Das Amtsgericht verurteilte am heutigen Donnerstag ein ukrainisches Ehepaar zu Bewährungsstrafen. Zurabi K. (53) und Yuliya T. (45) hatten zwischen April und Oktober 2009 beinahe im Wochenrhythmus mit Heroin gehandelt. Das Pärchen ging arbeitsteilig vor. Zurabi K. managte das Geschäft. Yuliya tat, was ihr Mann ihr auftrug. In erster Linie verkaufte das Paar die Droge in den eigenen vier Wänden.

Immer an denselben Abnehmer. Mit dem Erlös finanzierte der gebürtige Georgier seine eigene Drogensucht. Seit er Anfang der 1980er Jahre in Afghanistan bei der Armee gedient hatte, ist er abhängig.

Deswegen erwarb er in Leipzig jeweils kleine Mengen zwischen fünf und dreißig Gramm, zweigte etwas Stoff für den Eigenbedarf ab und streckte den Rest. Rund 275 Gramm Heroin wechselten so zwischen April und Oktober 2009 den Besitzer. Außerdem verhökerte K. 2013 einmalig eine geringe Menge der Droge.

Vor Gericht zeigte das Paar, das mittlerweile getrennte Wege geht, ein bisschen Reue. Richter Peter Weber hatte den Angeklagten zu Beginn der Beweisaufnahme Bewährung in Aussicht gestellt, so sie geständig sind. Ihre Verteidiger, Mario Müller und Rainer Wittner, gaben für ihre Mandanten geständige Erklärungen ab. Auf Nachfrage erinnerte sich der bereits vorbestrafte Dealer allerdings nicht an die Namen der Kunden, deren Namen den Behörden bisher unbekannt sind. Ehefrau Yuliya möchte in die krummen Geschäfte des Gatten gar keine tieferen Einblicke gehabt haben.

Das Paar lebt seit 2002 in Deutschland. Sie durfte als Kontingentflüchtling einreisen. Er durfte mitkommen. Trauschein sei Dank. Beide sind seither erwerbslos. “Die Angeklagten haben gemeinschaftlich gehandelt und sind arbeitsteilig vorgegangen”, resümierte Staatsanwältin Carina Langnese. Zurabi soll für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Für Yuliya seien ein Jahr und acht Monate angemessen.

“Meine Mandantin hat eine untergeordnete Tätigkeit ausgeübt, indem sie gemacht hat, was ihr gesagt worden ist”, fand dagegen Wittner. Ein Jahr sei völlig ausreichend. “Wir reden hier nicht über Kilogramm-Mengen”, stellte sein Anwaltskollege Müller in seinem Plädoyer klar. Zurabi K. befände sich zurzeit in einem Entzugsprogramm. Ihm sei eine positive Sozialprognose zu attestieren. Diese ist Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe.

Das Schöffengericht folgte dieser Argumentation. Zurabi K. erhielt zwei Jahre, Yuliya T. 14 Monate. Beide Haftstrafen sind zur Bewährung ausgesetzt. “Maßgebend war, dass die Taten schon sehr lange zurückliegen und es sich bei dem Vorfall 2013 um einen einmaligen Rückfall gehandelt hat”, so Weber.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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