Am Landgericht Leipzig hat am Montag ein Prozess gegen Nikolay K. (42) wegen Vergewaltigung begonnen. Der Angeklagte soll sich an seiner minderjährigen Stieftochter vergangen haben. Seit 2007 wohnt Nikolay K. gemeinsam mit seiner Frau und zwei Kindern, darunter seine Stieftochter Sophie (15, Name geändert), in einer Wohnung in Leipzig. Am 27. Mai dieses Jahres sollen sich die Beiden laut Anklage allein in der Wohnung befunden haben.

Der Mann habe nachmittags das Zimmer des Mädchens betreten und sie aufgefordert, baden zu gehen. Als Sophie sich weigerte, soll K. übergriffig geworden sein. Mit den Worten “Das wird dir gefallen” soll er sie geküsst und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben und schließlich in sie eingedrungen sein. Die 15-Jährige habe sich gewehrt und geschrien. Als ihre Mutter die Wohnung betrat, habe K. schließlich von ihr abgelassen.

Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, Körperverletzung und sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener. In einem medizinischen Gutachten wurden noch am selben Tag Kratz- und Schürfwunden bei dem Mädchen festgehalten. Unter den Fingernägeln von Nikolay K. seien jedoch keine Spuren festgestellt worden.

Der Angeklagte selbst ließ durch seine Strafverteidigerin Annette Clement-Sternberger eine Stellungnahme verlesen, in der er die Situation anders darstellt. Demnach sei der Umgang mit Sophie seit ihrem 11. Lebensjahr deutlich schwieriger geworden als zuvor. Immer wieder sei sie über mehrere Tage weggeblieben und habe sich nicht gemeldet. Als sie an jenem 27. Mai nach angeblich drei Tagen Abwesenheit wieder nach Hause zurückkehrte, habe sie Nikolay K. auf Nachfragen, wo sie gewesen sei, nicht geantwortet. Stattdessen habe sie plötzlich halbnackt vor ihm gestanden, seinen Penis gestreichelt und sich später mit gespreizten Beinen auf ihr Bett gelegt. Als Nikolay anfing, sie zu küssen, sei seine Frau erschienen und habe ihn aus dem Zimmer vertrieben. “Ich bereue mein Tun aus tiefstem Herzen und schäme mich entsetzlich”, gab K. schließlich noch zu Protokoll.

Seine Frau wurde anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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