Für renommierte Historiker und die allermeisten Bundesbürger ist der Holocaust eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Der frühere NPD-Kader Willi N. (38) hält den millionenfachen Völkermord offensichtlich nur für eine „Fußnote der Geschichte“. Da er diese Meinung im sozialen Netzwerk „Facebook“ öffentlich kundtat, verurteilte das Landgericht den Arbeitslosen am Dienstag zu einer empfindlichen Geldstrafe.

50 Tagessätze zu je 13 Euro soll Willi N., der nach eigenen Angaben bis 2012 dem Kreisvorstand der Leipziger NPD angehört hatte, für die Facebook-Hetze zahlen. Hinzu kommen Prozesskosten, Anwaltsgebühren und die Auslagen des Anzeigeerstatters, der sich aufgrund der Uneinsichtigkeit des Angeklagten zwei Mal von München aus auf den Weg in die Messestadt zu machen hatte. Dem Slavistik-Studenten (23) war die volksverhetzende Äußerung während einer Webrecherche aufgefallen.

Vor dem Amtsgericht stand der 38-Jährige offen zu seiner politischen Haltung. „Ich bin Nationalsozialist und stolz darauf“, gab er dort zu Protokoll. Gegenüber dem Landgericht versuchte er das Statement ins rechte Licht zu rücken. Ja, er sei rechts, aber das eine sei eine politische Gesinnung und das andere „nur“ Rassismus. Muss man nicht verstehen.

Verteidiger Wolfgang Männel beantragte einen Freispruch. Dem Amtsgericht hatte sein Mandant noch erzählt, seine Facebook-Seite sei gehackt worden. In der Berufungsverhandlung packte der Neonazi die nächste Lügengeschichte aus: Seine früheren NPD-Kameraden, von denen er sich im Streit getrennt habe, würden seit 2012 dieses Facebook-Profil mit rechtsradikalen und antisemitischen Inhalten füttern, um ihm Schaden zuzufügen. Bleibt die Frage, warum nicht er, sondern ein couragierter Student die Anzeige erstattet hatte?

Letztlich überführte sich Willi N. selbst. In einem Eintrag auf der Facebook-Seite nahm er direkten Bezug auf eine Beschuldigtenvorladung der Polizei. „Von der Ladung kann nur der Beschuldigte Kenntnis gehabt haben“, resümierte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte letztlich dieser simplen Logik. „Wir haben keine vernünftigen Zweifel“, fasste die Vorsitzende Gabriela Walburg zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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