Im Alkoholrausch stach Marcel S. (29) am 22. Oktober 2014 auf seinen Trinkkumpanen Uwe S. (48) ein. Am Dienstag fiel das Urteil: Siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige mit einem Messer auf seinen Bekannten einstach.

„Wir haben einen Streit, bei dem Alkohol eine erhebliche Rolle gespielt hat“, stelle der Vorsitzende Hans Jagenlauf die äußeren Umstände des versuchten Tötungsdeliktes in der Urteilsbegründung fest. Die Staatsanwaltschaft wollte beweisen, dass Marcel S. seinen Kumpel ermorden wollte. Vorausgegangen war ein Streit in der Grünauer Wohnung des 48-Jährigen. „Er wollte die Feier nicht mehr mitmachen“, befand Jagenlauf.

Was nach dem Streit genau passierte, vermochte die Schwurgerichtskammer nicht im Detail aufzuklären. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte ein Messer aus der Küche holte und auf Uwe S. einstach. „Mit Glück hat der Geschädigte überlebt“, fasste Jagenlauf zusammen.

Der Verurteilte war zur Tatzeit stark alkoholisiert. Ein Bluttest ergab rund drei Promille. Für den Leipziger war dies kein außergewöhnlicher Zustand. Es ist starker Alkoholiker. Im angetrunkenen Zustand beging er schon mehrmals Körperverletzungen. Er wurde verurteilt, saß sogar in Haft. Jagenlauf bescheinigte dem Mann eine „deutliche Unbelehrbarkeit“. Marcel S. möchte seine Sucht weder einsehen noch therapieren lassen.

Die Schuld des Angeklagten stand für das Gericht fest: „Was mit Sicherheit keine Zweifel mehr begründen kann, sind die eigenen Äußerungen“, so der Vorsitzende. Marcel S. hatte sich quasi selbst überführt. Einer Nachbarin von Uwe S. teilte er den versuchten Totschlag kurz nach der Tat mit. Bei einer Aussage bei der Polizei ließ er sich auch auf ein entsprechendes Motiv ein. „Zweifel an dem Tötungsvorsatz sind nicht ersichtlich“, so Jagenlauf.

Im Gespräch war, Marcel S. in den Maßregelvollzug einzuweisen. Dazu kam es nicht. Das Gericht erspart ihm die Entzugsklinik. „Eine Erfolgsaussicht hat der Gutachter nicht erkennen können“, berichtete Jagenlauf.

Der Angeklagte wird deshalb siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags in einer gewöhnlichen Justizvollzugsanstalt absitzen. Eine Prophezeiung gab der Vorsitzende dem Angeklagten zum Schluss noch mit auf den Weg. „Ich saufe lieber als dass ich etwas dagegen tue, kann bei Ihnen zur Sicherungsverwahrung führen.“ Sollte Marcel S. in der Haft seine Haltung zum Alkohol nicht überdenken, scheinen weitere Straftaten des Mannes nach seiner Entlassung nur eine Frage der Zeit zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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