Im Prozess um drei Drogendealer, die der Neonazi-Szene zugeschrieben werden, fiel heute das Urteil: sechseinhalb Jahre Haft für Peter M., knapp sieben Jahre für Nico R. und insgesamt neun Jahre und acht Monate für Lars S. - so lauten die Strafmaße für die drei Delitzscher. Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass sie bandenmäßig mit der synthetischen Droge Crystal gedealt haben.

Die Ermittler hatten 800 Gramm der Metamphetaminsäure bei ihnen sicher gestellt. Erst kauften sie es von einem Kurier, dann holten sie es selbst aus Tschechien. Der Kurierfahrer soll eine Probefahrt mit Ihnen gemacht haben. Unter Palimm Palimm war er im Handy von Lars S. gespeichert. Palimm Palimm schickte eine SMS: Ok. Das bedeutete die Grenze war frei. Das Gericht verlas auch die Geodaten des Handys von Lars S. Das Handy war immer wieder in der sächsischen Schweiz, bei Lilienstein, etwa 20 Kilometer von der tschechischen Grenze. Was es dort wohl gemacht hat?

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Palimm Palimm hat im Prozess gegen das Trio ausgesagt, ist selbst bereits verurteilt und mit einem blauen Auge davon gekommen. Diese Kronzeugen-Regelung kritisierte Rechtsanwalt Ingo Stolzenburg, der Verteidiger von Peter M., in seinem Plädoyer scharf. Auch unterstellte er Oberstaatsanwältin Elke Müssig, die für seinen Mandanten eine Strafe von achteinhalb Jahren gefordert hatte, generalpräventiv wirken zu wollen. Die Entscheidung des Gerichts lag näher an den Forderungen der Verteidiger, die Strafmaße um die sechs Jahre Haft beantragten.

Der Drogenhandel bescherte dem Trio ein auskömmliches Dasein. Offiziell lebte Lars S. vom Arbeitslosengeld, dann von Hartz IV. Rund 50.000 sollen er und seine Kumpanen mit Crystal gemacht haben. Und das ist nur die Menge, von der das Gericht gesichert ausgeht. Doch das Geld ist ausgegeben. Und muss auch nicht an die Staatskasse bezahlt werden. “Angesichts solch hoher Haftstrafen würde es die Wiedereingliederung im Anschluss noch weiter erschweren, wenn Sie einen solchen Schuldenberg abtragen müssten”, begründete Richter Berthold Pfuhl. Die Verurteilten müssen aber die Kosten des Verfahrens tragen.

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