Marko O. (31) sitzt zurzeit im Gefängnis. In der Vergangenheit tauchten in seiner Nähe auf allerlei internetfähigen Geräten kinderpornographische Bilder und Videos auf. Mehrfache Verurteilungen brachten ihn in seine jetzige Situation. Am Mittwoch startete eine Berufungsverhandlung mit dem Ziel einer früheren Haftentlassung.

Die Kriminalprognose für den 31-Jährigen Marko O. sieht nicht besonders rosig aus. Er selbst räumt ein, dass er nicht die Hände von kinderpornographischem Material lassen kann. Deswegen sprachen ihn verschiedene Gerichte schuldig. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn im März zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.

Am Mittwoch saß O. nun wieder vor Gericht. Nicht wegen neuer Taten sondern wegen Taten, für die er vor Jahren verurteilt wurde. Das Amtsgericht Eilenburg hatte ihn 2010 und 2013 abgeurteilt – ein Umstand, der der 2. Strafkammer unter Vorsitz des Richters Michael Dahms Schwierigkeiten bereitet.

Die Urteile bilden aus unterschiedlichen Zeitperioden Gesamtstrafen. Staatsanwältin Corinna Schramm erklärte auf Nachfrage, dass hier normalerweise das Gesetz einer Strafzumessung über alle vor dem Richterspruch rechtskräftigen Urteile gebildet werde. Das Amtsgericht Eilenburg tat dies nicht.

Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer Michael Dahms. Foto: Alexander Böhm
Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer, Michael Dahms. Foto: Alexander Böhm

„Eigentlich müssten wir das aufgrund der schwierigen juristischen Konstellation einstellen“, warf Richter Dahms in den Raum. „Wir machen dabei nicht mit“, entgegnete Schramm für die Staatsanwaltschaft.

Die Schuld an den begangenen Taten räumte der Angeklagte nicht ein. Sowohl auf seinem Handy als auch auf dem Rechner seiner damaligen Freundin tauchten 2011 eine Vielzahl von Kinderpornos auf. Gegen die Beweisführung geht O. jedoch nicht vor, sondern nur gegen die Strafhöhe.

Schwierig für eine Haftmilderung wirkt sich aus, dass der 31-Jährige mit dem bestellten Sachverständigen Steffen Bratanow nicht reden möchte. Gegenüber dem Psychiater Heinrich Jansen hatte er bei anderen Prozessen keine Probleme. Noch im März  kritisierte im Amtsgericht Strafverteidigerin Clement-Sternberger Bratanows Arbeit als befangen. Gehör fand der Einwand bei Gericht nicht.

Aus seinen Vorstrafen geht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten bisher hervor. Ursprünglich saß er ab Mai 2015 in der JVA Zeithain ein. Seit Oktober befindet er sich im Waldhein, wo sich Straftäter mit ähnlichen Delikten befinden. Dort nimmt er regelmäßig das Therapieangebot war.

Die Verhandlungsplanung ist sehr kurz gehalten. Ein weiterer Termin ist bisher eingeplant. Ende November kann mit einem Urteil gerechnet werden.

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