ExklusivUnerwartete Wendung im Fall des früheren NPD-Funktionärs, der in der Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig-Mockau I als Wachmann gearbeitet hatte. Die Landesdirektion, die die Flüchtlingsunterkunft betreibt, teilte L-IZ.de am Freitag mit, Willi N. sei nach der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung die Bewachungserlaubnis versagt worden. Daraufhin verlor der bekennende Nationalsozialist folgerichtig seinen Job. Sein Arbeitgeber hätte ihn nicht weiterbeschäftigen dürfen.

Offensichtlich hat Willi N. bis heute nicht verstanden, warum er seinen Job als Brandwache in der Flüchtlingsunterkunft verloren hat. Oder er wollte die Gründe nicht nachvollziehen. In Deutschland, das der frühere Beisitzer der Leipziger NPD konsequent als „System“ bezeichnet, in dem er lebe und an dessen Gesetze er sich (angeblich) halte, dürfen Neonazis nicht im Sicherheitsgewerbe arbeiten. Am Dienstag beklagte der Leipziger in seinem Berufungsprozess wegen Volksverhetzung im Gericht, er habe seinen Arbeitsplatz aufgrund des schwebenden Verfahrens verloren.

Und er teilte verbal aus: Linke Aktivitäten hätten seine Firma auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig hingewiesen. Weil sein Führungszeugnis nicht mehr sauber gewesen sei, habe er seine Existenz verloren.

Nach Schilderung der Landesdirektion stellt sich der Fall völlig anders dar.

Die Behörde bestätigte L-IZ.de, Willi N. habe für einen Sicherheitsdienstleister, die WSM Wachschutz GmbH Mittweida, in der Erstaufnahmeeinrichtung als Brandwache gearbeitet. „Zum Zeitpunkt der Einstellung wies das vorgelegte polizeiliche Führungszeugnis keine Eintragungen auf“, teilte Pressesprecherin Jana Klein mit. Der Neonazi absolvierte die erforderliche Schulung bei der Industrie- und Handelskammer, um eine Bewachungstätigkeit aufnehmen zu dürfen. „Nach Ausfertigung der, die abgeschlossene Ausbildung bestätigenden, Urkunde durch die IHK erfolgte die dann erst mögliche Meldung an den zuständigen Landkreis“, so Klein.

Nachdem die WSM den Leipziger, der sich vor dem Amtsgericht im Januar vor Aufnahme der Bewachungstätigkeit in öffentlicher Verhandlung zu seinem nationalsozialistischem Gedankengut bekannt hatte, beim Landkreis Mittelsachsen gemeldet hatte, veranlasste das Landratsamt eine Sicherheitsüberprüfung.

Hierbei ist in Sachsen regelmäßig auch das Landesamt für Verfassungsschutz eingebunden. Höchstwahrscheinlich übermittelte der Nachrichtendienst seine Erkenntnisse über N.’s politische Aktivitäten. Das Landratsamt versagte dem Leipziger daraufhin die Genehmigung zum Ausüben von Security-Jobs.

Seinem Arbeitgeber blieb gar nichts anderes übrig, als das Arbeitsverhältnis zu beenden. „Vorliegend hat WSM Herrn N. von seinen Dienstleistungen entbunden, als seine Unzuverlässigkeit bekannt wurde. Ein Fehlverhalten kann daher weder dem Wachschutz noch den beteiligten Behörden vorgehalten werden“, stellt Klein fest. Natürlich hätte die Firma ihren Angestellten schon im Einstellungsgespräch nach seiner politischen Einstellung fragen können.

Allerdings sind solcherlei Fragen im Bewerbungsgespräch regelmäßig unzulässig. Wenngleich die Frage nach extremistischer Betätigung aufgrund der strengen Zugangsvoraussetzungen im Sicherheitsgewerbe statthaft ist, wäre die Annahme, Willi N. hätte im Vorstellungsgespräch seine politische Weltanschauung offenbart, rein hypothetischer Natur.

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