Die 1. Strafkammer des Landgericht Leipzig verhandelt seit Mittwochmorgen einen Mordvorwurf gegen Silvio T. Der 43-Jährige soll im November 2014 seinen Bettnachbarn im Pflegeheim angezündet haben. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt vollkommenen wehrlos und verstarb im Folge seiner Verletzungen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Noch ist die Motivation von Silvio T. ungeklärt, warum er seinen Mitbewohner am Nachmittag des 25. November vergangen Jahres angezündet hat. Im Prozess gegen den Pflegeheimbewohner der Waldstraße 47 soll dessen Schuld nun geklärt werden.

Sein Bettnachbar Dieter W. lag zum besagten Nachmittag in seinem Bett. Der Angeklagte soll den bettlägrigen Mann mit Mundwasser übergossen und danach angezündet haben. Der 66-Jährige erlitt dabei Verbrennungen zweiten bis vierten Grades an 40 Prozent seiner Hautoberfläche. Die Verletzungen waren so schwerwiegend, dass er kurz nach der Tat verstarb.

„Der Angeklagte nutzte die arg- und wehrlose Situation“, beschrieb Staatsanwalt Thorsten Naumann die als Mord angeklagte Tat. Bei der Verlesung der Anklageschrift warf er dem Angeklagten vor, in „gefühlloser und arglistiger Gesinnung“ gehandelt zu haben.

Die 1. Strafkammer v.l.n.r. André Scholz, Vorsitzende Hans Jagenlauf, Alexandra Kraske. Foto: Alexander Böhm
Die 1. Strafkammer v.l.n.r. André Scholz, Vorsitzende Hans Jagenlauf, Alexandra Kraske. Foto: Alexander Böhm

Eine mögliche Minderung der Schuldfähigkeit wird im Prozess eine besondere Rolle spielen. Silvio T. war im Heim aufgrund seines fortgeschrittenen Alkoholmissbrauchs untergebracht. Erste Anzeichen offenbarte bereits die Befragung zu den Angaben seiner Person durch den Vorsitzenden Hans Jagenlauf. Auch sein Strafverteidiger Stephan Bonell äußerte Bedenken am Ende der Verhandlung, ob sein Mandant alles Gesprochene im Saal „geistig“ verstanden habe.

Zum Verhandlungstermin am Mittwochmorgen äußerte sich der Angeklagte noch nicht. In knapp einer Woche wird die Verhandlung fortgesetzt, dann könnte sich der Angeklagte zur Sache einlassen.

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