Im Herbst findet am Landgericht einer der spektakulärsten Drogenprozesse der Post-DDR-Ära statt. Ein 20-Jähriger soll von seinem Gohliser Kinderzimmer aus von Dezember 2013 bis Februar 2015 über das Internet mit hunderten Kilo Rauschgift gedealt haben. Sein Webshop „Shiny Flakes“ galt unter Konsumenten und Zwischenhändlern als zuverlässige Bezugsquelle für verbotene Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente.

Spätestens seit Ende Dezember 2013 soll Maximilian S. unter dem Decknamen „Shiny Flakes“ einen Online-Versand betrieben haben. Zum Sortiment zählten mit Ausnahme von Marihuana und Heroin alle erdenklichen Rauschgifte. Außerdem verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Drogen- und Fitness-Szene missbräuchlich konsumiert werden.

Der Leipziger baute zwei inhaltlich identische Verkaufsplattformen auf. Eine war im sogenannten „Darknet“ erreichbar. Dies ist ein verschlüsselter Teil des Internets, der nur mittels spezieller Software abrufbar ist. Eine zweite konnten potenzielle Kunden unter wechselnden Domains im frei zugänglichen Internet ansurfen.

Die Kundenbestellung wickelte S. mittels der zweisprachigen Webshop-Software „WooCommerce“ ab. Besucher der Seiten hatten den Eindruck, in einem gewöhnlichen Online-Warenhaus zu verkehren, dessen Sortiment nicht aus Büchern, Klamotten und CDs, sondern aus Methamphetamin, Ecstasy-Tabletten und Kokain bestand.

Daneben verkaufte der Erwerbslose die Drogen über das Szeneforum „crimenetwork.biz“ und die Darknet-Plattformen „Pandora“, „Evolution“ und „Agora“. Dort nannte er sich „Shiny Flakes“ oder „DonCamillo“ – der Name des italenischen Restaurants, in dem der Drogenhändler eine Lehre als Koch begann, aber nicht beendete.

360 Kilogramm an Drogen wurden gefunden. Foto: Alexander Böhm
Die Polizei beschlagnahmte bis Ende Februar rund 360 Kilo Rauschgift, das über “Shiny Flakes” den Besitzer wechseln sollte. Foto: Alexander Böhm

Um seine Identität zu verschleiern, griff Maximilian S. auf Verschlüsselungs- und Anonymisierungsdienste zurück. Die Webseiten hostete er auf Server in den Niederlanden. Als Zahlungsmittel akzeptierte er ausschließlich das Crypto-Zahlungsmittel Bitcoins. Die virtuelle Währung lässt keinerlei Rückschlüsse auf die User zu, die eine Transaktion tätigen.

Die Kunden stammten nach Erkenntnissen der Ermittler überwiegend aus Deutschland, aber auch aus dem europäischen Ausland, Nordamerika, Indonesien und Australien. Den Drogenversand wickelte Maximilian S. mittels DHL ab – mit fiktiven Absenderangaben. Sein Fehler. Weil einzelne Sendungen nicht zugestellt werden konnten, ließ die Post diese öffnen.

Recherchen förderten zu Tage, dass die Sendungen im Raum Leipzig verschickt worden sein müssen. Über Sendungsnummern fanden die Ermittler Hinweise auf die verwendeten Paketboxen und Briefkästen. Umfangreiche Observationen führten die Drogenfahnder schließlich zu Maximilian S. Am 26. Februar nahm ein Spezialeinsatzkommando den Großhändler in seinem Kinderzimmer fest.

Unmittelbar zuvor hatte er unter den Augen der Polizei von dem bulgarischen Kurierfahrer Zhivko Z. sieben Drogenpakete in Empfang genommen.

Das Kinderzimmer als Geschäftsraum

Die Ermittler beschlagnahmten in S.’ „Geschäftsräumen“ – seinem Kinderzimmer – über 300 Kilo Rauschgift und tausende Tabletten. Insgesamt soll der Großhändler mit über 914 Kilo an Betäubungsmitteln hantiert haben.

Die Umsätze beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund vier Millionen Euro. Auf beschlagnahmten Computern fanden die Beamten eine umfangreiche Kundendatei, die sie zu zahlreichen Abnehmern führte. In 27 Fällen konnten sie beschlagnahmte Pakete darin aufgeführten Bestellvorgängen exakt zuordnen.

Besonders freuten sich die Ermittler über die Datei „wichtige_logins.txt“. Die darin abgespeicherten Passwörter lassen darauf schließen, dass Maximilian S. den Shop alleine, ohne Zutun irgendwelcher Hintermänner betrieben hat. Ungewiss bleibt vorerst, aus welchen Quellen er die Drogen bezogen hat. Bekannt ist lediglich, dass der Kurier Z. seine Lieferung in einem Opel Astra mit Stuttgarter Kennzeichen aus den Niederlanden nach Leipzig brachte.

Der Fall versetzte selbst gestandene Kriminalisten in Erstaunen. Maximilian S. ist nicht der klassische Hinterzimmer-Dealer aus dem Bilderbuch. Und auch nicht der klischeebeladene Drogenpate aus den Mafia-Filmen. Der Leipziger hatte gerade seinen 19. Geburtstag gefeiert, als er im Dezember 2013 „Shiny Flakes“ ins Leben gerufen haben soll. Ab der 5. Klasse besuchte er das Gymnasium.

Wegen schlechter schulischer Leistungen musste er die 8. Klasse wiederholen. Als er das Klassenziel abermals verpasste, wurde er auf die Mittelschule versetzt. 2011 erreichte er mit durchschnittlichen Leistungen den Realschulabschluss. Er begann eine Lehre zum Restaurantfachmann, die er 2013 abbrach. Hatte er mit den Drogen ein lukrativeres Geschäftsfeld entdeckt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?

Den Drogenshop betrieb er aus dem Kinderzimmer. Der Raum soll für die Eltern stets verschlossen gewesen sein. Mutter Carmen S. und Stiefvater Uwe S., mit denen er seit 2010 in einem DDR-Neubau in der Landsberger Straße lebte, erzählten den Behörden, sie hätten von den kriminellen Aktivitäten nichts mitbekommen. Dass ihr Sohn nach Abbruch der Lehre keine Sozialleistungen beantragte, sondern von Erspartem lebte, machte das Paar nicht stutzig.

Mutter und Stiefvater sollen im fraglichen Zeitraum berufstätig gewesen sein. Ihr Sohn hatte ihnen offenbar erzählt, er arbeite von Zuhause aus als Webdesigner. Der Heranwachsende hatte sogar ein Gewerbe angemeldet. Vermutlich sollte die Firma nicht nur der Vortäuschung einer bürgerlichen Fassade, sondern auch der Geldwäsche dienen. Im anstehenden Prozess sollen Mutter und Stiefvater gegen ihren Sohn aussagen.

Haaranalysen haben ergeben, dass Maximilian selbst MDMA, Tramadol und Diazepam konsumiert hat. Ein Gutachter soll klären, ob er wegen seiner Sucht möglicherweise im Maßregelvollzug untergebracht werden muss. Bisher ist er nicht vorbestraft. Nun drohen ihm bis zu 15 Jahren Haft.

Angesichts der ungeheuren Rauschgiftmengen erscheint eine Freiheitsstrafe am oberen Ende des Strafrahmens wahrscheinlich. Es sei denn, das Gericht erkennt in der Persönlichkeit des Angeklagten Reifedefizite. Da Maximilian S. zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war, wäre in dem Fall eine mildere Jugendstrafe – bis zu zehn Jahren Haft – möglich.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar