Am 3. August 2014 fuhr Daniel K. (22) zum Lok-Auswärtsspiel beim SV Babelsberg. Vor, während und nach dem Spiel lieferten sich einzelne Blau-Gelbe Scharmützel mit der Polizei. Dem angehenden Gebäudereiniger kam das "Vergnügen" teuer zu stehen.

Daniel K. hatte an dem Tag zwei Mal nach Polizeibeamten getreten. Zuerst gegen 13:15 Uhr vor dem Stadion. “Die Polizisten hatten uns eingekesselt”, schilderte der Fußballfan den Vorfall. Dabei gingen offenbar beide Seiten ruppig zu Werke.

Eine halbe Stunde später stand der Azubi auf einer Stadiontreppe. Als Polizisten diese hinauf liefen, trat der Lok-Fan erneut zu. Das Amtsgericht Eilenburg verurteilte den Störenfried wegen vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung zu 90 Tagessätzen von je 13 Euro. Gegen das Urteil legte er Rechtsmittel ein. “Wir sehen die 90 Tagessätze als zu hoch an”, erklärte Verteidigerin Katja Borrmann.

Vor dem Leipziger Landgericht zeigte ihr Mandant keineswegs Einsicht. Vielmehr führte er zu seiner Verteidigung aus: “Die Polizisten haben grundlos in die Menge geschlagen.” Ein Zuschauer habe blutend auf der Treppe gelegen. “Ich habe versucht, zu helfen”, beteuerte der Angeklagte. “Meinen Sie, Sie haben das Recht, einen Polizeibeamten zu treten, um einer Person zu helfen?”, wollte Staatsanwältin Gesche Menke wissen. “Ich denke schon”, entgegnete der Lok-Fan.

Nun riss beim Vorsitzenden Rüdiger Dahms der Geduldsfaden. “Wenn ich mir das Urteil (des Amtsgerichts/Anm. Red.) anschaue und was er heute erzählt, haben wir noch nicht einmal ein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis.” Borrmann blieb nach kurzer Beratung mit ihrem Mandanten keine echte Alternative. “Wir nehmen die Berufung zurück.” Wäre ein Urteil ergangen, hätte Daniel K. noch tiefer ins Portemonnaie greifen müssen.

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