Was geschah am 30. Januar 2015 am Rande einer Legida-Kundgebung auf dem Augustusplatz? Am Amtsgericht Leipzig saßen heute zwei mutmaßliche Teilnehmer auf der Anklagebank, die Gegendemonstranten eine Fahne entrissen und körperlich angegriffen haben sollen. Viele Erkenntnisse brachte der Termin jedoch nicht: Die Angeklagten schwiegen, ein Geschädigter fehlte und die geladenen Polizisten konnten sich kaum noch erinnern.

Gemeinsam mit einer weiteren Person demonstrierte Jonas S. (20) am 30. Januar 2015 gegen die Kundgebung von Legida auf dem Augustusplatz. Kurz nach Beginn der Versammlung präsentierten sie auf einem Podest neben der Oper eine Antifa-Fahne und riefen Parolen in Richtung der Legida-Teilnehmer. Der Geschädigte S. erklärte vor Gericht, dass ihnen nach wenigen Sekunden von hinten die Fahne entrissen worden sei. Er selbst sei zudem körperlich angegangen worden: „Ich habe gemerkt, dass da ein Knie an meinem Bauch war.“ Als S. die Flucht ergriff, wurde er von heranrückenden Polizisten festgehalten.

Die Beamten nahmen sowohl die Personalien der beiden Geschädigten als auch der beiden mutmaßlichen Angreifer Robert K. (28) und Martin B. (26) auf. Die Beschuldigten machten vor Gericht keine Angaben. Auch der zweite Geschädigte konnte zur Aufklärung keinen Beitrag leisten: Er ist laut einem Attest bis Ende Juni nicht vernehmungsfähig.

Die Hoffnungen von Richterin Claudia Webers ruhten daher auf den drei geladenen Zivilbeamten, die das Geschehen aus der Nähe beobachteten. Diese gaben jedoch allesamt an, sich nicht mehr an konkrete Handlungen und Personen erinnern zu können, beziehungsweise diese schon damals nicht richtig wahrgenommen zu haben. Einer von ihnen erinnerte sich zumindest an Schläge gegen die Antifa-Aktivisten. Dies war auch einem Aktenvermerk von Juni 2015 zu entnehmen, der heute vor Gericht verlesen wurde.

Die Anwälte der Angeklagten stellten derweil die Rechtmäßigkeit der Protestaktion infrage. Ein Polizist sollte Auskunft darüber geben, ob die Legida-Versammlung durch die gerufenen Parolen „gestört“ worden sei. Der Beamte antwortete, dass es sich um eine Provokation seitens der Protestierenden handelte – das sei bei den politischen Hintergründen der beiden Lager offensichtlich.

Des Weiteren störten sich die Anwälte an den Mitschriften des anwesenden L-IZ-Journalisten. Diese seien zu unterlassen, sofern er sich nicht als Pressevertreter ausweisen könne – letzteres wäre auf Verlangen des Gerichts der Fall gewesen.

Es bestünde die Gefahr, dass verbreitete Adressdaten für Angriffe auf ihre Mandanten genutzt werden und zukünftige Zeugen durch die Weitergabe von Informationen aus der Gerichtsverhandlung beeinflusst werden könnten, so die Argumentation. Richterin Webers wies einen entsprechenden Antrag jedoch zurück. Es sei grundsätzlich allen Besuchern erlaubt, Notizen anzufertigen. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass zukünftige Zeugen beeinflusst werden sollen.

Weil die Strafverteidiger in den kommenden Wochen für einen weiteren Verhandlungstermin nicht zur Verfügung stehen, muss der Prozess Mitte Mai formal neu beginnen. Dann sollen drei Beamte aus Berlin für Aufklärung sorgen.

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Keine Kommentare bisher

Die 3 berliner Beamten werden sich ganz sicher hervorragend erinnern können im Sinne der Staatsanwaltschaft. Wetten dass?
Hornberger Schießen. Aber das Verfahren gegen Frau Nagel ist ja auch sehr viel wichtiger. Ein Schelm wer da komisch um die Ecke denkt.

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