Im Januar 2015 war es, da hatte Legida in Leipzig eine ganz, ganz große Demonstration angekündigt - irgendwo im Bereich der Teilnehmerzahlen von Pegida damals in Dresden. Und mit einer Pressekonferenz rief das Leipziger Bündnis „Leipzig nimmt Platz“ deshalb zu einem möglichst starken Gegenprotest auf. Eine Konferenz, die ein juristisches Nachspiel hatte. Mit seltsamen Begründungen.

Neben der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel, der nun wegen der folgenden Ermittlungen der Leipziger Staatsanwaltschaft kürzlich erst die Immunität aufgehoben wurde, war auch die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft geraten. Nach vielen nervenden Monaten hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft im Dezember das Verfahren zumindest gegen Lazar dann eingestellt.

Aber Einstellung ist nicht gleich Einstellung. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ein Verfahren eingestellt wird, weil überhaupt keine Schuld festgestellt werden konnte oder „nur“ eine geringe Schuld.

Nach Einsicht in die Begründung der Leipziger Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld ist die Abgeordnete jetzt erst so richtig sauer.

„Mein Anwalt hat beantragt, die Verfügung zur Einstellung des Verfahrens gegen mich wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) aufzuheben und das Verfahren so einzustellen, dass meine Schuldfreiheit anerkannt wird (§ 170 Abs. 2 StPO)“, erklärt die Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen-Bundestagsfraktion. „Denn auch aus der Begründung erschließt sich die Entscheidung der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht. Wo keinerlei schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wurde, kann eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld nur als unhaltbar abgelehnt werden. – Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass gleichwertige Aussagen von weiteren Personen, beispielsweise Pfarrer Christian Wolff, als straffrei angesehen wurden (Verfahrenseinstellung nach § 170 Absatz 2 StPO). Dieses Messen mit zweierlei Maß ist ungerecht und einer objektiven Rechtsprechung unwürdig.“

Aber woher kam eigentlich der Ermittlungseifer der Leipziger Staatsanwaltschaft?

Der mögliche Ansatzpunkt findet sich überraschenderweise nicht in den Aussagen auf der Pressekonferenz selbst, sondern in der Berichterstattung einiger Medien darüber.

„Es liegt nahe, dass die Staatsanwaltschaft sich des fehlenden strafrechtlich relevanten Verhaltens bewusst ist und deshalb wohlweislich die Begründung zunächst zurückgehalten hat“, sagt Lazar. „Erst auf anwaltliche Aufforderung wurde mir diese Begründung zur Verfügung gestellt. Darin konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht sachlich darlegen, worin ein strafbares Verhalten bestanden haben soll. Die Verfügung beinhaltete lediglich eine Zusammenstellung von Satzbausteinen ohne ausreichende juristische Würdigung meines Auftretens auf der Pressekonferenz. So argumentiert die Staatsanwaltschaft insbesondere mit Überschriften in verschiedenen Medien, beispielsweise: ‚Legida soll nicht laufen – Aktionsnetzwerk ruft zu Blockaden in Leipzig auf‘. Mir von Medien gewählte Formulierungen zur Last zu legen, ist unsolide. In meinen Aussagen auf der Pressekonferenz war von Blockaden nicht die Rede.“

Und da ist man mittendrin im Leipziger Medien-Karussell und muss nicht lange suchen. Die Überschrift „Legida soll nicht laufen – Aktionsnetzwerk ruft zu Blockaden in Leipzig auf“ findet sich über der Berichterstattung von LVZ Online über die damalige Pressekonferenz. Wirklich zitiert wird Monika Lazar dort tatsächlich mit den Worten : „Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen. Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.“

Wobei der eigentliche Streitpunkt in Sachsen nun mindestens seit 2011 ist: Was dürfen Gegendemonstranten überhaupt, was nicht durch irgendeine windelweiche Auslegung des Versammlungsgesetzes strafrechtlich bewehrt werden kann? Wenn man es so definiert, wie es die sächsische Polizei seit dem Februar 2011 in Dresden immer wieder getan hat, dürfen sich Gegendemonstranten nicht mal in Ruf- und Sichtweite von angemeldeten Kundgebungen aufhalten, Mahnwachen oder gar Versammlungsproteste auf der angemeldeten Laufstrecke wurden nicht geduldet. Das einzige Mittel, mit dem dem immer dreisteren Aufmarsch der bundesweiten Rechtsextremen zuerst in Leipzig, dann in Dresden die Bühne beschränkt wurde – nämlich die friedliche Blockade der Aufmarschroute – wurde zunehmend kriminalisiert.

Bis zu diesem Januar 2015, als die Leipziger Staatsanwaltschaft schon allein die Ankündigung von Sitzblockaden für strafbar hielt.

Aber augenscheinlich hatte das Verfahren gegen Monika Lazar von Anfang an keine Substanz. Nicht mal die, dass es unter die Kategorie Bagatelldelikt fiele.

„Die Verfügung vom 30. Dezember 2015 ist deshalb zurückzunehmen und das Verfahren gemäß §170 Absatz 2 StPO einzustellen“, sagt die Bundestagsabgeordnete deshalb. „Alles andere wäre politische Rechtsanwendung ohne strafrechtliche Substanz.“

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Da wird sich der örtliche Staatsanwalt wieder winden wie ein Aal. Denn wenn er Frau Lazar freisprechen muss, kann er Frau Nagel nicht mehr anklagen. Und das will er bzw die Hasser von Frau Nagel, natürlich tunlichst vermeiden.

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