Eine Demonstrantin, die sich Mitte März an den Protesten gegen einen rassistischen Legida-Aufmarsch beteiligt hat, wurde heute am Amtsgericht freigesprochen. Sie stand vor Gericht, weil sie sich vermummt an einer Gegendemonstration am Johannisplatz beteiligt haben soll.

Es war kurz vor 21 Uhr, als am 9. März Legida auf die Zielgerade einbog. Die Route führte damals durch das Graphische Viertel zwischen Hauptbahnhof und Johannisplatz. Laut Aussage des Polizeibeamten Markus G. (34) begaben sich die Legidaanhänger gerade auf den Grimmaischen Steinweg, um zum Augustusplatz zurückzukehren, als sich Julia L. (22) und zwei Begleiter von den Demonstrationen entfernten.

Zwei dieser Personen seien laut Anklageschrift und Zeugenaussage des Polizisten vermummt gewesen. Sie sollen Kapuze und Schal so getragen haben, dass nur noch ihre Augen zu sehen waren, und demnach gegen das Vermummungsverbot im Sächsischen Versammlungsgesetz verstoßen haben. Markus G. fertigte daraufhin von Julia L. Fotos mit und ohne Vermummung an und erteilte ihr anschließend einen Platzverweis.

Amtsrichter Stefan Blaschke äußerte nach der Beweisaufnahme und einem Rechtsgespräch “keinerlei Zweifel, dass Sie vermummt gewesen sind”. Jedoch sei Julia L. zu diesem Zeitpunkt nicht Teilnehmerin einer Kundgebung gewesen. “Sie waren nicht auf dem Weg zu der Demonstration, sondern haben sich davon wegbewegt. Sie trugen auch keine Transparente bei sich oder haben irgendetwas gerufen.” Die Vermummung war somit nicht strafbar.

Legida läuft auch heute Abend wieder. Es sind mehrere Gegenkundgebungen angemeldet.

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