sich vernünftig verhalten und sich bei einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis aus dem Weg gehen. Das ist auch möglich, wenn man nebeneinander wohnt.” Das Verfahren gegen Anita und Bernd L. wurde eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

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