Chris P. (21) und David E. (23) sollen im Sommer 2014 P.'s Neffen sexuell missbraucht haben. Die grausamen Taten nahmen die Männer auf Video auf. Mehrere Kurznachrichten, die am Montag im Prozess verlesen wurden, schilderten den sexuellen Missbrauch. Am Donnerstag möchte das Landgericht das Urteil verkünden.

Der Vorsitzende Rüdiger Dahms verlas am Montag einen Chat, den beide Männer miteinander geführt hatten. Die Ermittler fanden die belastenden Nachrichten auf David E.’s Handy vor. Aus der Distanz stachelten sich die Angeklagten offenbar gegenseitig zu den Taten an. “Schnapp ihn dir”, hieß es, was mit “du aber auch” beantwortet wurde. Bilder der sexuellen Handlungen bekam der jeweils nicht Anwesende auf das Handy geschickt. Dieser kommentierte das Gesehene mit befriedigenden Lauten und Smileys.

Einige Mitteilungen dienten scheinbar der Planung für den anschließenden Missbrauch. “Erst einmal das Bett”, lautete ein Vorschlag. Danach folgten Zwischenstandsmeldungen, etwa “Hose ist offen.” Für einen späteren Zeitpunkt sollten zudem die sexuellen Handlungen dokumentiert werden. “Und Handy aufstellen wegen Filmen.”

“Der sagt eh ja”, meinte ein Angeklagter auf die Frage, was man als nächstes mit einem Geschädigten machen solle. Als Strafe würde man ihn noch “härter herannehmen” wollen. Wenn er 10 Euro bekäme, würde der Geschädigte zudem Analverkehr zulassen. “Will nicht, dass es ihm danach weh tut, sonst fällt das auf”, mahnten sich die Männer gegenseitig zur Vorsicht.

Die Angeklagten schämten sich vor Gericht für ihre Taten. Während David E. nur regungslos mit dem Kopf nach unten geneigt da saß, hielt Chris P. Ohren und Augen bedeckt, als ob er das Geschehene nicht wahr haben wolle.

Nach der Verlesung der Nachrichten gab das Gericht einen rechtlichen Hinweis, der die Rollen der Angeklagten bei den Taten klarstellte: David E. soll den sexuellen Missbrauch hauptsächlich begangen und Chris P. ihm dabei Beihilfe geleistet haben. Weiter käme eine Verurteilung in einem Fall wegen eines gemeinsamen sexuellen Missbrauchs in Betracht.

Wer genau die Opfer waren, erfuhren nur die Verfahrensbeteiligten. Die Öffentlichkeit war für weite Teile des Prozesses ausgeschlossen, um die Geschädigten zu schützen. Schon die Anklageverlesung fand hinter verschlossenen Türen statt. Ebenso erstattete der Gerichtspsychiater sein Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Urteil soll am Donnerstag gefällt werden.

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