Marko O. absolviert einen Marsch durch die Instanzen. Der 31-Jährige war wiederholt mit kinderpornographischen Inhalten erwischt worden. Das Leipziger Amtsgericht hatte den Pädophilen im Februar zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht verwarf Mitte März O.'s Berufung, verhängte unter Einbeziehung weiterer Delikte insgesamt zwei Jahre und neun Monate Haft. Jetzt hat Marko O. Revision eingelegt.

Marko O. möchte partout nicht ins Gefängnis. Im Jahr 2012 war der geistig Behinderte mehrfach mit Bildern und Videos mit kinderpornographischem Inhalt erwischt worden. Trotzdem ließ er nicht davon ab, sich das verbotene Material zu beschaffen. Seine Spuren verwischte er, in dem er einen Tor-Browser benutzte, der seinen Datenverkehr verschleierte. Zudem nutzte er mehrere Endgeräte, die ihm nicht gehörten. Die Besitzer erstatteten Anzeige.

Verteidigerin Annette Clement-Sternberger hatte während der Berufungsverhandlung Anfang März erklärt, dass das Ziel sei, „eine Lösung zu finden, mit der er nicht in Haft muss.“ Amtsrichterin Gabriele Schulz hatte Marko O. wegen der andauernden Wiederbeschaffung von kinderpornographischen Schriften in ihrem Urteil keine Bewährung gewährt, weil sie eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine erneute Straffälligkeit gesehen hatte. Ihre Kollegin am Landgericht, Karen Aust, bewertete den Sachverhalt ähnlich.

Als nächstes darf sich das Oberlandesgericht in Dresden mit dem Serientäter beschäftigen.

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