Diese Zechtour kommt Andre P. (39) teuer zu stehen. Am 16. Juli 2014 hatten sich der Leipziger und sein Mitbewohner René Z. (45) aus ihrer Wohnung ausgesperrt. Als ihnen nach Dauerklingeln zu fortgeschrittener Stunde ein freundlicher Nachbar die Tür öffnete, schlug der alkoholisierte Mann unvermittelt zu. Urteil: 9.000 Euro Geldstrafe.

Amtsrichterin Julia Weidelhofer blieb mit 150 Tagessätzen zu je 60 Euro deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung neun Monate Haft auf Bewährung beantragt. Staatsanwältin Mareen Klenke regte darüber hinaus an, Andre P. zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts zu verdonnern.

Ausschlaggebend für das milde Urteil war das Geständnis des Angeklagten. Andre P. hatte eingeräumt, im Alkoholrausch seinem Nachbarn Torsten K. (47) mehrere Schläge verpasst zu haben. Offenbar fühlte sich der Trunkenbold bedroht, weil der Kraftfahrer eine Glasflasche in der Hand hielt, als er dem Duo gegen 0:15 Uhr die Tür zu dem Mehrfamilienhaus in Leipzig-Neulindenau öffnete.

„Er wollte zuschlagen, aber er ist nicht dazu gekommen, weil ich zuerst geschlagen hab“, rühmte sich der Angeklagte. Für Notwehr gab es offensichtlich aber gar keinen Anlass. Der Ethanol hatte anscheinend die Wahrnehmung des Schlägers erheblich beeinträchtigt. Im nüchternen Zustand hätte er gewiss erkannt, dass sein Opfer keineswegs vorgehabt hatte, ihn und seinen Kumpel zu verletzen.

Kaum hatte der Mann die Tür geöffnet, hatte er den ersten Faustschlag einzustecken. „Ich habe mich sofort weggedreht, um mein Gesicht zu schützen.“ Dennoch erlitt er diverse Prellungen und ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma. Als ihm der Sohn seiner Lebensgefährtin zu Hilfe eilte, ging Andre P. auch auf diesen los. Der damals 16-Jährige trug Kratzer und Prellungen davon.

René Z., der am Montag mit auf der Anklagebank saß, versuchte nach Angaben seines Freundes und einer Zeugin, zu schlichten. Das Gericht sprach den Minijobber schließlich frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Andre P. erklärte bereits, auf Rechtsmittel zu verzichten.

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Zwei Fragen hätte ich dazu:
1. Welche(n) Beruf/Tätigkeit übt Andre P. für immerhin 1800€ netto pro Monat aus?
2. Woraus resultiert seine “frühere Verurteilung”, wann erfolgte diese und wie war dort das Strafmaß?

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