Am Montag, 10. November 2014, teilten die Verteidiger von Lothar König mit, dass das Strafverfahren wegen schweren Landfriedensbruches und anderen Vorwürfen gegen Lothar König nach Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden mit Zustimmung von Lothar König durch das AG Dresden am 10. November 2014 gem. § 153 a StPO eingestellt wurde.

Lothar König hatte diese Vorgehensweise vorgeschlagen und seine Bereitschaft, zuzustimmen, wie folgt begründen lassen: “Motiv für die Zustimmung des Angeklagten ist, dass er aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und des Streits, unter der nach seiner Wahrnehmung nicht nur er gelitten hat, einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten will. Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte lässt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet. Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluss eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als ‘Rechthaberei’, die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19. 2. 2011 – Gott sei Dank – längst hinweggegangen ist.”

Lothar König werde eine Geldauflage bezahlen, die je zur Hälfte an den Justizfiskus des Freistaates Sachsen und an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden Mitte gezahlt werde, teilen die Anwälte mit. Die Landeskasse trägt die Gerichtskosten. Alle Gerichtstermine sind aufgehoben.

Die Verteidigung hatte bereits im Juni 2013 die Einstellung des Verfahrens gefordert. Nachdem nun ein erst kürzlich vom Gericht eingeholtes Gutachten des LKA Brandenburg erwiesen hat, dass die Angaben der Verteidigung über das von Lothar König tatsächlich über den Lautsprecherwagen Gesagte zutreffend waren, sehen nunmehr auch die Justizverfolgungsbehörden in Dresden heute keine “Schuld” des Pfarrers mehr, die eine weitere strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde.

Die Unterstützergruppen von Lothar König sehen dies als klaren Erfolg: “Am heutigen 10.11.2014 wurde das Verfahren wegen schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs gegen Lothar König durch den RiAG Stein eingestellt. Erneut scheitert die sächsische Justiz mit dem Versuch der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements. Für sächsische Verhältnisse stellt diese Entscheidung einen Freispruch dar”, so Oliver Preuss – Pressesprecher der Soligruppe JG-Stadtmitte.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte durch ein Angebot der Dresdner Staatsanwaltschaft nach §153 a StPO. Als Auflage wurde eine Zahlung von 3.000,00 Euro benannt. Diese geht zur Hälfte an die Staatskasse und zur anderen Hälfte an die Dresdner Kreuzkirche. Damit wird ein Prozess beendet, welcher über 3 Jahre hinweg, seit der Razzia am 10. August 2011 in Jena, viel Kraft und Geld gekostet hat. Die Annahme der Einstellung ist kein Schuldeingeständnis – sie zeigt, dass die Verteidigung von Anfang an Recht hatte: Es lag kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Lothar König vor.

“Dies ist ein klarer Erfolg. Die Staatsanwaltschaft drohte mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe für Lothar König. Nun, nach einem 3-jährigen Rechtsstreit, kann endlich mit dieser konstruierten Anklageschrift und der massiven Belastung durch das Verfahren abgeschlossen werden”, sagt Oliver Preuss – Sprecher der Soligruppe. “Die neuen Beweismittel in Form einer Tonspuranalyse durch das LKA Brandenburg scheinen die Staatsanwaltschaft nun endlich auch überzeugt zu haben.”

Die Dauer und Intensität des Prozess gegen Lothar König deckte nicht alle Probleme der sächsischen Justiz auf. Besonders schockierend für die Öffentlichkeit war, dass es eine gezielte Verfolgung antifaschistischen Engagements durch eine bundesweit wohl einmalige, rechtsstaatliche Auslegung von Videomaterial, kombiniert mit den Falschaussagen von Polizisten gab. Diese konnte als staatliche Fehlleistung zwar im Prozess widerlegt werden – ist aber exemplarisch auch in anderen Prozessen noch eine mögliche Belastungslage, die zu Fehlurteilen führen muss. “Diese Zustände können wir nicht tolerieren, wir werden uns weiter gegen die Verfolgung von antifaschistischem Engagement zur Wehr setzen”, so Danilo Starosta vom Kulturbüro Sachsen.

Die Unterstützergruppen von Lothar König werden nun auch den im Dezember vor dem Amtsgericht Dresden startenden Berufungsprozess gegen Tim H. kritisch beobachten. “Den Einstellung in den Verfahren gegen Lothar König und Markus Tervooren muss nun auch eine Einstellung im Verfahren gegen Tim H. folgen”, fordern die Unterstützer von Lothar König.

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